Urteil aus Hamburg
Cyberbunker muss Zugang zu The Pirate Bay blockieren
Der Verband der US-Filmwirtschaft hat in Deutschland eine einstweilige Verfügung gegen den Provider Cyberbunker erwirkt. Danach darf Cyberbunker keine Anfragen mehr an den Bittorrent-Tracker The Pirate Bay weiterleiten.
Hollywood gibt nicht auf, der Kampf gegen The Pirate Bay wird fortgesetzt. Das neue Kapitel in dem Katz-und-Maus-Spiel fand am 6. Mai 2010 beim Hamburger Landgericht sein vorläufiges Ende. Dort erwirkte der internationale Ableger des US-Lobbyverbandes der großen Filmstudios (Motion Pictures Association, MPA) in einem Zivilprozess eine einstweilige Verfügung gegen den Routing-Provider CB3ROB (alias Cyberbunker).
Das Gericht verbot dem Provider und seinem deutschen Geschäftsführer, Anfragen an The Pirate Bay weiterzuleiten. Bei Zuwiderhandlungen droht ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro oder eine Haftstrafe von bis zu zwei Jahren. Das teilte die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) in einer Pressemitteilung mit. Die GVU unterstützte die MPA bei ihren Ermittlungen gegen Cyberbunker.
Nach Auffassung des Hamburger Gerichts ist Cyberbunker als Störer für die über The Pirate Bay begangenen Urheberrechtsverletzungen mit verantwortlich. Daher könne sich Cyberbunker nicht auf das Provider-Haftungsprivileg des Telemediengesetzes berufen. Es sei Cyberbunker zuzumuten, "die Abrufbarkeit der Websites mit den Urheberrechte verletzenden Inhalten zu verhindern", so das Gericht.
GVU-Geschäftsführer Matthias Leonardy begrüßte die Entscheidung des Hamburger Landgerichts: "Wer, wie der Betreiber von Cyberbunker, Camouflage-Techniken im Internet anbietet, um damit digitalen Hehlern wie illegalen Portalseiten- und Trackerbetreibern zu helfen, ihr Geschäft abgeschirmt zu betreiben, muss zur Verantwortung gezogen werden."
Das Verfahren gegen Cyberbunker hatte vor knapp einem Jahr begonnen. Nach der Verurteilung der Pirate-Bay-Betreiber in Schweden wurden die Server ins Ausland verlagert. Cyberbunker bot The Pirate Bay Unterschlupf in einem ehemaligen Nato-Bunker in den Niederlanden und zog sich so den Zorn der MPA (Disney, Paramount, Sony, Twentieth Century Fox, Lions Gate, Universal und Warner Brothers) zu. Der Aufforderung, The Pirate Bay nicht länger zu unterstützen, kam Cyberbunker nicht nach. Das führte schließlich zu dem Verfahren in Deutschland, da die IP-Adresse des Pirate-Bay-Servers über Cyberbunker in Deutschland gemeldet ist. [von Robert A. Gehring]






Welche denn? Ich kenne jede Menge (inzwischen "ehemaliger") Sites, deren Daseinszweck...
Jaja, die Hoffnung stirbt zuletzt. Wer darauf hofft, dass andere sich die Last...
Pssssst! Nicht so laut! Könnte sonst ein Hamburger Richter mitlesen, und den Webbrowser...
Stimme vollkommen zu. Das würde den Steuerzahler eine Menge Geld sparen, wenn Hamburger...
Ok, immerhin ein wenig mehr als sensationelle 12h offline gewesen. Immerhin ... ;-P
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