Golem.de
 
Suchen bei Golem.de
Videos
Sophos erklärt das Shortcut Exploit Protection Tool Sophos erklärt das Shortcut Exploit Protection Tool
Stellenmarkt

SAP-BI-Berater (m/w)
Tönsmeier Dienstleistung GmbH & Co. KG, Porta Westfalica

JAVA Software-Entwickler (m/w)
TESIS DYNAware GmbH, München

Senior P&I Consultant - Application Manager CORDYS (m/w)
Siemens Financial Services GmbH, München

Detailsuche
Newsletterabo
Verwandte Themen

Internet, Datenschutz, Vorratsdatenspeicherung

Verwandte Artikel
Letzte Meldungen

O2: Kombiangebot aus Handyvertrag und Alice-DSL-Anschluss kommt

Lost in Space: 28 Millionen US-Dollar für Raumfahrer Lord British

Gnome: Desktop soll ins Web

Spieletest Starcraft 2: Mehr Einzelspielerstrategie geht nicht

Blackberry 6: Erste Geräte kommen erst im Herbst

Motorola: Der Smartphone-Absatz ist gestiegen

Steve Ballmer: Windows-7-Tablets in Vorbereitung

Microsoft: Linux Integration Services 2.1 prüft Herzschlag

Eclipse SDK 4.0: Entwicklungsplattform mit neuer Benutzerschnittstelle

Nokia: Ovi Browser für S40-Handys tut es Opera Mini gleich

Google und Adobe: Chrome ab sofort mit integriertem Flash-Player

Mozilla: Updates für Firefox Home und Sync

Sysadminday: Feiert den Icon-Dieb!

Blog-Software: Wordpress 3.0.1 beseitigt Fehler

Echtzeit-Kompression: IBM kauft Storwize

Microsoft: Beta des Internet Explorer 9 im September 2010

Web Timing: Wie schnell lädt eine Website?

Freier Media-Player: VLC 1.1.2 veröffentlicht

Mac-kompatibel: Webcam zum Mitnehmen

15 Minuten: Youtube erhöht Upload-Limit

Digitales Rückteil: Sinar baut DSLRs zu Fachkameras um

Panasonic: 3D-Filme selbst drehen

WiFi-Gate: Britischer Datenschützer entlastet Google

Yes, we can: FBI soll Verkehrsdaten ohne Richterbeschluss bekommen

LTE-Mobilfunk: O2 startet Ende des Jahres Netze in Halle und München

Alien Arena 2010: Mehr Licht und Schatten

App-Genome-Projekt: Android-App sammelt persönliche Daten und gibt sie weiter

Rakudo Star: Perl 6 ist benutzbar

Elektromobilität: Blink - der iPod unter den Ladesäulen

Großbritannien: Sky sendet ab Oktober in 3D

Weitere News


Haben wir etwas übersehen? Dann Mail an news@golem.de.

HOME

Internet / 02.03.2010 / 10:19Trackback    Teilen    Druck 

Verfassungsgericht kassiert Vorratsdatenspeicherung

Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier lehnt Abhörmaßnahme nicht grundlegend ab

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat die Vorratsdatenspeicherung in ihrer derzeitigen Form für verfassungswidrig erklärt. Die deutsche Regelung gehe weit über die europarechtlichen Vorgaben hinaus, so das Gericht.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Vorratsdatenspeicherung stark eingeschränkt. Verhandelt wurde von acht Richtern über drei Verfahren aus der Massenbeschwerde von über 34.000 Menschen.

Laut dem heutigen Urteil verstoßen die Paragrafen 113a und b des Telekommunikationsgesetzes gegen das Grundgesetz und sind damit nichtig. Die gespeicherten Daten sind zu löschen. Den Beschwerdeführern müssen vom Staat die Auslagen erstattet werden. Die Vorratsdatenspeicherung sei zwar nicht grundsätzlich verfassungswidrig, aber ihre derzeitige Umsetzung, so das Gericht. Es fehlten normenklare Regelungen zur Datenverwendung und Datensicherheit.

Die in Deutschland praktizierte Vorratsdatenspeicherung gehe über die europarechtlichen Vorgaben weit hinaus, so der Richter. Einen Konflikt mit der EU-Richtlinie sieht das Bundesverfassungsgericht nicht, denn die entsprechende Richtlinie könne durchaus grundgesetzkonform umgesetzt werden. Der Gesetzgeber muss nun ein neues Abhörgesetz erarbeiten.

"Es ist ein sehr, sehr gutes Urteil. Ein großer Erfolg. Es hat sich gelohnt sich dagegen zu wehren", sagte Grünen-Vorsitzende Claudia Roth. Auch der Datenschützer Padeluun begrüßte das Urteil in einer ersten Reaktion.

Umstrittene Vorratsdatenspeicherung

Die Anhörung in der mündlichen Verhandlung hatte am 15. Dezember 2009 stattgefunden. Bei dem Termin hatte Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier die Vorratsdatenspeicherung mit dem Großen Lauschangriff und der Onlinedurchsuchung inhaltlich in Verbindung gebracht. Beide Gesetze hatte das Verfassungsgericht seinerzeit als nicht grundgesetzkonform bewertet und Nachbesserungen durchgesetzt.

Die Vorratsdatenspeicherung ist in Deutschland seit 1. Januar 2008 in Kraft. Union und SPD haben mit dem Gesetz eine EU-Richtlinie umgesetzt. Die Verkehrsdaten der Telefon- und Internetverbindungen und der Aufenthaltsort von 82 Millionen Menschen werden über sechs Monate gespeichert. Seit 2009 müssen Unternehmen die Daten sammeln und vorhalten. Der Erste Senat hatte im März 2008 mit mehreren einstweiligen Anordnungen festgelegt, dass die Daten nur noch zur Ermittlung und Aufklärung besonders schwerer Straftaten von Polizei und Geheimdiensten verwendet werden dürfen. Nach breiten Protesten hatte die FDP in ihrem Wahlprogramm die Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung gefordert. Im Koalitionsvertrag wurde die Vorratsdatenspeicherung zwar ausgesetzt, kann aber zur Abwehr einer konkreten Gefahr für Leib, Leben und Freiheit weiter genutzt werden.

Das Urteil wurde von Protesten des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung und anderen Bürgerrechtlern begleitet. Der CDU-Innenexperte Wolfgang Bosbach hatte die Vorratsdatenspeicherung bis zuletzt verteidigt. Er sagte der Bild-Zeitung: "Sollte das Gericht das Gesetz verwerfen, werden viele Täter nicht mehr überführt werden können. Die Terrorhelfer sind hochkommunikativ und konspirativ, wir brauchen den Datenzugriff." (asa)
Kommentar-Übersicht / Kommentieren:
Re: Schäuble raus! (Dieterstrom, 01.05.10 22:31)
Schwer beeindruckt (Kampf Katze, 03.03.10 16:46)
Re: Arme Nümann-Bande (Leser, 03.03.10 10:13)
Re: BVerfG erlaubt Vorratsdatenspeicherung... (PullMull, 02.03.10 20:14)
Re: Direkter persönlicher Angriff (Z0cker, 02.03.10 19:21)
Trackback:

Bye Bye Data-Retention (/dev/random, 03.03.10 20:31)

Vorratsdatenspeicherung ist Verfassungswidrig! (Ralphs Piratenblog, 03.03.10 14:53)

Vorratsdatenspeicherung nicht verfassungsgemäß (hep-cat.de, 03.03.10 13:10)

Kollektiv zurücktreten, bitte! (darktiger.org, 03.03.10 00:06)

Läuft (tobe or not to be, 02.03.10 20:41)

BITKOM begrüßt Entscheidung des Verfassungsgerichts (BLOGSPAN.NET, 02.03.10 14:56)

Karlsruhe erklärt Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig (INblau - Internetagentur Dresden, 02.03.10 13:43)

Nichtiger Vorrat (☠2, 02.03.10 12:40)

Bundesverfassungsgericht: Vorratsdatenspeicherung abgeschmettert! (www.tutsi.de, 02.03.10 12:38)

Vorratsdatenspeicherung – Bundesverfassungsgericht untersagt sie? (Mehr Erfolg im Internet, 02.03.10 12:02)

Bundesverfassungsgericht stoppt Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung (Mnementh, 02.03.10 11:45)

Vorratsdatenspeicherung gekippt – Ohrfeige für Gesetzgeber (schwarz-weiss.cc, 02.03.10 11:23)

Bundesverfassungsgericht löscht Vorratsdatenspeicherung (Mr. Foo, 02.03.10 11:15)

Die Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen das Gesetz (Anonym-Surfen.com, 02.03.10 11:14)

VDS als verfassungswidrig erklärt (Die Schreibtischwerkstatt, 02.03.10 11:08)

Karlsruhe: Vorratsdatenspeicherung verfassungswidrig (provider-stoerung.de, 02.03.10 11:00)

Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen das Grundgesetz (dialolinks.de, 02.03.10 10:55)

Urteil: Vorratsdatenspeicherung in ihrer jetzigen Form verfassungswidrig (Sqall Blog, 02.03.10 10:46)

Aktuelle Artikel

O2
Kombiangebot aus Handyvertrag und Alice-DSL-Anschluss kommt

O2: Kombiangebot aus Handyvertrag und Alice-DSL-Anschluss kommt In Kürze will O2 nach der Hansenet-Übernahme ein Kombiangebot mit einem Mobilfunkvertrag von O2 und einem DSL-Anschluss von Alice an den Start gehen. Das erklärte René Schuster, CEO von O2 Deutschland, anlässlich der Vorstellung der aktuellen Quartalszahlen des Netzbetreibers.

Lost in Space
28 Millionen US-Dollar für Raumfahrer Lord British

Lost in Space: 28 Millionen US-Dollar für Raumfahrer Lord British Der Spieledesigner und Freizeitastronaut Richard Garriott, unter Fans auch bekannt als Lord British, hat einen Rechtsstreit gegen NC Soft in erster Instanz gewonnen - und damit 28 Millionen US-Dollar.

Gnome
Desktop soll ins Web

Gnome: Desktop soll ins Web Gnome-Entwickler fordern einen Umbruch für den Gnome-Desktop: Er solle künftig auf HTML und CSS setzen statt auf GTK+ und Python. Das sagte Luis Villa, Mitglied im Gnome-Beirat, auf der Entwicklerkonferenz GUADEC.

 

 

Audio/Video | Desktop-Applikationen | Foto | Games | Handy | Internet | Mobil | OSS | PC-Hardware | Politik/Recht | Security | Software-Entwicklung | Wirtschaft | Wissenschaft

Ticker | RSS | API | Forum | Zusatz-Dienste | Jobs | IT-Events

Home | Impressum | Werbung | Freunde

Copyright © 1997 - 2010 Golem.de. Alle Rechte vorbehalten.

 

Zum Artikel Text einblenden Text ausblenden