Mediantis: Händler punktet gegen Amazon-Tiefpreiszwang (Up.)

Einstweilige Verfügung gegen Preisparität bei Amazon Marketplace

Mediantis sieht seinen Onlineshop für antiquarische Bücher ZVAB durch Amazons neue Preisverordnung unzulässig behindert. Gegen den Tiefpreiszwang für externe Anbieter bei Amazon Marketplace wurde eine einstweilige Verfügung beim Landgericht München erlassen.

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Der Betreiber des Onlinebuchshops Mediantis wehrt sich gegen die Tiefpreisgarantie, die Amazon externen Anbietern in seiner Rubrik Marketplace abverlangt. Mediantis, dem die Onlineplattform Zentrales Verzeichnis Antiquarischer Bücher (ZVAB) gehört, hat nach Informationen der Financial Times Deutschland eine einstweilige Verfügung gegen den US-Konzern erwirkt.

Seit dem 1. Mai 2010 ist es Marketplace-Händlern untersagt, Waren anderswo billiger anzubieten als bei Amazon. Dies bezieht sich auf den eigenen Onlineshop, Plattformen wie eBay, den Katalog oder das Telefon. "Verkäufer, die unsere Geschäftsbedingungen nicht einhalten", verlieren das Recht, auf Amazon.de zu verkaufen, heißt es in dem neuen Regelwerk, das Amazon Preisparität nennt.

Das Landgericht München I sieht darin eine unzulässige "wettbewerbsbeschränkende Meistbegünstigungsklausel", berichtet die Zeitung. Eine einstweilige Verfügung verbietet es Amazon nun, Anbietern gebrauchter und antiquarischer Bücher die Preisparität vorzuschreiben. Dagegen kann Amazon Rechtsmittel einlegen. Antiquariate, die bei Amazon Marketplace ihre Titel einstellen, benötigten wegen der Niedrigpreisbindung das ZVAB nicht mehr, was den Wettbewerber unzulässig beeinträchtige.

Auch das Bundeskartellamt prüft, ob ein förmliches Verfahren gegen Amazon eröffnet wird. Ähnliche Pläne gibt es bei der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs.

Laut Wirtschaftswoche erzielte Amazon Deutschland im Jahr 2009 einen Umsatz von 330 Millionen Euro mit externen Marketplace-Verkäufern. Der Gesamtumsatz der deutschen Landestochter wird auf 2,1 Milliarden Euro geschätzt. Amazon verlangt von den externen Anbietern keine Einstellgebühr für die Produkte, kassiert aber eine Provision von 15 Prozent des Verkaufspreises und weitere Gebühren. Anbieter profitieren von der großen Reichweite der Handelsplattform. Zudem wickelt Amazon die Überweisung des Kaufpreises der Waren auf das Konto des Händlers ab.

Nachtrag vom 03. Mai 2010, 17:19 Uhr:

Das ZVAB hat den Bericht bestätigt. Das Online-Antiquariat erwartet in den kommenden Monaten eine weitere gerichtliche Auseinandersetzung zu dem Sachverhalt und hofft auf eine Entscheidung. Außerdem sei davon auszugehen, dass sich Vertreter anderer Produktbereiche wie Elektronik, DVD, Musik oder Games gerichtlich mit der Preisparität auseinandersetzen würden.


asdfsdfsdf 11. Okt 2010

Wer zwingt die dazu, Amazon zu verwenden?^^

Windows 3.11 04. Mai 2010

Und man muss sich schon überlegen, wann man diesen Spruch bringt. Denn bloß, weil er...

Praios 03. Mai 2010

Mit Amazon hatte ich weder bei Reklamationen noch Rückgaben ein Problem, sogar ein - aus...

moore and law 03. Mai 2010

Die Händler sind unterschiedlich und haben unterschiedliche Shops. Also unterschiedliche...

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