Datenschützer

Google soll WLAN-Daten noch nicht löschen

Der Hamburger Datenschutzbeauftragte will das schnelle Löschen der WLAN-Nutzdaten verhindern, die Google-Street-View-Fahrzeuge aufgezeichnet haben. Eine rechtliche Bewertung des möglichen Datenschutzverstoßes werde andernfalls unmöglich.

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Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar hat Google aufgefordert, die aufgezeichneten Nutzdaten von WLANs nicht unkontrolliert zu löschen. Caspar hatte eine Überprüfung der durch Google-Street-View-Fahrzeuge aufgezeichneten Daten gefordert, wobei Google die Aufzeichnung der Daten nach eigenen Angaben erst entdeckt habe. Das Unternehmen hatte bis dahin erklärt, nur SSIDs und MAC-Adressen aufzunehmen, um sie später zur Ortsbestimmung heranziehen zu können. Auf Caspars Betreiben seien von Google die gesammelten WLAN-Daten untersucht worden, wobei festgestellt wurde, dass doch die Nutzdaten von offenen WLANs aufgezeichnet wurden.

In Irland hat Google nach eigenem Bekunden bereits in Zusammenarbeit mit den dortigen Datenschutzbehörden die aufgezeichneten WLAN-Nutzdaten gelöscht. Caspar erklärte, dass er es zwar begrüße, dass Google das WLAN-Scanning sofort eingestellt habe, er aber zugleich fürchte, dass durch sofortiges Löschen Beweismittel vernichtet würden. Denn bis heute sei es seiner Behörde weder ermöglicht worden, die Software, die Google zum Scannen eingesetzt hat, noch Festplatten mit Originaldaten zu überprüfen. "Auch unser detaillierter Fragenkatalog, durch den der Datenschutzverstoß erst ans Tageslicht gekommen ist, wurde bisher nicht beantwortet." Die Art und Weise, wie Google den zahlreichen Anfragen ausgewichen sei, gebe zumindest "Anlass zur Sorge".

Er habe Google nochmals aufgefordert, seiner Behörde alle zur Untersuchung des gesamten Vorgangs erforderlichen Informationen zukommen zu lassen. Dies sei Grundbedingung dafür, um Ausmaß, Intensität, aber auch die Ursachen des Datenvergehens rekonstruieren und rechtlich bewerten zu können. "Erst dann sind alle Daten - und zwar unter Aufsicht einer neutralen Instanz - zu löschen", forderte Caspar.

Eine sofortige Löschung würde die nachträgliche Aufklärung darüber, was tatsächlich auf den Festplatten gespeichert wurde, unmöglich machen, so Caspar. "Die Daten sind unverzüglich aus dem operativen Geschäft zu nehmen und dürfen nur noch zu Zwecken der Aufklärung verwendet werden."

Der Jurist Jens Ferner, der sich intensiv mit sogenanntem Schwarz-Surfen beschäftigt, hat bei der Staatsanwaltschaft Hamburg wegen der Vorfälle Strafanzeige gegen Google wegen Abhörens, Abfangens und Ausspähens von Daten erstattet. Er möchte damit erreichen, dass sich die Strafverfolger anhand eines bekannten Unternehmens mit der zunehmend extensiven Handhabung des Abhörverbots beschäftigen. Menschen, die sich in ein offenes WLAN einloggten und dieses "schwarz" nutzten, würden sich mitunter strafbar machen. Ferner betreibt die Website schwarz-surfen.de, wo er das Vorgehen gegen Nutzer offener WLANs kritisiert.


fightBigBrother 20. Mai 2010

Schonmal daran gedacht, dass Googles Vorhaben der Wirtschaftsspionage (sowohl für eigene...

mindo2000 19. Mai 2010

Nee Google sagt: Zu spät! Was will der Typ dann machen? ;) Obs stimmt weiß nur Google :)

DrAgOnTuX 18. Mai 2010

und sonst kann man die Daten auf eine DVD/BR brennen und dem Deutschen Staat als...

Die... 18. Mai 2010

Fassen wir mal zusammen: der Google-Streetview-Wagen fährt alle 2 oder 3 Jahre durch...

RcRaCk2k 18. Mai 2010

Sorry, aber wenn ich das hier so lese @wolf3, dann würde ich dir sowas gerne persönlich...

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unwatched.org / 27. Mai 2010

DSK stoppt Google Street View in Österreich

ComputerBase / 19. Mai 2010

Google: Klagen wegen Datenerfassung



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