Bundesgerichtshof erklärt Microsofts FAT-Patent für gültig

Klage des Bundespatentamts abgewiesen, lange Dateinamen mit FAT geschützt

Der Bundesgerichtshof hat eine Klage des Bundespatentamts zurückgewiesen und damit das von Microsoft eingereichte Patent zur Verwendung langer Dateinamen im FAT-Dateisystem für gültig erklärt. Damit ist der seit Oktober 2006 dauernde Rechtsstreit zugunsten Microsofts zu Ende gegangen.

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Der Bundesgerichtshof bestätigt das FAT-Patent, das beim deutschen Patentamt unter der Patentnummer 69429378 veröffentlicht wurde. Das Patentgericht hatte das Patent im Oktober zunächst für nichtig erklärt, es sei nicht neu und keine "erfinderische Tätigkeit". Als Begründung zog damals das Patentgericht die sogenannten Rock Ridge Extensions heran, die unter Linux auf CD-ROMs für lange Dateinamen sorgen. In Europa gilt das unter der Nummer EP0618540 eingereichte Patent seit 1994.

Rock Ridge versus Vfat

Das Rock-Ridge-Dateisystem war bereits 1991 von der Open-Source-Gemeinde entwickelt worden, um lange Dateinamen unter dem auf optischen Medien verwendeten Dateisystem ISO9660 zu ermöglichen. Das ursprüngliche ISO9660 - ohne die heutigen Erweiterungen - unterstützt lediglich Dateinamen im 8+3-Format, ebenso wie das FAT-Dateisystem von Microsoft, das mit MS-DOS eingeführt wurde.

Die langen Dateinamen werden in Rock Ridge jedoch im Gegensatz zu den Dateinamen im FAT-Dateisystem nicht in den Dateiattributen, sondern direkt in der ISO9660-Dateistruktur gespeichert. Beide Versionen lassen die Erweiterung der Dateinamen auf bis zu 255 Zeichen zu. Da Rock Ridge bereits 1991 das Problem langer Dateinamen löste, befand das deutsche Patentgericht 2006, das von Microsoft eingereichte Patent umfasse nichts Neues und lehnte es ab.

Der Bundesgerichtshof argumentierte nun anders: Die Probleme, die Microsoft zu lösen hatte, unterschieden sich von denen, die Rock-Ridge bewältige. Insbesondere ging es dem Gericht darum, dass veraltete Betriebssysteme, die lediglich kurze Dateinamen verwenden, die im FAT-Dateisystem verwendeten langen Dateinamen ignorieren. Die Kompatibilität zwischen kurzen und langen Dateinamen und deren Lesbarkeit in den entsprechenden Systemen war Hauptbestandteil der vor dem Bundesgerichts zu verhandelnden Klage.

Tomtom von Microsoft verklagt

Das FAT-Dateisystem wird auf tragbaren Datenträgern wie USB-Sticks, aber auch auf Speicherkarten für digitale Kameras verwendet. Mit der Bestätigung des Patents könnte Microsoft Lizenzgebühren von den Herstellern verlangen. Bereits im Februar 2009 verklagte Microsoft den Hersteller von Navigationsgeräten, Tomtom, wegen der Verletzung mehrerer Patente, unter anderem des jetzt vor dem Bundesgerichtshof verhandelten Patents, das in den Vereinigten Staaten unter den Nummern 5,579,517 und 5,758,352 seit 2006 gültig ist. Tomtom verwendete das FAT-Dateisystem in seinen Linux-basierten Systemen. Die beiden Gegner einigten sich daraufhin außergerichtlich.

Die Open-Source-Gemeinde hat längst auf das Patent reagiert. Andrew Trigwell vom Samba-Projekt reichte einen Patch ein, mit dem unter Linux auf einem VFAT-Dateisystem angelegte Dateien entweder kurze oder lange Dateinamen erhalten können, nicht aber beides gleichzeitig.

Update vom 27. April 2010 11:30 Uhr

"Wir begrüßen die Entscheidung des Bundesgerichtshofes. Unsere Patent steht für Innovationen, die von zahlreichen Unternehmen der IT-Industrie weltweit im Rahmen des FAT LFN File System Licensing Program, das im Jahr 2003 eingeführt wurde, genutzt und lizenziert werden", kommentierte Horacio Gutierrez, Corporate Vice President und Deputy General Counsel von Microsoft die Entscheidung.


Der braune Lurch 27. Apr 2010

Dein Vergleich stimmt aber nicht ganz. Man hat keinen MS-Code verwendet, bzw. das war...

MBPUser 27. Apr 2010

Dunkel bleibt Deiner Worte Sinn. In der "F/OSS-Gemeinde" (ich nehme an, damit meinst Du...

Kredo 27. Apr 2010

Wir akzeptierten 1994 keine Softwarepatente. Wie kann es also möglich sein, dass ein...

TodesfeindAller... 26. Apr 2010

Ist so. Punkt.

FFII user 26. Apr 2010

Gute Frage. Im Prinzip seit 1986: "VICOM"-Fall. So richtig los ging es aber erst ca. 1997...

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