Open Access

US-Universitäten für freien Zugang zu Forschungsergebnissen

In den USA nimmt die Unterstützung für Gesetzesinitiativen zur Förderung von Open Access zu. Im Senat und im Repräsentantenhaus wurden Gesetzesentwürfe eingebracht. Jetzt haben bekannte Universitäten ihre Unterstützung für die Initiativen bekundet.

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Die USA wollen zum Vorreiter beim Open Access werden. Nachdem noch unter dem ehemaligen US-Präsidenten George W. Bush ein wichtiges Open-Access-Gesetz verabschiedet worden war, wollen Senat und Repräsentantenhaus nun weitere Schritte unternehmen. Der einflussreiche Senator Joseph Lieberman hatte bereits im Juni 2009 einen Entwurf für einen Federal Research Public Access Act eingebracht. Mit einem fast wortgleichen Gesetzentwurf haben sechs Abgeordnete des Repräsentantenhauses Mitte April nachgelegt. Damit stehen die Chancen gut, dass sich die beiden Kammern des Parlaments in absehbarer Zeit auf einen gemeinsamen Entwurf einigen werden.

Ende April haben 27 hochrangige Vertreter bekannter Forschungsuniversitäten - darunter Vertreter der Harvard University, der Stanford University und der Universität Berkeley - in einem offenen Brief ihre Unterstützung für die Gesetzentwürfe bekundet. In dem Brief heißt es: "Wir glauben, dass diese Gesetzgebung einen Wendepunkt und eine Chance für die gesamte US-Hochschul- und Forschungsgemeinschaft ist..., um den Zugang zu öffentlich finanzierten Forschungsergebnissen zu verbreitern, damit der Fortschritt des Wissens beschleunigt und der Nutzen der Allgemeinheit maximiert wird."

Beide Gesetzentwürfe sehen vor, dass Bundesbehörden mit einem Forschungsetat von über 100 Millionen US-Dollar verbindliche Open-Access-Richtlinien erarbeiten müssen. Publikationen in Fachzeitschriften, die aus staatlich geförderten Projekten hervorgehen, müssen demnach innerhalb von zwölf Monaten nach Erscheinen kostenlos öffentlich zugänglich gemacht werden. Die Gesetzentwürfe enthalten eine Reihe von Ausnahmebestimmungen. So sollen beispielsweise Konferenzbeiträge, Labornotizen oder andere Unterlagen, die der Vorbereitung einer Publikation dienen, nicht publiziert werden müssen.

Wenn möglich sollen die Artikel in ihrer publizierten Form zugänglich gemacht werden. Sollte ein Verlag seine Zustimmung dazu verweigern, muss das finale Manuskript inklusive der nach der Peer Review vorgenommenen Änderungen veröffentlicht werden. Die Behörden müssen Verzeichnisse der Publikationen anlegen und regelmäßig Rechenschaft darüber ablegen, dass die offene Publikationspflicht auch eingehalten wird. [von Robert A. Gehring]


Bloedlaberer 07. Mai 2010

Ich glaube du verstehst da was falsch. Es geht nicht darum vorlaeufige Daten zu...

Forum gegen 06. Mai 2010

Die Länder battleln im Wettstreit wer die meisten zitate hat. Profs Ehre ist die Liste...

Sosel 06. Mai 2010

Elsevier et. al. sollten sich schämen. Einerseits wird Geld von den Autoren fürs...

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