Xamit - auch die IVW ist nicht datenschutzkonform

Studie: Kein Webstatistik-Dienst ist uneingeschränkt gesetzeskonform

Kein deutscher Webstatistik-Dienst ist uneingeschränkt gesetzeskonform. Zu diesem Schluss kommt das auf IT-Revision und IT-Controlling spezialisierte Unternehmen Xamit nach einer Untersuchung der populärsten Webstatistik-Dienstleister. Das schließe auch die IVW mit ein, die eher außer Konkurrenz betrachtet wurde.

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Im Rahmen der Studie "Webstatistiken im Test - Welcher Dienst ist in Deutschland legal?" hat Xamit verschiedene Webanalyse-Dienste im Hinblick auf einen Beschluss des Düsseldorfer Kreises untersucht. Darunter waren Google Analytics, Wiredminds, Statcounter und Stats4free sowie eTracker. Unter ihnen sei eTracker der einzige Dienst, der in Deutschland legal genutzt werden könne - dies aber erst nach individuellen Anpassungen, so Xamit.

Datenschutzbestimmungen würden von den Anbietern außer Acht gelassen und auch die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) als Grundlage eines Dienstleistervertrages entsprächen nicht den Anforderungen des Bundesdatenschutzgesetzes. Alle Anbieter, mit Ausnahme von eTracker, stolpern "insbesondere über die Nutzung von unverkürzten IP-Nummern für eine Geolokalisation und die fehlende Widerspruchsmöglichkeit gegen die Profilbildung", heißt es in der Xamit-Studie.

Außer Konkurrenz hat Xamit die Messung der IVW (Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern) betrachtet und kommt zu dem Schluss, die Messung der IVW stehe nicht im Einklang mit dem deutschen Datenschutz: "Um eine Session ohne Cookie zu identifizieren, nutzt die IVW die IP-Nummer, d. h. sie speichert die IP-Nummer unverkürzt. Eine Geolokalisation auf Basis der IP-Nummer, um inländische von ausländischen Besuchern zu unterscheiden, wird ebenfalls durchgeführt. Die Verwendung von unverkürzten IP-Nummern und das Fehlen einer Widerspruchsmöglichkeit stehen im Widerspruch zum Beschluss des Düsseldorfer Kreises", heißt es in der Xamit-Studie.

Das Brisante daran ist, dass die IVW für praktisch alle größeren deutschen Medien die Zugriffe zählt, da diese Zahlen als offizielle Werbewährung gelten. Xamit fordert die IVW auf, nachzubessern, um die Reichweitenmessung rechtskonform umzusetzen.

Die IVW räumt ein, dass nach dem Beschluss die Auftragsdatenverabeitungsverhältnisse neu gestaltet werden müssen. Daran werde bereits gearbeitet. Aufgrund der großen Zahl an IVW-Mitgliedern brauche das aber etwas Zeit. Nicht ganz korrekt sei die Xamit-Darstellung in Bezug auf die Speicherung der IP-Adressen, merkt Kai Kuhlmann, Leiter der Onlinesparte der IVW, an. Das SZM-System, das bei der IVW zum Einsatz kommt, arbeite hier mit anonymen Clients und speichere die IP-Adressen nicht direkt.


takeoff 07. Mai 2010

Bitte erstmal dies lesen und dann weiter urteilen ... http://www.smartmetrics.de/2010/05...

lalalalalala 30. Apr 2010

Danke auf jeden Fall nochmal für den Link. Sehr interessant. Auch wenn ich persönlich...

Der es besser weiß 30. Apr 2010

Um mal die Fakten zu nennen: im durch die Infonline betriebenen IVW Verfahren (und auch...

lalalalalalala 29. Apr 2010

Deiner Überschrift kann ich ja noch folgen und auch zustimmen, der Rest ist aber äusserst...

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