Wettbewerbswidriger Haftungsausschluss bei eBay-Auktionen

BGH-Grundsatzentscheidung zum Internethandel

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein gewerblicher eBay-Verkäufer wettbewerbswidrig handelt, wenn er Endverbrauchern Waren ohne Gewährleistung anbietet.

Anzeige

Wohl jedem eBay-Stöberer dürften die teils blumig formulierten Haftungsausschlüsse unter der Beschreibung eines Angebots schon einmal aufgefallen sein. Darin weisen die meisten Verkäufer jede Gewährleistung für die von ihnen angebotenen Waren zurück. Einem gewerblichen Anbieter wurde die zu laxe Formulierung des Gewährleistungsausschlusses nun zum Verhängnis. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied am 31. März 2010, dass gewerbliche Anbieter gegen das Verbot des unlauteren Wettbewerbs verstoßen, wenn sie im Internet Endverbrauchern Waren anbieten und dabei die Gewährleistung für Mängel ausschließen (Az. I ZR 34/08). Der erste Zivilsenat des BGH schloss sich mit seiner Meinung der Auffassung des Oberlandesgerichts Düsseldorf an.

Im verhandelten Fall hatte ein gewerblicher Anbieter im Jahr 2005 bei eBay ein gebrauchtes Telefon versteigert. Dabei hat er die Gewährleistung für Mängel ausgeschlossen. Die Käuferin des Telefons forderte deshalb vom Anbieter eine Unterlassungserklärung. Der Anbieter sollte erklären, in Zukunft keine Telefonartikel mehr an Endverbraucher unter Ausschluss der Gewährleistung für Mängel zu verkaufen. Das lehnte der Anbieter ab.

Die Klägerin verklagte den eBay-Verkäufer daraufhin vor dem Landgericht Wuppertal. Dieses lehnte die Klage im Juni 2007 ab. In der Folge ging die Klägerin vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf in Berufung und bekam im Januar 2008 recht. Dagegen wehrte sich wiederum der Verkäufer, so landete der Fall beim BGH. Dort hatte der Verkäufer aber kein Glück.

Der BGH folgte in der Argumentation der Auffassung des Berufungsgerichts und sah das Unterlassungsbegehren als gerechtfertigt an. Der Verkäufer hätte nicht eindeutig klargemacht, dass sich sein Angebot ausschließlich an Gewerbetreibende und nicht auch an private Verbraucher richte. Der Versuch, die Gewährleistung gegenüber Verbrauchern auszuschließen, "stellt einen Wettbewerbsverstoß dar, weil der Beklagte dadurch einer gesetzlichen Vorschrift im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG zuwidergehandelt hat".

Aufgrund eines Formfehlers hat der BGH das Urteil des Oberlandesgerichts jedoch aufgehoben und die Angelegenheit zur erneuten Verhandlung zurückverwiesen. Der Urteilstext wurde noch nicht veröffentlicht. [von Robert A. Gehring]


Günni 07. Apr 2010

Als Käufer muss man eigentlich nur wissen - und darauf bestehen - dass man 24 Monate...

Günni 07. Apr 2010

Jeder der bei eBay etwas verkauft was er irgendwann mal gekauft hat. So leider unzählige...

Karantella 06. Apr 2010

Was ist an dem Urteil jetzt besonders? Wenn ein gewerblicher Verkäufer (bin selber einer...

GodsBoss 06. Apr 2010

Wer kauft schon defekten Kram? Aber Achtung: Solltest du schreiben „bei mir hat's aber...

Kommentieren




Anzeige
  1. IP Solution Architect (m/w)
    Unitymedia KabelBW, Kerpen/Stuttgart (Reisebereitschaft)
  2. Business Analyst (m/w)
    DB HR Solutions GmbH, Eschborn
  3. Entwickler iOS / Android (m/w)
    Wirecard Technologies GmbH, Aschheim bei München
  4. Solution Architect Teamcenter Integration (m/w)
    Siemens Industry Software GmbH & Co. KG, Göppingen

 

Detailsuche


Folgen Sie uns
       


  1. Need for Speed Rivals

    Verfolgungsjagden zwischen Cops und Rasern

  2. Digitimes

    Windows-8-Tablets sollen 8 Prozent des Marktes erreichen

  3. Doc Patch

    Das Grundgesetz wird Open Data

  4. Bibliotheca Augusta

    Bibliothek stellt Buchscans unter Creative-Commons-Lizenz

  5. 802.11ac

    Erster Chipsatz für WLAN mit 1,7 GBit/s

  6. Windenergie

    Google kauft Hersteller von Windkraftwerken

  7. Amazon

    App-Shop für Android als Browser-Version gestartet

  8. Atari

    Rollercoaster Tycoon ab 3,5 Millionen US-Dollar im Angebot

  9. Legale Privatkopien

    "EU-Vorschlag würde freies Kopieren erlauben"

  10. Ausprobiert

    Das neue Google Maps ist beeindruckend schnell



Haben wir etwas übersehen?

E-Mail an news@golem.de


Anzeige
Datenschutz-Grundverordnung: Chaos Computer Club fürchtet Datenschutzauflösung durch EU
Datenschutz-Grundverordnung
Chaos Computer Club fürchtet Datenschutzauflösung durch EU

In einem offenen Brief an Innenminister Friedrich wird kritisiert, dass Deutschland sich in der EU dafür einsetzt, das heutige Datenschutzniveau weiter abzusenken.

  1. PNR Europaparlament stimmt gegen Flugdaten-Vorratsspeicherung
  2. Right to Know Kommt eine Informationspflicht für personenbezogene Daten?
  3. Datenschutzbestimmungen EU-Datenschützer knöpfen sich Google vor

Engine: Unity-Basis kostenlos mit Mobile-Werkzeugen
Engine
Unity-Basis kostenlos mit Mobile-Werkzeugen

Hobbyentwickler und kleine Studios können mit der Unity-Engine ab sofort kostenlos für Android und iOS produzieren. Etwas später sollen auch die Werkzeuge für Windows 8, Blackberry und weitere mobile Plattformen verfügbar sein.

  1. Eve VR ausprobiert Freie Sicht im Cockpit von Eve Online
  2. Test Ubuntu 13.04 Raring Ringtail geht's langsam an
  3. Unity Hat Adobe das Interesse an Flash verloren?

Telekom: Bundestagspetition gegen Drosselung gestartet
Telekom
Bundestagspetition gegen Drosselung gestartet

Eine Petition auf der Plattform des Bundestages will die DSL-Drosselungspläne der Telekom durch ein Gesetz stoppen. Sie fordert die Gleichbehandlung von Datenpaketen unabhängig von ihrem Inhalt und ihrer Herkunft.

  1. Drosselung Piratenchef fordert Verstaatlichung der Netze der Telekom
  2. Vectoring der Telekom Bundesnetzagentur genehmigt VDSL mit 100 MBit/s
  3. Kündigungsgrund Wenn der Telefon-DSL-Anschluss nicht voll funktioniert

Zum Artikel