Facebook

US-Verbraucherschützer beschweren sich bei Handelsaufsicht

Wegen "unfairem und betrügerischem Geschäftsgebaren" haben US-Verbraucherschützer unter Führung der Verbraucherschutzorganisation EPIC eine offizielle Beschwerde gegen Facebook bei der Federal Trade Commission eingereicht.

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In den vergangenen Monaten haben die Betreiber des sozialen Netzwerks Facebook immer wieder durch kurzfristige Änderungen ihrer Datenschutzbestimmungen für Aufsehen gesorgt. Datenschützer und Verbraucherschützer weltweit haben ihren Unmut darüber unüberhörbar zum Ausdruck gebracht. Die Facebook-Betreiber ließen sich davon jedoch nicht beirren und verteidigten ihre Strategie der "maximalen Offenheit". Die Mitglieder, so ihre Argumentation, meldeten sich ja gerade deshalb bei Facebook, weil sie ihre persönlichen Informationen mitteilen wollten.

Dieser Argumentation möchten US-Verbraucherschutzorganisationen wie das Electronic Privacy Information Center (EPIC), das Center for Digital Democracy (CDD) und die Consumer Federation of America (CFA) jedoch nicht folgen. Sie werfen den Facebook-Betreibern in einer 38-seitigen Beschwerde bei der US-Handelsaufsicht Federal Trade Commission (FTC) vor, die Nutzer der Plattform mit "unfairem und betrügerischem Geschäftsgebaren" vorsätzlich zu schädigen. Die Verbraucherschützer fordern die FTC auf, das Vorgehen der Facebook-Betreiber "zu untersuchen und zu unterbinden".

Konkret werfen die Beschwerdeführer Facebook vor, mit den jüngsten Änderungen der Nutzungsbedingungen gegen die Datenschutzansprüche der Nutzer zu verstoßen: "Facebook legt persönliche Informationen seiner Nutzer gegenüber Microsoft, Yelp und Pandora offen, ohne zuvor das Einverständnis der Betroffenen eingeholt zu haben. Facebook legt persönliche Informationen der Nutzer - darunter Details zum beruflichen Werdegang, zur Ausbildung, zum Wohnort, zum Heimatort, zu den filmischen Vorlieben, zu den musikalischen Vorlieben, und zu den literarischen Vorlieben - offen, zu denen die Nutzer selbst den Zugang eingeschränkt hatten. Und schließlich veröffentlicht Facebook Informationen auch dann, wenn die Nutzer diese Informationen ausschließlich für Freunde bereit gestellt haben."

Dieses Vorgehen von Facebook verstößt nach Auffassung der Verbraucherschützer gegen Artikel 5 der FTC-Handelsbestimmungen. Sie "drängen die Kommission, eine Untersuchung gegen Facebook anzustrengen". Die FTC soll ermitteln, ob das Unternehmen seine Nutzer betrügt, und gegebenenfalls Facebook dazu zwingen, die alten Datenschutzbestimmungen wieder in Kraft zu setzen. Facebook soll "den Nutzern ernsthafter Kontrolle über ihre persönlichen Daten geben" müssen, verlangen die Verbraucherschützer. [von Robert A. Gehring]


kleine Progger 10. Mai 2010

Du logikst falsch. Wenn Du Bikini-Kataloge-Apps verbietest, dann verbiete auch bezahlte...

Todd 10. Mai 2010

Gegenüber Privatpersonen erreichst du damit gar nichts. § 1 Abs.2 BDSG (2) Dieses...

dfhgdfhggfh 09. Mai 2010

Einfach alle Server Formatieren die es gibt, und nochmal von neu anfangen. Das wärs doch...

elCapitano 08. Mai 2010

:-)

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