EFF warnt vor Auswirkungen auf alle Onlineanbieter

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Es sei für Youtube-Angestellte deshalb praktisch nicht möglich gewesen, zwischen legalen und illegalen Viacom-Videos im Portal zu unterscheiden. Auch technische Filtermaßnahmen hätten da versagen müssen. Aus diesem Grunde beruft sich Youtube auf den Schutz des Digital Millennium Copyright Act (DMCA), der Diensteanbieter unter bestimmten Umständen von der Haftung für Urheberrechtsverletzungen durch Nutzer freistellt.

Die Electronic Frontier Foundation (EFF) sieht in dem von Viacom gegen Youtube und Google angestrengten Verfahren den Versuch, die gesetzliche Haftungsprivilegierung des DMCA für Diensteanbieter durch Gerichtsurteile zu kippen. Die EFF weist auf ihrer Website darauf hin, dass Viacom Youtube nur für Urheberrechtsverstöße in Haftung nehmen will, die vor Mai 2008 begangen worden waren. In ihrem Plädoyer erklärten die Viacom-Anwälte gestern ausdrücklich: "Wir bitten das Gericht nicht darum, eine mögliche Haftung nach dem Mai 2008 zu berücksichtigen und [...] haben auch nicht die Absicht, eine solche in einem möglichen Verfahren einzufordern."

Im Mai 2008 hatte Youtube automatische Filtersysteme eingeführt, die mit dem Content-ID-Verfahren arbeiten. Basierend auf digitalen Fingerabdrücken von Videodateien können die Filter den erneuten Upload verhindern, nachdem ein Video wegen mutmaßlicher Urheberrechtsverletzung aus dem Portal entfernt worden war.

Die EFF mutmaßt nun, dass es Viacom eigentlich darum geht, ein Gerichtsurteil gegen Youtube zu erwirken, das den Einsatz solcher Filter vorschreibt und damit zugleich die Haftungsprivilegierung des DMCA aushebelt. Im DMCA ist nämlich von einer Filterpflicht nicht die Rede.

Dazu die EFF: "Wonach Viacom hier verlangt ist also nicht mehr und nicht weniger als eine radikale Umschreibung des DMCA. Würde das [vom Gericht] akzeptiert werden, wären alle möglichen Online-Diensteanbieter dem Risiko gesetzlicher Schadensersatzansprüche in unkalkulierbare Höhe wegen Urheberrechtsverletzungen ausgesetzt. [...] Wenn Viacom Recht bekommt, gibt es keine klaren Regeln mehr, außer der, 'immer erst beim Rechteinhaber um Erlaubnis zu betteln'. Und das ist eine Regel, die Innovation und Wettbewerb im Internet an die Kette legen würde." [von Robert A. Gehring]

 Viacom kontra Youtube: Schlammschlacht vor Gericht

hmjam 21. Mär 2010

So habe ich das auch noch nicht betrachtet. Es klingt aber irgendwie gut - sonst müsste...

Wikifan 20. Mär 2010

In Deutschland werden grade jedenfalls Millionen Werke außerhalb der üblichen Sterberate...

DerRofl 20. Mär 2010

Ach, das mit der Glaubwürdigkeit ist doch arg relativ. Wie im Artikel steht wedelt Viacom...

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