Breitband

Hickhack um Schaltverteiler

Die Bundesnetzagentur hat die Preise für den Zugang zu den für den Breitbandausbau in ländlichen Regionen wichtigen Schaltverteilern neu festgesetzt. Statt verschiedene Leistungen nach Aufwand abzurechnen, gibt es jetzt feste Pauschalen, die der Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko) allerdings als zu hoch kritisiert.

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"Pauschalentgelte erlauben den Wettbewerbsunternehmen eine bessere Kalkulation der für die Errichtung des Schaltverteilers nötigen Investitionen und somit eine größere Planungssicherheit", erläutert Bundesnetzagentur-Präsident Matthias Kurth die Entscheidung. Auch der Breko begrüßt die von ihm geforderten Pauschalen, findet die festgesetzten Preise aber zu hoch.

Der sogenannte Schaltverteiler, der vor der Verzweigung der Hauptleitung in die jeweiligen Kabelverzweiger liegt, ist von zentraler Bedeutung für den Breitbandausbau in ländlichen Gebieten. Für eine hochbitratige Anbindung von Haushalten ist es technisch erforderlich, die Schnittstellen der Übertragungstechnik näher an die Kunden heranzurücken, damit die hohen Geschwindigkeiten der hochbitratigen Breitbandnetze nicht auf den letzten Metern zum Endkunden verloren gehen. Daher kommt der Preisfestsetzung der Bundesnetzagentur zum Zugang zu diesen Schaltverteilern eine zentrale Bedeutung für den Breitbandausbau vor allem in ländlichen Regionen zu.

Der Breko kritisiert die mit der Pauschalierung einhergehende, teilweise signifikante Preissteigerung. Dies sei für alternative Carrier ein herber Rückschlag. Die Preissteigerungen lägen teilweise bei 30 bis über 50 Prozent. Besonders deutlich seien die Steigerungen im Bereich der Lohnanteile und Arbeitszeiten: Nach neuer Entgeltregulierung werden 172 statt bisher 81 Stunden für Arbeiten bis zur Übergabe eines Schaltverteilers in Rechnung gestellt, so der Breko.

Die Bundesnetzagentur hat derweil angekündigt, auch ein Standardangebot für den Schaltverteilerzugang vorzugeben und ruft alle Akteure am Markt auf, sich an der Festlegung der Modalitäten des Schaltverteilerzugangs zu beteiligen. Am Ende des Verfahrens soll dann ein "Mustervertrag" stehen, mit dem jedes Wettbewerbsunternehmen die Errichtung eines Schaltverteilers bei der Telekom anfragen kann, ohne dafür vorher erst ein formales Regulierungsverfahren vor der Bundesnetzagentur zu durchlaufen.

Einen ersten Schaltverteiler hat die Telekom unterdessen in Düren-Echtz an einen Wettbewerber übergeben.


Telekom gekündigt 06. Okt 2010

Vor 1.5 Monaten wurde meine DSL Leitung von der Telekom an 1und1 verkauft (nun habe ich...

Widdl 07. Mai 2010

Jetzt muss ich nochmal widersprechen ;-). Denn im Artikel steht: "Der sogenannte...

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