Pauschalen verboten?

EuGH-Anwältin stellt Urheberrechtsabgaben infrage

Die in verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten erhobenen Urheberrechtsabgaben auf Geräte und Leermedien verstoßen nach Ansicht von EuGH-Generalanwältin Verica Trstenjak gegen die Urheberrechtsrichtlinie von 2001, da sie pauschal erhoben werden.

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Den Verwertungsgesellschaften droht Ungemach. Ihnen könnten in absehbarer Zeit in größerem Umfang Einnahmen aus Kopiergeräte- und Leermedienabgaben für Privatkopien wegbrechen. Sollte sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Fall SGAE gegen Padawan der Auffassung seiner Generalanwältin Verica Trstenjak anschließen, müsste das Abgabensystem wohl vollständig umgestaltet werden.

Im Fall der spanischen Verwertungsgesellschaft Sociedad General de Autores y Editores (SGAE) gegen die Firma Padawan forderte die Verwertungsgesellschaft die Nachzahlung von 16.759,25 Euro für den Vertrieb von Leermedien zwischen September 2002 und 2004. Padawan bestritt die Ansprüche der SGAE und diese ging vor Gericht. Das Gericht zweiter Instanz wandte sich an den EuGH mit der Frage, "wie der von der Richtlinie verlangte 'gerechte Ausgleich' ausgestaltet sein muss" und ob die spanische Regelung - die mit der deutschen vergleichbar ist - gegen die Richtlinie verstößt.

Trstenjak vertritt in der Angelegenheit die Meinung, dass pauschal auf Geräte und Leermedien erhobene Urheberrechtsabgaben gegen die Urheberrechtsrichtlinie von 2001 (2001/29/EG) verstoßen, da sie "unterschiedslos auf Unternehmen und Freiberufler angewandt werden, die die Geräte und Datenträger eindeutig zu anderen Zwecken erwerben". Das würde aber der Anforderung eines "gerechten Ausgleichs" nicht genügen, wie sie in der Richtlinie festgeschrieben ist. Das teilte der EuGH am Dienstag in einer Pressemitteilung mit.

Weiter heißt es darin zur spanischen Vergütungsregelung: "Die Vergütung, die den Rechtsinhabern infolge der unterschiedslosen Anwendung einer solchen Abgabe auf Unternehmen und Freiberufler, die erfahrungsgemäß Geräte und Datenträger zur digitalen Wiedergabe zu anderen Zwecken als dem des privaten Gebrauchs erwürben, zugesprochen werde, stelle keinen 'gerechten Ausgleich' im Sinne der Richtlinie dar."

Sollte SGAE recht bekommen, müsste Padawan die geforderte Summe zahlen. Sollte jedoch die spanische Regelung gegen die Richtlinie verstoßen, müsste Padawan Abgaben nur für jene Speichermedien zahlen, "die mutmaßlich für die Anfertigung von Privatkopien verwendet" worden sind. Keine Abgaben wären dann fällig für Speichermedien, die von Unternehmen und Freiberuflern zu anderen Zwecken als für Privatkopien erworben wurden.

Der EuGH ist nicht an die Plädoyers seiner Generalanwälte gebunden. Üblicherweise schließt sich das Gericht jedoch deren Argumentation an. Sollte das auch im vorliegenden Fall so sein, könnte das gesamte System der Urheberrechtsabgaben ins Wanken geraten - nicht nur in Spanien, sondern auch in Deutschland.[von Robert A. Gehring]


raubabgeber 15. Mai 2010

Gibt es ein natürliches Recht auf Profit?

Bitte Autor... 15. Mai 2010

Gibt es doch bereits. Dieses spezielle Papier sieht für das Auge leicht grau aus. Wenn...

guert 14. Mai 2010

Prima dann hat der Staat Mehreinnahmen, die wir den notleidenden Mittelmeeranrainern...

EmmaWolf 14. Mai 2010

Ich habe mal eine Frage: Für welche Artikel müssen welche Abgaben bezahlt werden? Wie...

ruedi283 14. Mai 2010

Warum hat nicht jeder Artikel, auf den in irgend einer Form Urheber- oder was auch immer...

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