ARD löscht große Teile ihres Onlineangebots

Bereits mehr als 100.000 Dokumente gelöscht

Die Sender der ARD haben mittlerweile mehr als 100.000 Dokumente aus ihren Onlineangeboten gelöscht. Die Inhalte von Sportschau.de werden fast halbiert.

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Die Löschaktionen der ARD gehen auf die Verbotsliste des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrages zurück und erfolgen im Vorgriff auf den Abschluss der Dreistufentests im Sommer 2010: "Seit einem Jahr sind mehr als 100.000 Dokumente aus den ARD-Onlineangeboten genommen worden. Die von einigen Verlegern und ihren Verbänden unterstellte Expansion der ARD im Internet ist daher ein unhaltbarer Vorwurf. Was die Nutzer derzeit erleben, ist das genaue Gegenteil: Beliebte Inhalte der ARD im Internet müssen von uns aus dem Netz genommen werden", erklärt der ARD-Vorsitzende Peter Boudgoust.

Neben der Löschung von Rubriken oder Dokumenten - vorrangig aus dem Servicebereich, die aufgrund der sogenannten Negativliste bereits im letzten Jahr herausgenommen werden mussten - hat nun auch die Löschung vom Inhalten begonnen, die die von der ARD beantragte Verweildauer überschritten haben. So sollen ab Anfang Juni 2010 beispielsweise die unter Sportschau.de verfügbaren Inhalte im Vergleich zum Vorjahr fast halbiert werden. Auch der NDR habe in den vergangenen Wochen mehr als die Hälfte seines Onlineangebotes gelöscht.

Mit 79 Prozent liegt der Anteil entfernter Inhalte auf den Nachrichten- und Wirtschaftsseiten bei NDR.de besonders hoch, teilt die ARD mit. Der SWR hat unter anderem bereits rund 80 Prozent seiner Rezeptdokumente gelöscht und bis Ende August soll die Hälfte der Dokumente von "Report Mainz" aus dem Angebot entfernt werden.

Die Onlineredaktionen der ARD wollen mit der Löschaktion auf die Folgen der geplanten beschränkten Verweildauer von Onlineinhalten für die öffentlich-rechtlichen Sender hinweisen, über die derzeit im Rahmen des Dreistufentests beraten wird. Dieses Verfahren muss bis zum 31. August 2010 abgeschlossen werden. Bis dahin gelten bei den Verweildauern noch gesetzliche Übergangsfristen.

Bereits vor Beginn der Dreistufentestverfahren hatte die ARD zum 1. Juni 2009 zahlreiche Auflagen und Verbote für die Telemedien-Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks umgesetzt und Inhalte aus dem Netz genommen. Zu den 20 Verboten im 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag gehört auch eine flächendeckende lokale Berichterstattung. Sendungen über sportliche Großereignisse wie die Bundesliga müssen bereits nach 24 Stunden aus dem Netz genommen werden. Gekaufte Spielfilme und Serien dürfen die Öffentlich-Rechtlichen nicht online stellen.

Die Einschränkung der Onlineaktivitäten der öffentlich-rechtlichen Sender geht vor allem auf ein Drängen von Verlegern zurück.


Sebideluxe 06. Mai 2010

Also die BBC hält ihre Beiträge auch nur für ca. 7 Tage im iPlayer bereit. Und ich glaube...

DerTürke 22. Apr 2010

Abschaffen der GEZ Gebühren für PCs. Sender wissen doch eh nichts damit anzufangen.

Ich ..... 22. Apr 2010

... bin dabei !

Oelfredi 22. Apr 2010

Es lebe der mündige Bürger ! Und das Angebot von Verlegern á la Dschungelcamp, DSDS und...

ex-buchkäufer 22. Apr 2010

Ja, was soll die ARD denn noch damit? Online stellen dürfen sie's nicht mehr, wozu...

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