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EU-Parlament: ACTA darf nicht geheim bleibenParlamentarier drohen mit Klage vor dem EuGH
Dieses Signal dürfte in Brüssel für Unruhe sorgen. Das EU-Parlament ist nicht länger gewillt, die Hinhaltetaktik der EU-Kommission im Hinblick auf die wiederholt geforderte Transparenz bei den ACTA-Verhandlungen hinzunehmen. In einer heute mit 633 gegen 13 Stimmen verabschiedeten, fraktionsübergreifenden Resolution droht das Parlament der Kommission, sie wegen der Verletzung parlamentarischer Rechte vor dem Europäischen Gerichtshof zu verklagen.
Das Parlament ist laut Resolutionstext "tief besorgt darüber, dass vor den ACTA-Verhandlungen keine rechtliche Grundlage für diese geschaffen wurde" und besteht auf seinen Rechten aus dem Lissabon-Vertrag, der am 12. Dezember 2009 in Kraft getreten ist. Demnach ist die EU-Kommission verpflichtet, das Parlament über alle internationalen Verhandlungen umfangreich zu unterrichten. Der liberale EU-Abgeordnete Alexander Alvaro erklärte anlässlich der Verabschiedung der Resolution: "Jedes internationale Abkommen, das massiven Einfluss auf das Leben der europäischen Bürger hat, muss transparent und öffentlich beraten werden - insbesondere, wenn über Maßnahmen wie Internetsperren und Dritthaftungen für Internet-Service-Provider entschieden werden soll. Wir erwarten von der Kommission, dass sie sich an bestehendes Recht hält und verhindert, dass ACTA zum Akronym für Another Crazy Treaty Agreed wird." Immer wieder waren vertrauliche ACTA-Verhandlungsdokumente an die Öffentlichkeit gelangt, die nahelegen, dass den Unterzeichnerstaaten mit ACTA weitreichende Vorgaben zur Durchsetzung von Schutzrechten im Sinne der US-Vorstellungen gemacht werden sollten. Dazu gehört beispielsweise die Überwachung von Internetnutzern durch die ISPs oder eine Three-Strikes-Politik, durch die Nutzer bei wiederholten Urheberrechtsverletzungen ihren Internetzugang verlieren sollen. Das Parlament lehnte diese Punkte ab, mit der Begründung, sie seien nicht mit den Grundrechten vereinbar. Kein Einblick in die Verhandlungsunterlagen Bisher hat die EU-Kommission das Parlament und die Öffentlichkeit lediglich nach Gutdünken und in Stichpunkten über den Inhalt der ACTA-Verhandlungen informiert. Bis heute verweigert die Kommission den EU-Parlamentariern Einblick in die ACTA-Verhandlungsunterlagen mit dem Hinweis, zwischen den Verhandlungspartnern sei Vertraulichkeit vereinbart worden. Das Parlament weist die EU-Kommission in seiner Resolution nachdrücklich darauf hin, dass diese das ACTA-Abkommen nicht dazu ausnutzen dürfe, um einer einheitlichen EU-Gesetzgebung zur Durchsetzung von Rechten an geistigem Eigentum (Stichwort: IPRED-II) vorzugreifen. Auch müsste ein ACTA-Abkommen "die rechtlichen Verpflichtungen... im Hinblick auf den Schutz der Privatsphäre und den Datenschutz, wie sie in den Richtlinien 95/46/EG und 2002/58/EG sowie in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte" vorgegeben sind, berücksichtigen. In keinem Fall dürfe die Kommission ACTA-Formulierungen zustimmen, die eine anlasslose Durchsuchung von persönlichen Speichergeräten "wie Laptops, Handys oder MP3-Playern" durch Zollbehörden an Grenzen erlauben würden. [von Robert A. Gehring] (md)
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