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EU-Kommission bekennt Farbe zu ACTAGeheim verhandeltes Abkommen hat Filesharer offensichtlich doch im Visier
Die EU-Kommission will nicht ausschließen, dass vom geplanten Anti-Piraterie-Abkommen ACTA (Anti-Counterfeiting Trade Agreement) auch private Internetnutzer betroffen sein werden. In einem kurzen Schreiben als Antwort auf eine Anfrage aus dem EU-Parlament, das vom 4. Februar 2010 datiert ist, erklärte jetzt Benita Ferrero-Waldner, in der EU-Kommission für Handel zuständig: "ACTA sollte keine Maßnahmen gegen Endnutzer enthalten, die Einschränkungen von deren Internetzugang vorsehen und nicht angemessen, verhältnismäßig und notwendig innerhalb einer demokratischen Gesellschaft sind. Vorausgehen muss dem zudem ein faires und unparteiliches Verfahren."
Bemerkenswert ist, dass Ferrero-Waldner nicht vom Rechtsweg spricht, sondern nur von einem "Verfahren". Wie auch immer diese Anforderungen in die Praxis umgesetzt werden würden, es ist klar, dass die EU-Kommission damit ein ganzes Stück von ihren früheren Aussagen zum Inhalt von ACTA abrückt. Bisher beharrte die Kommission auf Nachfrage immer auf dem Standpunkt, dass es bei ACTA ausschließlich um kriminelle kommerzielle Aktivitäten und nicht um Handlungen im privaten Bereich gehe. So veröffentlichte die Kommission Ende November 2008 ein als 'Fact Sheet' bezeichnetes Dokument mit Aussagen zu ACTA. Darin betonte die Kommission: "Bei ACTA geht es darum, kriminelle Aktivitäten im großen Stil zu bekämpfen" und: "Es geht nicht darum, bürgerliche Freiheiten einzuschränken oder Verbraucher zu belästigen." Im Schreiben von Ferrero-Waldner wird die Aussage deutlich anders formuliert: "Die Kommission ist der Ansicht, dass es bei ACTA darum geht, gegen umfangreiche illegale Aktivitäten vorzugehen, die oft von kriminellen Vereinigungen begangen werden, und die einen zerstörerischen Einfluss auf das Wachstum und die Beschäftigung in Europa haben... Es geht nicht darum, bürgerliche Freiheiten einzuschränken oder Verbraucher zu belästigen." Dem flüchtigen Leser mag leicht entgehen, dass nun nicht mehr ausschließlich von "kriminellen" Aktivitäten die Rede ist, sondern vorrangig von "illegalen" Aktivitäten. Damit wird aber die Grenze der strafrechtlichen zur Sphäre des Zivilrechts klar überschritten. Und das lässt eigentlich keinen anderen Schluss zu als den, dass es bei ACTA ganz sicher auch darum geht, privaten Nutzern den Internetzugang einschränken zu können, auch wenn sie sich nicht strafbar gemacht haben. Genau das hatten Kritiker der Geheimverhandlungen befürchtet. [von Robert A. Gehring] (md)
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