Urheberrechtsreform

Justizministerin füllt Dritten Korb

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat Montagabend in einer "Berliner Rede zum Urheberrecht" die Grundzüge des Dritten Korbs der Urheberrechtsreform vorgestellt. Mit im Korb: das Leistungsschutzrecht für Presseverleger, Internetprovider als Urheberrechtswächter und eine Absage an die Kulturflatrate.

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Der Saal in der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften war gut gefüllt. Mit Spannung wurde von allen Betroffenen die Positionierung der neuen Bundesjustizministerin zum Urheberrecht erwartet. Bevor Sabine Leutheusser-Schnarrenberger das Wort ergriff, stimmte Ex-Tagesthemen-Moderator und Kriminalautor Ulrich Wickert die Wartenden mit Anekdoten aus seiner Urheberbiografie auf das Thema ein: "Mein Werk gehört mir! Das garantiert mir das Urheberrecht."

Absage an Schwarmintelligenz, "Open Culture" und Kulturflatrate

Damit nahm Wickert voraus, was die Bundesjustizministerin nach ihm als ihr Leitbild für die Urheberrechtsreform verkündete: "Der Kreative muss im Mittelpunkt stehen. Ihn dürfen wir nicht abspalten von seinem Werk, sein Werk dürfen wir nicht anonymisieren und auch nicht kollektivieren." Ob die Justizministerin die Position der Kreativen etwa gegenüber Verwertern stärken will, ließ sie allerdings offen. Von den in vielen Kreativbranchen üblichen Total-Buy-Out-Verträgen oder von einer Überarbeitung des Urhebervertragsrechts war keine Rede.

Das Konzept der "Schwarmintelligenz" lehnte Leutheusser-Schnarrenberger als "verfehlt" und sogar "gefährlich" ab. Zur Begründung verwies Leutheusser-Schnarrenberger auf die Creative-Commons-Lizenzen, die ja auch die Nennung des Urhebers zur Bedingung machen. Darin zeige sich der ideelle Aspekt des Urheberrechts, bei dem es um "die Persönlichkeit und die Anerkennung desjenigen, der ein Werk schafft", ginge.

Auch der Idee einer "Open Culture" widersprach Leutheusser-Schnarrenberger vehement. Dieses Konzept sei "ein Irrtum", der letztlich zur Erosion der Basis von "Kreativität und kultureller Vielfalt" führen würde. Eine Kulturflatrate hält sie für unrealistisch, da diese nicht dem Gedanken der "Leistungsgerechtigkeit" Rechnung tragen und zu einem "gewaltigen Verteilungskampf der Urheber um die Einnahmen" führen würde.

Ja zum Leistungsschutzrecht für Presseerzeugnisse

Die Hoffnungen der "Besitzstandswahrer" auf den gesetzlichen Schutz ihrer alten Geschäftsmodelle enttäuschte die Justizministerin weitgehend. Diese dürften ihre Augen nicht länger "vor der neuen Realität der digitalen Welt verschließen". Das Urheberrecht sei schließlich "kein Allheilmittel für die Strukturveränderungen des Marktes".

Unter der Prämisse, die "Leistungsgerechtigkeit" zu bewahren, versprach Leutheusser-Schnarrenberger jedoch den Presseverlegern die Einführung eines Leistungsschutzrechts noch in dieser Legislaturperiode. Zugleich warnte sie diese, davon "finanzielle Wunder zu erwarten. Dieses neue Schutzrecht kann kein Allheilmittel für die Strukturveränderungen des Marktes sein." Die Verleger müssten auf die veränderte Nachfrage "vor allem mit neuen Angeboten" reagieren.

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dietah 16. Jun 2010

Das Konzept der "Schwarmintelligenz" lehnte Leutheusser-Schnarrenberger als "verfehlt...

Youssarian 16. Jun 2010

Beim Klauen im Kaufhaus ist das Tatmittel nicht das Auto, beim "Klauen" in...

Neusprech 16. Jun 2010

Nein, aber das Ziel (unbehelligt tauschen) wird perfekt erreicht und fördert soziale...

abzock unrecht 16. Jun 2010

Die Urheber sind die Reporter die die Artikel schreiben. Nicht die Verwerter. Die FSF CCC...

Jurastudent 16. Jun 2010

Vielen "Dank", oh heldenhafte Vorkämpferin des liberalen Gedankens!

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