EU-Roamingverordnung

Netzbetreiber scheitern mit Klage vor dem EU-Gerichtshof

Die EU-Roamingverordnung ist laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs gültig. Die großen Mobilfunkbetreiber hatten in Großbritannien dagegen geklagt. Doch die höchsten EU-Richter meinen, dass Preise, die mehr als fünfmal über den tatsächlichen Kosten liegen, wettbewerbswidrig sind. Das habe den Eingriff gerechtfertigt.

Anzeige

Die EU-Roamingverordnung ist rechtmäßig. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) heute in Luxemburg entschieden. Mit der Roamingverordnung deckelte die EU-Kommission 2007 die Tarife für mobile Sprachtelefonie im europäischen Ausland. Im Juni 2009 wurde die Verordnung bis zum 30. Juni 2012 verlängert, die Obergrenze wurde auf SMS und die Datenübertragung ausgeweitet.

Die vier führenden europäischen Mobilfunkbetreiber Vodafone, Telefónica, Deutsche Telekom und Orange hatten sich an den britischen High Court of Justice für England und Wales gewandt und die Gültigkeit der Roamingverordnung hinterfragt. Dieses Gericht hatte sich an das europäische Gericht gewandt.

Der EU-Gerichtshof stellte nun fest, dass der legitime Zweck der Roamingverordnung war, das Funktionieren des Binnenmarkts zu verbessern. "Das Niveau des durchschnittlichen Entgelts für einen Roaminganruf in der Gemeinschaft war zur Zeit des Erlasses der Verordnung hoch (1,15 Euro pro Minute, was mehr als fünfmal soviel war wie die tatsächlichen Kosten der Abwicklung des betreffenden Großkundendienstes), und das Verhältnis zwischen Kosten und Entgelten war nicht so, wie es auf Märkten mit wirksamem Wettbewerb der Fall gewesen wäre", hieß es zur Begründung.

Sowohl staatliche Einrichtungen als auch Verbraucherschutzverbände hätten dies gemeinschaftsweit als anhaltendes Problem betrachtet. Die Versuche, dieses Problem innerhalb des bestehenden Rechtsrahmens zu lösen, hätten keine Senkung der Entgelte bewirkt, so das Gericht. Um zu verhindern, dass viele unterschiedliche Länderlösungen erlassen werden, sei der Erlass der EU-Roamingverordnung gerechtfertigt gewesen.

Es sei zudem angemessen gewesen, diese zeitlich begrenzten Maßnahmen zu ergreifen, um die Verbraucher unverzüglich vor überhöhten Entgelten zu schützen, selbst wenn dies "möglicherweise negative wirtschaftliche Folgen für einzelne Betreiber" habe.


Bouncy 08. Jun 2010

das fragst du noch ob er frägt obwohl er eindeutig frägt? :p

Bouncy 08. Jun 2010

der wettbewerb funktioniert doch, es gibt das iphone und dutzende gleich- oder...

Bose... 08. Jun 2010

negative Folgen bedeutet geringerer Gewinn bzw. Quersubventionierung anderer Bereiche...

Replay 08. Jun 2010

Also müssen auch hier die Preise massiv (!) gesenkt werden. Darunter verstehe ich im...

Kommentieren




Anzeige
  1. Projektmanager Websites (m/w)
    GRUNWALD Kommunikation und Marketingdienstleistungen GmbH & Co. KG, Unterföhring
  2. Fachinformatiker / Programmierer (m/w) Anwendungsentwicklung C#, VB, VBA
    KRAUSE-Werk GmbH & Co. KG, Alsfeld
  3. Spezialist (m/w) zur 3D-Visualisierung
    über implements GmbH, Neumarkt
  4. Java Developer (m/w)
    RWE Supply & Trading GmbH, Essen

 

Detailsuche


Folgen Sie uns
       


Meistgelesen
  1. Samsung Galaxy S3

    Siri braucht sich nicht zu fürchten

  2. Schmerzlos

    MIT-Forscher entwickeln Injektor mit Lorentzkraft-Antrieb

  3. CSU-Vizechefin

    Aussagen zur Internetsucht sind absurd

  4. iOS

    Untethered Jailbreak für iOS 5.1.1 erschienen

  5. USB-Sticks und Speicherkarten

    Hersteller wehren sich gegen neue "Mondtarife"


Meistkommentiert
  1. Kommentare: 384 | letzter Beitrag 25.05. 15:32

  2. Kommentare: 220 | letzter Beitrag 25.05. 19:00

  3. Kommentare: 215 | letzter Beitrag 25.05. 11:40

  4. Kommentare: 183 | letzter Beitrag 25.05. 20:19

  5. Kommentare: 127 | letzter Beitrag 02:19 Uhr

Mehr


  1. iOS

    Untethered Jailbreak für iOS 5.1.1 erschienen

  2. CSU-Vizechefin

    Aussagen zur Internetsucht sind absurd

  3. Schmerzlos

    MIT-Forscher entwickeln Injektor mit Lorentzkraft-Antrieb

  4. Sony

    Music Unlimited nun auch fürs iPhone

  5. Samsung Galaxy S3

    Siri braucht sich nicht zu fürchten

  6. Gewerkschaft

    Entlassungen werden bei HP-Deutschland voll durchschlagen

  7. Tex Murphy

    Privatermittler sucht Privatinvestoren

  8. Studie

    Fast jeder zweite Nutzer hört legal Musik im Netz

  9. Funcom

    The Secret World mit neuen Plänen bis zum Start

  10. Play Store

    Google startet Bezahlabos in Android-Anwendungen



Haben wir etwas übersehen?

E-Mail an news@golem.de


Lockheed Martin: US-Soldaten in Afghanistan bekommen Exoskelett
Lockheed Martin
US-Soldaten in Afghanistan bekommen Exoskelett

Lockheed Martin hat eine neue Version des Exoskeletts Hulc vorgestellt, das es einem Menschen ermöglicht, schwere Lasten zu heben und zu tragen. Der Hersteller will das System im Spätsommer testen und, wenn alles gutgeht, danach an US-Soldaten in Afghanistan ausliefern.

  1. Rüstung Ramsch-Technik aus China in US-Waffensystemen

Kingdoms of Amalur: 38 Studios entlässt alle Mitarbeiter
Kingdoms of Amalur
38 Studios entlässt alle Mitarbeiter

Das vom US-Baseballstar Curt Schilling gegründete Entwicklerstudio 38 Studios ist so gut wie pleite: Nach einer Reihe von Finanzproblemen hat die Firma jetzt alle Beschäftigen entlassen.

  1. MMXII D.W. Bradley plant Neuauflage von Dungeon Lords
  2. Legend of Grimrock im Test-Video Das Anti-Skyrim
  3. Wasteland 2 Kreativhilfe durch Obsidian ab 2,1 Millionen US-Dollar

F2, F8, F12: Windows 8 startet zu schnell
F2, F8, F12
Windows 8 startet zu schnell

Windows 8 kann auf entsprechender Hardware in weniger als 8 Sekunden booten. Dabei bleibt zu wenig Zeit, um den Bootvorgang zum Sprung ins Bios, ins UEFI-Menü oder in die Startauswahl von Windows zu unterbrechen.

  1. Dice Einige Frostbite-2-Spiele nur mit 64-Bit-Betriebssystem
  2. Windows RT Windows-Tablet-Lizenz soll angeblich 100 US-Dollar kosten
  3. Windows 8 Release Preview Microsoft verbessert Multi-Monitor-Unterstützung

Zum Artikel