Jugendmedienschutzstaatsvertrag

Jugendschutznovelle trotz Kritik verabschiedet (Update)

Die Ministerpräsidenten der Länder haben einstimmig die Novelle zum Jugendmedienschutzstaatsvertrag verabschiedet. Zu den von Kritikern geforderten großen Änderungen kam es nicht - nur im Hinblick auf FSK und USK sowie auf die Evaluierungsfrist hat sich noch etwas getan.

Anzeige

Auf der vom rheinland-pfälzischen Regierungschef Kurt Beck (SPD) geleiteten Konferenz der Ministerpräsidenten haben die Ministerpräsidenten im Rahmen des 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrages die Novelle des Jugendmedienschutzstaatsvertrages unterzeichnet - einstimmig. Damit wird die Novellierung des Jugendmedienschutzstaatsvertrages (JMStV) nach der noch ausstehenden Ratifizierung durch die Landesparlamente am 1. Januar 2011 in Kraft treten. Lediglich das ursprünglich vorgesehene weitere Kennzeichnungssystem neben FSK und USK ist kurzfristig gestrichen worden, außerdem wurde die Evaluierungsfrist des Gesetzes von vier auf drei Jahre verkürzt.

Die USK - zuständig für den Jugendschutz bei Computerspielen - hat unmittelbar nach Verabschiedung des neuen JMStV bekanntgegeben, dass sie bereits an einem Pilotverfahren zur Selbstklassifizierung von Computerspielen arbeitet. "Wenn der JMStV in Kraft tritt, wird die USK allen Anbietern von Computerspielen ein Verfahren zur Alterskennzeichnung anbieten können", so Geschäftsführer Felix Falk. Nach dem neuen Ländervertrag sind die bisherigen USK-Verfahren für einen Teil der Onlinespiele bereits gültig. Zusätzlich ermöglicht der JMStV nun das Verfahren zur Selbstklassifizierung für Onlinespiele. Das durch die Verbände der Computerspielewirtschaft auf europäischer Ebene aufgebaute Pan-European-Game-Information-System (PEGI) ist ein bereits in rund 30 Ländern eingeführtes Selbstklassifizierungssystem. Aufgrund der spezifischen Rechtslage müsse es in Deutschland jedoch ein angepasstes System geben, das in dem USK-Pilotprojekt nun entwickelt und erprobt werde.

Generell sieht der JMStV eine freiwillige Alterskennzeichnung von Internetinhalten vor, die Jugendschutzprogrammen als Filterkriterium dienen soll. In einer Erklärung betonen die Ministerpräsidenten, dass nur dann, wenn sich Eltern dafür entscheiden, ein Jugendschutzprogramm zu aktivieren, anhand der freiwillig vorgenommenen Alterskennzeichnung Inhalte ausgefiltert werden, die oberhalb der von den Eltern eingestellten Altersstufe liegen. Ob nicht gekennzeichnete Seiten ausgefiltert werden, könnten Eltern bei der Aktivierung des Programms gesondert einstellen.

Eine Sperrung von jugendschutzwidrigen Inhalten soll nicht durch die Anbieter selbst erfolgen, so die Ministerpräsidenten. Es solle ausdrücklich eine freiwillige Entscheidung der Eltern sein, ob sie ein Jugendschutzprogramm installieren, das diese Kennzeichnung erkennt. Damit entscheiden die Eltern darüber, welche Inhalte für ihre minderjährigen Kinder zugelassen werden. Wie bereits nach derzeitigem Recht werde es außerdem künftig möglich sein, nicht nur im Fernsehen, sondern auch im Internet jugendbeeinträchtigende Angebote erst ab 22 oder 23 Uhr abzurufen.

  1. 1
  2. 2

yedaki 14. Jun 2010

Wie sagt schon mein Heizungsbauer: Wir diskutieren hier nicht, wir unterhalten uns...

Atrocity 11. Jun 2010

Neee, du kannst die doch net alle verhungern lassen! Das ist unsozial! ;-)

M_Kessel 10. Jun 2010

Ja, genau. "Sendezeiten". .... Und die Erde ist eine Scheibe ..... Hier werden Gesetze...

Kommentieren




Anzeige
  1. SAP Project and Implementation Lead (m/w)
    Hewlett-Packard GmbH, keine Angabe
  2. Applikations-Ingenieure (m/w) Strömungssimulation (CFD)
    CD-adapco, Nürnberg
  3. IT-Projektmanager (m/w)
    corporate quality consulting GmbH, Wien und DACH-Region (Reisebereitschaft)
  4. Assistent E-Business (m/w)
    Hornbach-Baumarkt-AG, Großraum Mannheim/Karlsruhe

 

Detailsuche


Folgen Sie uns
       


Anzeige

Die neuesten Browsergames auf browserhits.de


Meistgelesen
  1. Acta-Demos

    Zehntausende gegen "bekACTA Scheiß" in München und Berlin

  2. Klage gegen Samsung

    Apple will Verkauf des Galaxy Nexus verhindern

  3. Lumia-Smartphones

    Nokias Offensive auch in Deutschland gescheitert

  4. Premiumnutzer

    Nutzern von Kino.to drohen Strafverfahren

  5. Epic Games

    Unreal Engine 4 soll in diesem Jahr "die Leute schockieren"


Meistkommentiert
  1. Kommentare: 214 | letzter Beitrag 12.02. 20:12

  2. Kommentare: 156 | letzter Beitrag 09:20 Uhr

  3. Kommentare: 106 | letzter Beitrag 08:23 Uhr

  4. Kommentare: 100 | letzter Beitrag 12.02. 10:35

  5. Kommentare: 89 | letzter Beitrag 07:25 Uhr

Mehr


  1. Objektivplanungen

    So geht es weiter mit Sonys NEX-System

  2. Gerüchte

    Apple will alle Notebooks dünner machen

  3. Tilt-Shift-Effekt

    Generator für Spielzeuglandschaften

  4. Premiumnutzer

    Nutzern von Kino.to drohen Strafverfahren

  5. Evilshadow

    Microsoft Store in Indien gehackt

  6. Browser

    Firefox 10.0.1 bringt Fehlerkorrekturen

  7. Lumia-Smartphones

    Nokias Offensive auch in Deutschland gescheitert

  8. Klage gegen Samsung

    Apple will Verkauf des Galaxy Nexus verhindern

  9. Nach Hackerangriff

    Polizei-Webserver in Nordrhein-Westfalen seit 12 Tagen down

  10. Acta-Demos

    Zehntausende gegen "bekACTA Scheiß" in München und Berlin



Haben wir etwas übersehen?

E-Mail an news@golem.de


Acta im EU-Parlament: Druck aus dem Netz und aus Berlin
Acta im EU-Parlament
Druck aus dem Netz und aus Berlin

Im Netz gibt es immer mehr Protest gegen das internationale Urheberrechtsabkommen Acta. Der Adressat: das EU-Parlament. Die EU-Abgeordneten stimmen voraussichtlich erst Mitte Juni 2012 über Acta ab.

  1. Acta Lettland setzt Ratifizierung von Handelsabkommen aus
  2. Acta Junge Union gegen Acta und Internetsperren
  3. Acta Piratenparteien rufen zu Protesten in Deutschland auf

Acta: Piratenpartei ruft zu Protesten in 50 deutschen Städten auf
Acta
Piratenpartei ruft zu Protesten in 50 deutschen Städten auf

Die Piratenpartei hat die Liste für die Demonstrationen gegen Acta online gestellt. In rund 50 Städten soll es in Deutschland Proteste geben, 19 Länder in Europa sind einbezogen. Polens Regierung tritt bereits den Rückzug an.


Chrome-18-Beta: Google-Browser mit erweiterter Hardwarebeschleunigung
Chrome-18-Beta
Google-Browser mit erweiterter Hardwarebeschleunigung

Kurz nach der stabilen Version von Chrome 17 hat Google nun auch eine Beta von Chrome 18 veröffentlicht. Die neue Version kann 2D-Canvas per GPU beschleunigen und unterstützt 3D-Inhalte auch auf älteren GPUs.

  1. Google Chrome 17 steht zum Download bereit
  2. Browser Google veröffentlicht Chrome für Android
  3. Adam Langley Google will bei SSL auf Online-Revocation-Checks verzichten

Zum Artikel