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Verfassungsgericht hofft auf Lerneffekt beim GesetzgeberUrteil zur Vorratsdatenspeicherung als künftige Maßgabe für Gesetze
"Ich gehe mal davon aus, dass nach der Klarstellung, die durch eine ganze Reihe von Entscheidungen unseres Hauses erfolgte, was nun von verfassungswegen geboten ist, welche Grenzen einzuhalten sind aufgrund der Freiheitsrechte, sich auch die Gesetzgebung stabilisieren wird", so Papier. Er hoffe, dass die Maßgaben zur Vorratsdatenspeicherung künftig auch die Gesetzgebung prägen, damit nicht mehr so häufig Diskrepanzen zwischen der Gesetzgebung und der verfassungsmäßigen Rechtsprechung vorgefunden würden, sagte Papier, der voraussichtlich im März 2010 in den Ruhestand tritt. Bei allen Entscheidungen des Gerichts zum Spannungsfeld von Freiheit und Sicherheit sei fast immer festgehalten worden, dass den Freiheitsrechten ein unantastbarer Menschenwürdekern eigen sei: beim Grundrecht der Unverletzbarkeit der Wohnung, dem Telekommunikationsgeheimnis oder beim Schutz der Vertraulichkeit der informationellen Systeme. Papier: "Es sind in der Rechtsprechung unseres Hauses unantastbare Menschenwürdekerne herausgearbeitet worden, und die sind vom Gesetzgeber in aller Regel nicht hinreichend beachtet worden." Zugleich betonte Papier erneut, dass das Bundesverfassungsgericht in allen genannten Fällen nicht die Überwachungsmaßnahmen als solche von verfassungswegen verworfen hatte, sondern immer nur die konkrete Ausgestaltung. Dabei bleibt eine Hintertür offen, diese künftig in geänderte Form umzusetzen. So hätte die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung umgesetzt werden können, so Papier, und zwar in voller Konformität mit der Verfassung und in voller Übereinstimmung mit dem Gemeinschaftsrecht. (asa)
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