Proteste gegen Vorratsdatenspeicherung 2.0

Kontaktdaten der Parlamentarier von Datenschützern zusammengestellt

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung startet Proteste gegen die Pläne der Union, die verdachtslose Massenüberwachung mit einem neuen Gesetz schnell wieder einzuführen. Internetnutzer sind aufgerufen, sich per Telefon, Fax, E-Mail oder Brief an die Bundestagsabgeordneten zu wenden.

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Der Arbeitskreis hat unter dem Titel "Stoppt die Vorratsdatenspeicherung 2.0" eine Website mit Argumenten, Kontaktdaten und zur Erstellung offener Briefe an Bundestagsabgeordnete eingerichtet. Sie sollen damit von der Abschaffung der EU-Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung überzeugt werden. Die Datenschützer haben dafür die Kontaktdaten der Parlamentarier zusammengestellt. Auf der Website finden sich Telefon- und Faxnummern, Adressen und Versandmöglichkeiten für Protestschreiben. Antworten der Abgeordneten können in das Wiki des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung eingetragen werden.

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts verstößt die Vorratsdatenspeicherung in ihrer gegenwärtigen Umsetzung in Deutschland gegen das Fernmeldegeheimnis und ist verfassungswidrig. Deutschland sei bei der Umsetzung des europäischen Rechts damit über die EU-Vorgaben hinausgegangen. Das Gesetz sei unverhältnismäßig, biete keine ausreichende Datensicherheit und Betroffene würden über die Verwendung ihrer Daten nicht benachrichtigt, so das Gericht. Auch die Verwendungszwecke der Daten seien nicht hinreichend begrenzt. Anders als die EU habe der Gesetzgeber, nicht nur bei der Verfolgung schwerer Verbrechen, sondern bei fast jeder Straftat die Verwendung der gespeicherten Daten zugelassen. Auch der Zugang der Daten für Polizei und Geheimdienste sei von der EU nicht angelegt gewesen. Die EU-Richtlinie verpflichtet Deutschland jedoch formal weiter zur Wiedereinführung einer Vorratsdatenspeicherung.

"Urteil mit faktisch europaweiter Wirkung"

Die Entscheidung zur Vorratsdatenspeicherung wird nach Einschätzung des scheidenden Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, aber auch Europa beeinflussen. Er sei überzeugt, dass diese nicht rechtlich, aber faktisch europaweite Wirkung habe. Das Bundesverfassungsgericht habe festgestellt, dass das Verbot einer Totalüberwachung zur Identität der Verfassung Deutschlands gehöre. Das müsse auch die europäische Gesetzgebung beachten.

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hatte dagegen nach dem Urteil den Bund unbeirrt aufgefordert, schnell ein neues Gesetz vorzulegen, um die Vorratsdatenspeicherung auf eine verfassungsrechtlich "saubere Grundlage" zu stellen. Die Daten sollten bei Gefahren für Leib und Leben und für die Landessicherheit verfügbar sein, aber auch, wenn Vermisste zu orten seien. Auch der Bundestagsabgeordnete Günter Krings (CDU) forderte für die Unionsfraktion, zügig ein neues Gesetz vorzulegen, das den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts genüge.


gandalf 11. Mär 2010

man stelle einen an, der Leute mit aktuellen (auch möglichst berechtigten Themen) hetzt...

kA 10. Mär 2010

Man schildert z.B. kurz, warum man gegen die VDS ist, und fragt, wie der/die Abgeordnete...

Loischea 09. Mär 2010

Logisch. Jetzt wo fast täglich neue Horror-Meldungen von Kirchen und Kindesmissbrauch...

Mac Jack 09. Mär 2010

Und warum sollte man denen noch weitere Argumente per Brief / Email schicken? Haben sie...

Wikifan 09. Mär 2010

Das Patent wurde aber abgelehnt. http://www.express.de/news/mikrochip-kann-menschen-per...

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Mnementh / 09. Mär 2010

Vorratsdatenspeicherung 2.0 verhindern



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