Google-Mitarbeiter in Italien verurteilt

Verurteilung wegen eines Videos, an dem die Verurteilten nicht beteiligt waren

Vier Google-Mitarbeiter sind in Italien wegen Verstößen gegen den Datenschutz verurteilt worden. Sie waren im Zusammenhang mit einem auf Google Video veröffentlichten Video angeklagt worden, an dessen Herstellung oder Verbreitung sie nicht beteiligt waren.

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Der Fall hatte schon bislang für Aufsehen gesorgt, das Urteil lässt Google nun um die Zukunft des Internets fürchten. 2006 haben Schüler in Turin gefilmt, wie sie einen autistischen Mitschüler misshandeln und dieses Video auf Google Video veröffentlicht. Nach einem Hinweis der italienischen Polizei hat Google das Video innerhalb weniger Stunden von der Seite entfernt und mit den Behörden kooperiert, um die Verantwortlichen für das Video zu ermitteln. Sie wurden zu zehn Monaten gemeinnütziger Arbeit verurteilt.

Doch damit war der Fall für die Staatsanwälte Alfredo Robledo und Francesco Caiani noch nicht abgeschlossen. Sie klagten vier Google-Mitarbeiter an: Googles Justiziar David Drummond, den Entwickler Arvind Desikan, Googles Datenschutzbeauftragen Peter Fleischer und Googles ehemaligen Finanzchef George Reyes, der das Unternehmen 2008 verlassen hat. Ihnen wurden Verleumdung und Verstöße gegen den Datenschutz vorgeworfen, obwohl sie an dem Video in keiner Weise beteiligt waren, mit handelnden Personen nicht im Zusammenhang stehen und das Video selbst nicht verbreitet haben. Keiner der vier Google-Mitarbeiter kannte das Video, bevor es von Google Video entfernt wurde.

Dennoch wurden nun drei der vier - Drummond, Fleischer und Reyes - von einem Mailänder Gericht verurteilt. Nicht wegen Verleumdung, aber wegen Verstößen gegen den Datenschutz. Hat das Urteil Bestand, würde dies bedeuten, dass Mitarbeiter von Hostingplattformen wie Google Video für Inhalte von Nutzern strafrechtlich verantwortlich wären.

Google will gegen das Urteil vorgehen, das sich allerdings gegen die Mitarbeiter persönlich richtet. Das Urteil greife die Prinzipien der Freiheit an, auf denen das Internet beruht, mahnt Google. Es sei gemeinhin akzeptiert, dass nur die Person, die ein Video aufnimmt oder hochlädt, die notwendigen Maßnahmen zum Schutz der Privatsphäre der gefilmten Personen ergreifen können. Dies sehe auch die Gesetzgebung der EU explizit vor, um Hostinganbieter von der Haftung auszunehmen, sofern sie auf entsprechende Hinweise reagieren und die Inhalte entfernen.


spanther 25. Feb 2010

Aber nur bestimmter, nicht aller Inhalte! :) Immerhin ist China mitunter eines der am...

GodsBoss 25. Feb 2010

Richtig, aber weil das nicht mehr ginge, würden sie ihre Taten eben einfach nicht...

GodsBoss 25. Feb 2010

Das ist doch dieser Schmarotzerstaat, der seit der Bankengeschichte faktisch pleite ist...

GodsBoss 25. Feb 2010

Deutschland: 16 Jahre Kohl, dann 7 Jahre Schröder, seitdem Merkel. Definitiv die falsche...

GodsBoss 25. Feb 2010

Das ist in Deutschland aber besser geregelt. Da würden die Kinder einfach pornofiziert...

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