Urteil: Wikimedia haftet nicht für Inhalte der Wikipedia

Deutscher Verein ist nicht für Wikipedia-Inhalte verantwortlich

Das Landgericht Hamburg hat in einem Urteil vom 26. März 2010 (325 O 321/08) eine Verantwortlichkeit des Vereins Wikimedia Deutschland für einen Wikipedia-Artikel verneint. Ähnlich hatte zuvor auch das Landgericht Köln entschieden.

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Der Wikimedia Deutschland e. V. verfasst keine Beiträge für die Onlineenzyklopädie Wikipedia und nimmt auf deren Inhalt keinen Einfluss. Die Autorentätigkeit der Wikipedia-Nutzer und insbesondere auch der Administratoren ist dem Wikimedia Deutschland e. V. nicht zuzurechnen. Auch sei der deutsche Verein nicht Betreiber oder Anbieter des Internetlexikons, auch nicht der deutschen Fassung, begründen die Hamburger Richter ihre Entscheidung.

Darüber hinaus mache sich der Verein die Inhalte der Enzyklopädie nicht zu eigen, da er die Artikel nicht wie eigene Inhalte wiedergibt. Auch die unter wikipedia.de vom Verein angebotene Suchmaske habe kein Zueigenmachen zur Folge.

Im Hinblick auf die aktuellen Artikelinhalte fehle es im konkreten Fall schon an einer wirksamen Inkenntnissetzung, weil zum Zeitpunkt der Abmahnung der streitgegenständliche Inhalt in dem Artikel nicht mehr abrufbar war.

Thorsten Feldmann, Rechtsanwalt der Kanzlei JBB, der den Verein Wikimedia Deutschland vertritt, merkt zudem an, dass unter dem Gesichtspunkt der Störerhaftung eine Unterlassungsverpflichtung nur für die tatsächlich begangene Handlung besteht. Und diese bestehe im Fall des Vereins im Angebot der Suchmaske, über die Inhalte unter anderem in der Wikipedia gefunden werden können. "Mehr nicht. Nur die Möglichkeit, über die Suchmaske direkt zu einem bestimmten Artikel zu gelangen, müsste er [der Verein, d.Red] nach wirksamer Inkenntnissetzung einer klaren und eindeutigen Rechtsverletzung ausschließen, was zur Folge hätte, dass selbst bei grundsätzlicher Bejahung einer Störerhaftung der Wikimedia Deutschland e. V. nicht dafür zu sorgen hat, dass die streitgegenständliche Äußerung aus dem Artikel entfernt wird (was er auch gar nicht könnte)", kommentiert Feldmann das Urteil in seinem Blog.

Wer also Einwände gegen einen Wikipedia-Artikel habe und dagegen formaljuristisch vorgehen wolle, der sei beim Wikimedia Deutschland e. V. an der falschen Adresse, so Feldmann.


S. Kühlberg 24. Apr 2010

Wikimedia promoted natürlich nur das, was positiv für den Verein ist. Verschwiegen wird...

SourceR 16. Apr 2010

Wenn jemand ein STOPP-Schild vor die Nase bekommen sollte, dann sind das die User, die...

Spassvogel 14. Apr 2010

Also ich würde mal auf Atze Sch. tippen. Deutscher Comedian, der seinen bürgerlichen...

dampfhammer 14. Apr 2010

Ergänzung: Ich meinte mit "gar nichts" natürlich "gar nichts mit Wikipedia". Irgendwo...

GodsBoss 13. Apr 2010

Es stimmt zwar, dass Gesetze oft schwamming formuliert sind, aber das, welches ich meine...

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