EU-Roamingverordnung
Netzbetreiber scheitern mit Klage vor dem EU-Gerichtshof
Die EU-Roamingverordnung ist laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs gültig. Die großen Mobilfunkbetreiber hatten in Großbritannien dagegen geklagt. Doch die höchsten EU-Richter meinen, dass Preise, die mehr als fünfmal über den tatsächlichen Kosten liegen, wettbewerbswidrig sind. Das habe den Eingriff gerechtfertigt.
Die EU-Roamingverordnung ist rechtmäßig. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) heute in Luxemburg entschieden. Mit der Roamingverordnung deckelte die EU-Kommission 2007 die Tarife für mobile Sprachtelefonie im europäischen Ausland. Im Juni 2009 wurde die Verordnung bis zum 30. Juni 2012 verlängert, die Obergrenze wurde auf SMS und die Datenübertragung ausgeweitet.
Die vier führenden europäischen Mobilfunkbetreiber Vodafone, Telefónica, Deutsche Telekom und Orange hatten sich an den britischen High Court of Justice für England und Wales gewandt und die Gültigkeit der Roamingverordnung hinterfragt. Dieses Gericht hatte sich an das europäische Gericht gewandt.
Der EU-Gerichtshof stellte nun fest, dass der legitime Zweck der Roamingverordnung war, das Funktionieren des Binnenmarkts zu verbessern. "Das Niveau des durchschnittlichen Entgelts für einen Roaminganruf in der Gemeinschaft war zur Zeit des Erlasses der Verordnung hoch (1,15 Euro pro Minute, was mehr als fünfmal soviel war wie die tatsächlichen Kosten der Abwicklung des betreffenden Großkundendienstes), und das Verhältnis zwischen Kosten und Entgelten war nicht so, wie es auf Märkten mit wirksamem Wettbewerb der Fall gewesen wäre", hieß es zur Begründung.
Sowohl staatliche Einrichtungen als auch Verbraucherschutzverbände hätten dies gemeinschaftsweit als anhaltendes Problem betrachtet. Die Versuche, dieses Problem innerhalb des bestehenden Rechtsrahmens zu lösen, hätten keine Senkung der Entgelte bewirkt, so das Gericht. Um zu verhindern, dass viele unterschiedliche Länderlösungen erlassen werden, sei der Erlass der EU-Roamingverordnung gerechtfertigt gewesen.
Es sei zudem angemessen gewesen, diese zeitlich begrenzten Maßnahmen zu ergreifen, um die Verbraucher unverzüglich vor überhöhten Entgelten zu schützen, selbst wenn dies "möglicherweise negative wirtschaftliche Folgen für einzelne Betreiber" habe.






das fragst du noch ob er frägt obwohl er eindeutig frägt? :p
der wettbewerb funktioniert doch, es gibt das iphone und dutzende gleich- oder...
negative Folgen bedeutet geringerer Gewinn bzw. Quersubventionierung anderer Bereiche...
Also müssen auch hier die Preise massiv (!) gesenkt werden. Darunter verstehe ich im...
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