Anbieter wollen Urheberrechtsabgabe auf DVDs nicht zahlen

Informationskreis Aufnahmemedien klagt vor Oberlandesgericht München

Imation, Panasonic, Philips und Sony bezeichnen den Einigungsvorschlag für eine Urheberrechtsabgabe auf DVDs und Blu-ray als zu hoch. Sie ziehen vor Gericht und wollen die neuen Sätze, die die optischen Speicher erheblich verteuern würden, nicht zahlen.

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Der IT-Branchenverband Informationskreis Aufnahmemedien, dem Firmen wie Imation, Panasonic, Philips und Sony angehören, wird gegen einen Kompromiss zur Vergütungsabgabe auf optische Rohlinge klagen. Nachdem der Informationskreis und die Verwertungsgesellschaften sich nicht einigen konnten, wurde die Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt angerufen. Dieser Einigungsvorschlag liegt jetzt vor, doch die darin vorgesehenen Vergütungssätze sind dem Informationskreis Aufnahmemedien zu hoch.

Die Berechnungen seien teilweise grob fehlerhaft und einzelne Produkte würden falsch klassifiziert, beklagen die Mitgliedsfirmen. "Der Informationskreis Aufnahmemedien hat Widerspruch gegen den Einigungsvorschlag eingelegt und wird die Angemessenheit der Vergütungssätze jetzt gerichtlich klären lassen", sagte Verbandschef Paul Koglin, der auch Landeschef des US-Speichermedien-Herstellers Imation in Deutschland ist.

Am 30. Dezember 2009 hatten die Verwertungsgesellschaften im Alleingang neue Tarife für Vergütungsabgaben auf optische Rohlinge im Bundesanzeiger veröffentlicht und damit einen Sturm der Empörung ausgelöst. Danach sollte pro CD-RW-Medium die Abgabe von 2,88 Cent auf 19,7 Cent steigen. Für DVD+/-R-Rohlinge mit 4,7-GByte-Kapazität sollte die bisherige Abgabe pro Spielstunde von 8,7 Cent auf 13,9 Cent angehoben werden. Für einen Blu-ray-Rohling mit 25 GByte wollte die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) eine Abgabe von 3,47 Euro. Der Endkundenpreis lag zu der Zeit bei circa 2 bis 4 Euro.

Bezahlen sollen die Anbieter, die die Abgabe über den Verkaufspreis an den Endkunden weitergeben. Die Verwertungsgesellschaften schütten die Abgaben an Verlage, Autoren und Künstler aus. Damit wird das legale private Kopieren von urheberrechtlich geschützten Inhalten wie Musik und Texten abgegolten.

Koglin meint, dass die Tarife im Bundesanzeiger so nicht hätten veröffentlicht werden dürfen. Daher werde die Hersteller- und Händlervereinigung jetzt vor das Oberlandesgericht München ziehen. Solange die Klage läuft, würden die "überhöhten Forderungen" nicht bezahlt, kündigte Koglin an.


WolfgangS 20. Apr 2010

Kenne momentan auch nur die Artikel von Shortnews, früher hatten sie das bei der...

admin 20. Apr 2010

Ist ein Kopierschutz vorhanden, kann er durch die (Re-)Digitalisierung einer (analog...

Wikifan 20. Apr 2010

Ansonsten hat die gesamte Abgabe keinen Sinn. Privatkopien macht man normalerweise auf HDDs.

essigessenz 20. Apr 2010

Dann mußt Du aber Mitgliedsbeitrag bezahlen. Und wie die Rechnung aufgeht kannst Du hier...

JuG 20. Apr 2010

Das ist viiieeeeeel zu kurz gedacht! Wenn du beispielsweise Würfelspiele (echte...

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