Urteil

Tauss erhält 15 Monate auf Bewährung (Update)

Jörg Tauss ist wegen des Besitzes von Kinderpornografie verurteilt worden. Das Landgericht Karlsruhe ließ seine Begründung nicht gelten, er habe als Bundestagsabgeordneter das Recht, eigenständig in der Szene zu recherchieren. Tauss habe aber kein sexuelles Interesse an den Abbildungen gehabt, so das Gericht laut Tauss' Anwalt.

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Das Landgericht Karlsruhe hat den früheren SPD-Medienexperten Jörg Tauss zu 15 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Tauss habe sich kinderpornografisches und jugendpornografisches Material beschafft und weitergegeben. Die Staatsanwaltschaft hatte zusätzlich eine Geldstrafe von 6.000 Euro gefordert.

Tauss' Verteidigung hatte einen Freispruch gefordert, weil Tauss die Bilder und Videos nur zu Recherchezwecken besessen habe, was einen Ausnahmetatbestand darstelle. Tauss, der seit seinem Austritt aus der SPD Mitglied der Piratenpartei ist, hatte erklärt, die Abbildungen von sexueller Gewalt gegen Kinder benutzt zu haben, um unabhängig vom Bundeskriminalamt (BKA) in der Szene ermitteln zu können.

Tauss-Anwalt Jan Mönikes sagte Golem.de: "Es gibt die Möglichkeit, wegen der Rechtsfrage vor den Bundesgerichtshof in die Revision zu gehen." Dazu könne aber solange keine Entscheidung getroffen worden, bis die schriftliche Urteilsbegründung vorliege. Das Gericht habe klar festgestellt, dass kein Abgeordneter sich auf den Ausnahmetatbestand berufen könne. "Ein Journalist ja, aber kein Abgeordneter", sagte der Anwalt. Deswegen sei jede Beschäftigung damit eine private, und damit strafbar. Zugleich sei in der mündlichen Urteilsbegründung extra hervorgehoben worden, dass Jörg Tauss kein sexuelles Interesse an den Abbildungen gehabt habe.

Das BKA hatte 2009 massiv mit Gutachten und Stellungnahmen den Plan der damaligen Familienministerin Ursula von der Leyen für die Einführung von Internetsperren gegen Kinderpornografie unterstützt. Tauss hatte dies als untauglich zum Schutz der Kinder abgelehnt und den Plan als Einstieg in ein staatliches Zensurnetzwerk bezeichnet.

Ein Sprecher der Piratenpartei sagte Golem.de, dass noch keine schriftliche Urteilsbegründung vorliege. "Wir haben Jörg Tauss als sehr engagierten und verantwortungsvollen Menschen kennengelernt, der im Sinne der Partei Entscheidungen getroffen hat". Im September 2009 hatte ein Sprecher erklärt, dass im Falle eines Schuldspruches Handlungsbedarf in Bezug auf die Parteimitgliedschaft von Tauss bestehe.

Nachtrag vom 28. Mai 2010, 13:59 Uhr:

In einer offizielle Stellungnahme der Piratenpartei erklärte Wolfgang Dudda, Beisitzer im Bundesvorstand, er vertraue darauf, "dass Jörg Tauss nun auch die richtige Entscheidung für sich und die Piratenpartei treffen wird, soweit es um seine weitere politische Zukunft geht."


spanther 02. Jun 2010

lol xD Aber echt jetzt! Ich hab wirklich Angst, was die dann wohl alles durchsetzen...

spanther 31. Mai 2010

Das BKA hat doch "von der Leyen" sogar bei ihrer "Schmutzkampagne" mit offenen Armen...

spanther 31. Mai 2010

Was soll die Frage? Darf ich deswegen nicht auf Vernunft apellieren und muss furienartig...

johnmcwho 29. Mai 2010

In gewissen Teilen ist der Einfluss zwar nicht politisch so aber von den Medien gegeben...

SailorMoon 29. Mai 2010

Eine solche Anzeige gab es, aber das Verfahren wurde eingestellt. Wo kein Kläger, da kein...

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Telemedicus / 28. Mai 2010

Tauss - Rechtsirrtum oder Pädophiler?



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