Navx

Google in Frankreich wegen Wettbewerbsverletzung verurteilt

Google darf Werbepartner nicht willkürlich von seinem Adwords-Netzwerk ausschließen. Das hat die französische Wettbewerbsbehörde entschieden. Der Internetkonzern muss seine allgemeinen Geschäftsbedingungen jetzt überarbeiten.

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Google ist in Frankreich wegen Wettbewerbsverletzung mit seinem Werbenetzwerk Adwords verurteilt worden. Das gab die Wettbewerbsbehörde Frankreichs (Autorité de la Concurrence) bekannt. Der Dienstleister Navx hatte im Februar 2010 bei dem Wettbewerbsrat Beschwerde eingelegt, weil Google seine beherrschende Position auf dem Internetwerbemarkt missbrauche.

Navx ist ein Spezialist für Zusatzdienste und -daten für GPS-Navigationssysteme. Am bekanntesten sind ein Warndienst vor Geschwindigkeitsüberwachung im Straßenverkehr und ein Preisvergleich für Kraftstoffe an Tankstellen. Navx liefert seine Dienstleistungen nach eigenem Bekunden direkt an den Endverbraucher, aber auch an Hersteller von GPS-Navigationssystemen, an Internetportale, Mobilfunkprovider und Autohersteller. Navx ist eine Gesellschaft mit Hauptsitz in Paris.

Nach einer vorläufigen Entscheidung der Wettbewerbsbehörde hat sich Google unfair verhalten, als Navx ohne Warnung der Adwords-Vertrag gekündigt wurde. Laut Autorité de la Concurrence war das weltweit die erste Entscheidung eines Wettbewerbshüters gegen Google. Weitere Verfahren laufen in der EU und in den USA. Google muss nach dem Entscheid Navx' Adwords-Account innerhalb von fünf Tagen wiederherstellen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Adwords müssten in den kommenden vier Monaten überarbeitet und klarer formuliert werden.

Navx-Chef Jean Charbonnier erklärte, durch den Ausschluss von Google Adwords seien sofort 60 Prozent des Geschäfts weggebrochen. Navx war seit drei Jahren Werbekunde bei Google und gab dort laut Charbonnier monatlich bis zu 40.000 Euro aus.

Google hatte entschieden, mit Navx keine Geschäfte mehr zu machen, weil Warnungen vor Radarfallen in Frankreich illegal sind. Navx argumentiert, lediglich Informationen zu Radarfallen anzubieten, aber selbst keine GPS-Geräte zu verkaufen. "Es ist ein großer Sieg für Navx und ein großer Sieg für all jene Unternehmen, die Dienstleistungen über das Internet verkaufen", sagte Charbonnier.

Google betonte, die Entscheidung sei noch nicht endgültig. Der Internetkonzern hoffe weiter auf einen "positiven Ausgang" des Verfahrens. Die französische Behörde hätte Google das Recht eingeräumt, in seinen Geschäftsbedingungen klar festzulegen, wie Anzeigen in "angemessener Form" zu gewährleisten seien.


antisiga 02. Jul 2010

So sinnvoll wie ein Kropf.

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