Konsolidierter ACTA-Vertragstext veröffentlicht

Gefängnisstrafen für Filesharer nicht ausgeschlossen

Es wurde auch Zeit: Die EU-Kommission hat heute eine konsolidierte Fassung des aktuellen Verhandlungstextes für das geplante internationale Anti-Piraterie-Abkommen ACTA veröffentlicht. Was darin steht, dürfte Kritiker nicht gerade beruhigen.

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Seit mehreren Jahren verhandeln rund ein dutzend Staaten und die EU-Kommission im Geheimen über ein neues, multilaterales Abkommen mit dem Kurznamen ACTA. ACTA steht für Anti-Counterfeiting Trade Agreement, zu Deutsch Handelsabkommen zur Bekämpfung von Fälschungen. Was sich dahinter verbirgt, wussten bisher nur die Verhandlungsteilnehmer und ausgewählte Industrievertreter. Mit der heute erfolgten Veröffentlichung des konsolidierten ACTA-Vertragstextes haben Parlamentarier, Bürgerrechtler und Bürger erstmals offiziell die Möglichkeit, Einblick zu nehmen.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger begrüßte die Veröffentlichung des aktuellen Verhandlungstextes ausdrücklich. Sie erklärte: "Nur mit Offenheit kann man unbegründeten Spekulationen und Befürchtungen vorbeugen." Laut Leutheusser-Schnarrenberger ist es besonders wichtig, dass im Vertragstext keine Internetsperren vorgesehen seien. Diese lehnt die Bundesjustizministerin als grundsätzlich falschen Weg zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen ab.

Bereits vorher waren immer wieder angebliche Teile des Vertragswerks über unbekannte Kanäle an die Öffentlichkeit gekommen. Zuletzt hatte Ende März die französische Bürgerrechtsorganisation La Quadrature du net eine vollständige Entwurfsfassung des Vertragstextes zum Download angeboten. Ein Vergleich mit der jetzt veröffentlichten Fassung des Vertragstextes zeigt, dass es sich dabei in der Tat um eine authentische Kopie handelte. Die aktuelle, offizielle Fassung zeigt einen etwas fortgeschrittenen Verhandlungstext, lässt allerdings die individuellen Positionen der Verhandlungsteilnehmer vermissen. Aus den alternativen Formulierungsvorschlägen, die in eckigen Klammern dargestellt werden, geht jedoch hervor, dass in vielen Punkten noch Uneinigkeit herrscht.

Internetsperre für Filesharer?

Wie bereits aus den durchgesickerten Dokumenten ersichtlich war und jetzt offiziell bestätigt wird, handelt es sich bei ACTA keineswegs ausschließlich um ein Abkommen, um gegen den Handel mit Produktfälschungen im industriellen Maßstab vorzugehen. Vielmehr geht es ganz offensichtlich auch um das Problem der Urheberrechtsverletzungen durch einzelne Internetnutzer. Sie finden in großem Umfang im Rahmen der Nutzung von Peer-to-Peer-Tauschbörsen statt.

Internetsperren möglich 

Kekschen 23. Apr 2010

jep, glaub ich auch hab das Fach immer gehasst! stimmt dir zu *thumbs up*, die...

Kekschen 23. Apr 2010

Schwachsinn. Die Schweiz hat keinen € hat, ist nicht in der EU, hat keine...

Kekschen 23. Apr 2010

jap Piraten wählen. Selbst, wenn sie nur ein Thema vertreten würden, was nicht der Fall...

admin 21. Apr 2010

"...haben die Verhandlungsparteien die erklärte Absicht, gegen Filesharer mit dem...

keldana 21. Apr 2010

man sollte so einen Beitrag von Sven vielleicht nicht nur lesen, sondern auch verstehen ...

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