Linkverbot ausgeschlossen

Anzeige

Das von Leutheusser-Schnarrenberger geplante Leistungsschutzrecht wird nicht so weit gehen, wie es sich die Protagonisten von Springer, Burda & Co. gewünscht hatten. Ein Linkverbot wird es nicht geben, denn "die Möglichkeit zur freien Verlinkung ist das Fundament des Internets", so Leutheusser-Schnarrenberger. Das habe im Übrigen auch der Bundesgerichtshof im Jahr 2003 so gesehen. Und die Zitatschranke des Urheberrechts werde weiterhin auch für Presseerzeugnisse gelten, machte die Justizministerin ebenfalls klar.

Unternehmen, die wie Google ihr Geld überwiegend mit Werbung verdienen, "für die andere mit ihren Inhalten erst den Markt bereiten", kritisierte Leutheusser-Schnarrenberger für ihr Verhalten.

Internetprovider als Urheberrechtswächter?

Angesichts der Filesharing-Problematik hatten besonders Vertreter der Musik- und Filmindustrie immer wieder ein härteres Vorgehen gegen Urheberrechtsverletzer verlangt. Am liebsten hätten sie es, wenn auch in Deutschland Internetsperren nach französischem Vorbild eingeführt würden - "Three strikes and you are out!".

Daraus wird vorerst nichts. Leutheusser-Schnarrenberger sprach sich ausdrücklich gegen Internetsperren aus, sowohl auf nationaler, europäischer als auch internationaler Ebene. Eine Internetsperre sei "ein tiefer Eingriff in die Kommunikationsfreiheit und kann angesichts der großen Bedeutung des Internets im Alltag eine harte Strafe sein". Diese sei aber keineswegs "zielgenau", weil unter Umständen ganze Familien in Sippenhaft genommen würden.

Stattdessen appellierte Leutheusser-Schnarrenberger an die Verantwortung der "Intermediäre", besonders der Provider. Diese würden viel zu oft "die Verantwortung allein auf die User abschieben". Die Justizministerin würde es dagegen lieber sehen, wenn die Provider ihre Kunden zu gesetzeskonformem Verhalten anhalten würden. Bei einer Urheberrechtsverletzung "würde dann etwa ein User den automatischen Hinweis auf seinen Bildschirm bekommen: 'Hallo, was Du da gerade tust, ist illegal und verletzt das Urheberrecht'."

Wie genau solche Maßnahmen in der Praxis umgesetzt werden könnten, ließ die Ministerin aber offen. Eine "gesetzlich angeordnete Kontrolle des individuellen Surfverhaltens" wäre mit ihr jedenfalls nicht zu machen, betonte Leutheusser-Schnarrenberger. Ein Warnhinweis-Verfahren müsse daher "technisch ohne eine Inhaltskontrolle und Datenerfassung" realisiert werden. Damit dürfte sie sowohl den Providern als auch den Verwerten eine harte Nuss zu knacken gegeben haben. [von Robert A. Gehring]

 Urheberrechtsreform: Justizministerin füllt Dritten Korb

dietah 16. Jun 2010

Das Konzept der "Schwarmintelligenz" lehnte Leutheusser-Schnarrenberger als "verfehlt...

Youssarian 16. Jun 2010

Beim Klauen im Kaufhaus ist das Tatmittel nicht das Auto, beim "Klauen" in...

Neusprech 16. Jun 2010

Nein, aber das Ziel (unbehelligt tauschen) wird perfekt erreicht und fördert soziale...

abzock unrecht 16. Jun 2010

Die Urheber sind die Reporter die die Artikel schreiben. Nicht die Verwerter. Die FSF CCC...

Jurastudent 16. Jun 2010

Vielen "Dank", oh heldenhafte Vorkämpferin des liberalen Gedankens!

Kommentieren




Anzeige
  1. Senior Softwaredeveloper C# / .Net im ALM Service (m/w)
    Siemens AG, Fürth
  2. Leiter Softwareentwicklung (m/w)
    Universität Zürich über HRM Consulting GmbH, Zürich
  3. Java Developer (m/w)
    RWE Supply & Trading GmbH, Essen
  4. Fachinformatiker / Programmierer (m/w) Anwendungsentwicklung C#, VB, VBA
    KRAUSE-Werk GmbH & Co. KG, Alsfeld

 

Detailsuche


Folgen Sie uns
       


Meistgelesen
  1. Samsung Galaxy S3

    Siri braucht sich nicht zu fürchten

  2. Schmerzlos

    MIT-Forscher entwickeln Injektor mit Lorentzkraft-Antrieb

  3. CSU-Vizechefin

    Aussagen zur Internetsucht sind absurd

  4. iOS

    Untethered Jailbreak für iOS 5.1.1 erschienen

  5. USB-Sticks und Speicherkarten

    Hersteller wehren sich gegen neue "Mondtarife"


Meistkommentiert
  1. Kommentare: 384 | letzter Beitrag 25.05. 15:32

  2. Kommentare: 220 | letzter Beitrag 25.05. 19:00

  3. Kommentare: 215 | letzter Beitrag 25.05. 11:40

  4. Kommentare: 183 | letzter Beitrag 25.05. 20:19

  5. Kommentare: 128 | letzter Beitrag 04:57 Uhr

Mehr


  1. iOS

    Untethered Jailbreak für iOS 5.1.1 erschienen

  2. CSU-Vizechefin

    Aussagen zur Internetsucht sind absurd

  3. Schmerzlos

    MIT-Forscher entwickeln Injektor mit Lorentzkraft-Antrieb

  4. Sony

    Music Unlimited nun auch fürs iPhone

  5. Samsung Galaxy S3

    Siri braucht sich nicht zu fürchten

  6. Gewerkschaft

    Entlassungen werden bei HP-Deutschland voll durchschlagen

  7. Tex Murphy

    Privatermittler sucht Privatinvestoren

  8. Studie

    Fast jeder zweite Nutzer hört legal Musik im Netz

  9. Funcom

    The Secret World mit neuen Plänen bis zum Start

  10. Play Store

    Google startet Bezahlabos in Android-Anwendungen



Haben wir etwas übersehen?

E-Mail an news@golem.de


Samsung XE300: Google Chromebox versehentlich ausgeliefert
Samsung XE300
Google Chromebox versehentlich ausgeliefert

Weitgehend unbemerkt hat der US-Händler Tigerdirect die ersten Chromebox-Systeme von Google ausgeliefert. Für 330 US-Dollar bekommt der Nutzer recht gute Hardware in Nettop-Form, die sehr viel leistungsfähiger ist als die des Chromebook mit ChromeOS.

  1. Googles Aura Chromium OS mit klassischem Desktop

Lollipop Chainsaw angespielt: Blond und brutal
Lollipop Chainsaw angespielt
Blond und brutal

Der japanische Spieldesigner Goichi Suda - Fans sagen schlicht "Suda 51" - ist für schräge Actionspiele bekannt. Sein nächstes Werk schickt ein scheinbar braves Schulmädchen in den Kampf gegen Zombies.

  1. Spielepublisher in Not dtp Entertainment meldet Insolvenz an
  2. US-Umsätze im März 2012 Spielemarkt schrumpft weiter
  3. Starlight Inception Lucas-Arts-Veteran kämpft für das Weltraum-Action-Genre

Owncloud Inc.: "Wir sind kein Serviceprovider"
Owncloud Inc.
"Wir sind kein Serviceprovider"

Das Unternehmen Owncloud entwickele nur Software und biete Support für Kunden, sagte Technikchef Frank Karlitschek auf dem Linuxtag 2012. Darüber hinaus verriet er einige technische Details zu Owncloud 4 und kommenden Entwicklungen.

  1. Persönlicher Onlinespeicher Owncloud 4.0 verschlüsselt Daten auf dem Server
  2. Persönlicher Onlinespeicher Owncloud erhält Android-Applikation
  3. Persönlicher Onlinespeicher Owncloud 2012 auch mit kostenpflichtigem Support

Zum Artikel