Google Book Settlement: Das Kernproblem ist nicht gelöst

US-Justizministerium erhebt erneut Einspruch gegen Googles Buchabkommen

Schlechte Nachrichten für Google: Das US-Justizministerium hält das Google Book Settlement immer noch für bedenklich. Zwar sei die überarbeitete Fassung des Abkommens zur Nutzung digitalisierter Bücher ein Fortschritt gegenüber der ersten Version, sie sei aber immer noch urheber- und wettbewerbsrechtlich bedenklich.

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Das US-Justizministerium (US Department of Justice, DOJ) hat erneut Einspruch gegen das Google Book Settlement erhoben, die Vereinbarung, die Google mit US-Verlagen und Autoren über die Nutzung von digitalisierten Büchern getroffen hat. Das Ministerium habe immer noch Bedenken hinsichtlich des Urheber- und des Wettbewerbsrechts, heißt es in dem Schreiben an das zuständige New Yorker Gericht.

Das Kernproblem bleibt

"Obwohl die Vereinigten Staaten glauben, dass die Beteiligten in gutem Glauben gehandelt haben und dass das überarbeitete Abkommen in seinem Geltungsbereich begrenzter ist, bleibt das Kernproblem der ursprünglichen Fassung bestehen: Es ist der Versuch, das Instrument der Sammelklage dazu zu nutzen, zukunftsorientierte Geschäftsarrangements zu treffen, die weit über das hinausgehen, was in diesem Fall vor Gericht verhandelt wird", begründet das DOJ seinen Einspruch.

In dem sogenannten Google Book Settlement hatten Google, der US-Schriftstellerverband Authors Guild sowie die US-Verlegervereinigung Association of American Publishers (AAP) festgelegt, unter welchen Bedingungen Google die Bücher, die das Unternehmen gescannt hatte, nutzen darf. Das Abkommen sollte eine Klage gegen Google außergerichtlich beilegen. Verlage und Schriftsteller hatten 2005 geklagt, weil Googles Digitalisierung von Büchern ihrer Ansicht nach Urheberrechte verletzt.

Alleinige Nutzung verwaister Bücher

Das Abkommen hätte Google beispielsweise das alleinige Nutzungsrecht über verwaiste Bücher zugesichert. Das sind Bücher, deren Urheberrechtsschutz noch nicht abgelaufen ist, deren Rechteinhaber aber nicht auffindbar sind. Außerdem hätten die Vertragspartner die Möglichkeit bekommen, die Preise für die digitalen Bücher ohne Einschränkungen selbst festzusetzen. Die Einigung hatte weltweit Kritik hervorgerufen, unter anderem deshalb, weil Google auch Bücher ausländischer Verlage hätte nutzen dürfen.

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GoogleFan 09. Feb 2010

Ich habe einst die Tintenfischpartei gewählt. Solange Google nichts Böses tut, sollte man...

NeugierTux 07. Feb 2010

Meine Uni, und hoffentlich viele andere, tun was in die Richtung: Kostenlose Eboks für...

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