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GEZ will Gebühr für Computerkassen im Steakhouse (Update)Restaurantkette klagt in Düsseldorf gegen den WDR
Laut eines Berichts der Neue Ruhr/Neue Rhein Zeitung hat der IT-Leiter des Unternehmens vor Gericht erklärt, dass der Internetzugang über die Computerkassen für die Mitarbeiter gesperrt sei. Das Gericht geht daher von einem Sonderfall aus, in dem die Internetrechner keiner Gebührenpflicht unterliegen. Der WDR solle den Gebührenbescheid deshalb widerrufen. Dafür wurde eine Frist von zehn Tagen verhängt. Andernfalls wird das Verwaltungsgericht ein Urteil fällen. Nachtrag vom 19. März 2010, 09:39 Uhr: Eine Maredo-Sprecherin sagte Golem.de, das Verwaltungsgericht habe angedeutet, im Falle eines Urteils gegen den WDR zu entscheiden. "Das eröffnet dem WDR dann allerdings die Möglichkeit, in der Revision die Sache weiter zu verfolgen. Wir gehen aber davon aus, dass der WDR keine Chance hat. Auch in anderen Instanzen sind wir da sehr zuversichtlich." Der GEZ ginge es darum, dass hinter den Kassen PCs angeschlossen sind, über die die Kassendaten eingespielt würden. Von diesen könne aber niemand auf das Internet zugreifen. "Dazu gibt es einen Beschluss der Geschäftsleitung", sagte die Sprecherin weiter. An den PCs sitzen keine Mitarbeiter. Nur ganz selten werde eine Taste gedrückt, wenn beispielsweise die Daten nicht übertragen würden. Es gebe in den Restaurants keine PC-Arbeitsplätze, sagte sie, denn die Beschäftigten müssten beim Kunden sein. (asa)
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