Abmahnung

Regierung sieht keinen akuten Handlungsbedarf

Ende April hatten Abgeordnete der SPD-Fraktion im Bundestag der Bundesregierung im Rahmen einer Kleinen Anfrage einen Fragenkatalog zum "Abmahnmissbrauch im Onlinehandel" vorgelegt. Jetzt liegen die Antworten der Bundesregierung vor.

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Kein akuter Handlungsbedarf - auf diesen Nenner lässt sich die Haltung der Bundesregierung zum Thema Abmahnungen im Internethandel bringen. In ihren Antworten auf die Kleine Anfrage aus der SPD-Bundestagsfraktion bleibt die Regierung recht vage und verweist darauf, dass "derzeit sorgfältig und intensiv geprüft [wird], ob und gegebenenfalls welche gesetzgeberischen Maßnahmen ergriffen werden sollen".

Immerhin eine konkrete Maßnahme kann die Regierung verkünden. Mit Wirkung vom 11. Juni 2010 wird das vom Bundesjustizministerium erstellte Muster für die Widerrufs- und für die Rückgabebelehrung (Musterwiderrufserklärung) von Verbrauchern ins Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB) überführt. Damit erhält es Gesetzesrang.

Händler, die dieses Muster verwenden, müssen dann nicht mehr mit Abmahnungen rechnen, weil Gerichte darin einen Verstoß gegen das BGB erkennen. Das war in der Vergangenheit wiederholt vorgekommen und hatte zur Verunsicherung von Onlinehändlern beigetragen. Die Bundesregierung hatte 2007 in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion noch abgewiegelt und damals keinen Zusammenhang zur Zunahme von Abmahnungen gesehen. Offensichtlich hat es mit dem Regierungswechsel in dieser Frage einen Sinneswandel gegeben.

Sonderstellung von Deutschland und Österreich

Bei der einen Änderung der Rechtslage will es die Regierung aber vorerst belassen. Sie vertritt die Position, dass "die zivilrechtliche Verfolgung von Wettbewerbsverstößen in Form der Abmahnung... sich in Deutschland als effektives Mittel zur Durchsetzung von Rechten grundsätzlich bewährt [hat]". Auch auf europäischer Ebene hat die Regierung kein Interesse an einer einheitlichen Regelung, "da die zivilrechtliche Verfolgung von Wettbewerbsverstößen durch Abmahnungen in den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union außer in Österreich nicht vorgesehen ist".

Deutsche und österreichische Onlinehändler werden also weiterhin mit Abmahnungen kämpfen müssen, während ihre Wettbewerber im Rest der EU davon verschont bleiben. Vielleicht erbarmt sich ihrer ja die EU-Kommission? Oder ein Onlinehändler versucht stellvertretend für andere Betroffene sein Glück beim Europäischen Gerichtshof und lässt die deutsche Regelung auf ihre Vereinbarkeit mit dem EU-Recht überprüfen. Das Thema Abmahnungen im Onlinehandel wird noch für Gesprächsstoff sorgen. [von Robert A. Gehring]


jo dann.. 20. Mai 2010

wenn vor meiner Brille Geldscheine hängen sehe ich auch nichts.

ruedi283 20. Mai 2010

und Nachts ist es kälter als Draussen. Mann, Mann, Mann und dann auch noch Wahlrecht.

ruedi283 20. Mai 2010

aber vielleicht die Händler die im guten Glauben damals für ihre AGB´s die Muster vom...

Firedancer 20. Mai 2010

Wenn man keine Ahnung hat... Ich kenne genug seriöse Unternehmen mit einer hohen...

Hassashin 20. Mai 2010

Machs wie ich und lies nur die Beiträge von registrierten Nutzern, vom Rest kommt zu 95...

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