Google: Street View ist datenschutzrechtlich unbedenklich

Google legt Gutachen zu Street View vor

Google Street View ist in der momentan geplanten Ausgestaltung datenschutzrechtlich unbedenklich. Zu diesem Schluss kommt zumindest ein Gutachten, das Nikolaus Forgó, Professor an der Leibniz Universität Hannover, für Google angefertigt hat.

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Wenn Google Gesichter von Personen, Firmenschilder und Kfz-Kennzeichen weitgehend unkenntlich macht, wie derzeit geplant, dann ist der Dienst in Deutschland datenschutzrechtlich unbedenklich. Zu diesem Schluss kommt das Rechtsgutachten, das Nikolaus Forgó für Google angefertigt hat.

 

Forgó zweifelt in seinem Gutachten an, dass durch die Abbildung von Personen und Kraftfahrzeugen in Google Street View überhaupt personenbezogene Daten unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen erhoben, verarbeitet oder genutzt werden. Er argumentiert, die automatisierte Verarbeitung von Daten beziehe sich bei Street View gerade nicht auf Personen, sondern auf die abgebildeten Landschaften. Lediglich Abbildungen von Hausfassaden würden von Google über Geoinformationen referenziert. Dabei handle es sich um reine Sachdaten, nicht um personenbezogene Daten.

Abwägung der Interessen

Auch wenn man diese Einschätzung nicht teile und von einer Anwendbarkeit des Bundesdatenschutzgesetzes ausgehe, führe das nicht dazu, dass Street View datenschutzrechtlich unzulässig sei. Da die bei Street View genutzten Daten öffentlich zugänglich seien, müssten die Interessen der betroffenen Personen gegenüber den Interessen von Google abgewogen werden.

Ein "offensichtlich überwiegendes Interesse" der abgelichteten und überwiegend unkenntlich gemachten Personen sieht Forgó nicht als gegeben an. Gleiches gelte für Fahrzeuge, Firmenschilder und erst recht für Bilder von Häuserfronten.

Widerspruchsrecht

Dabei könne in Einzelfällen das Interesse einer Person durchaus überwiegen, beispielsweise wenn sie in einer kompromittierenden Situation abgelichtet wird. Dafür müsse Google den Betroffenen ein Widerspruchsrecht einräumen, heißt es in dem Gutachten.

Da Google eine entsprechende Widerspruchsmöglichkeit angekündigt hat und Gesichter sowie Autokennzeichen automatisiert unkenntlich machen will, ist Street View dem Gutachten zufolge nach deutschem Recht zulässig, auch wenn das Unkenntlichmachen von Personen in einzelnen Fällen nicht funktioniert, was Google durchaus einräumt. Taucht eine nicht unkenntlich gemachte Person oder ein Autokennzeichen auf, soll jeder Nutzer dies melden können. Google will die Bilder dann in kurzer Zeit unkenntlich machen.

Starten soll Street View in Deutschland in diesem Jahr. Noch vor dem Start sollen Nutzer Aufnahmen des eigenen Hauses in Street View sperren können. Dazu will Google ausschließlich in Deutschland ein spezielles Tool anbieten. Wird ein Gebäude gesperrt, löscht Google die Rohdaten, so dass die Aufnahmen auch nachträglich nicht wieder hergestellt werden können. Es reicht aus, wenn ein Bewohner das Hauses Widerspruch erhebt, ganz gleich ob er Mieter oder Besitzer des Hauses ist.

Zudem betont Google, dass die Aufnahmen keineswegs in Echtzeit erfolgen. Derzeit sind die Aufnahmen in der Regel ein Jahr alt, einen konkreten Zeitpunkt der Aufnahme gibt Google nicht an.


Y 24. Feb 2010

Genau so ist es, sonst gäbe es keine Gegengutachten.

Falk D. 24. Feb 2010

Die Übersichtskameras sind bei etwa 2,7m (9 ft) montiert. Der 2m-Mann muss dann ein 2,8m...

Arno Nym der Gast 24. Feb 2010

Solange Du nicht AUF dem Privatgrundstück stehst und es knipst -kein Problem. Sachen...

street view 23. Feb 2010

Im Gegenatz zu Forenteilnehmern sind hier klare Konstruktive Vorschläge bzw. Forderungen...

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Anonym-Surfen.com / 26. Feb 2010

Google Streetview für Dummies

Die wunderbare Welt von Isotopp / 24. Feb 2010

links for 2010-02-24



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