Strafnachlass in US-Filesharing-Fall

Briten klagen über unberechtigte Warnschreiben

Ein US-Berufungsgericht hat die Strafe der wegen illegalen Musiktauschs verurteilten Jammie Thomas-Rasset von knapp zwei Millionen auf 54.000 US-Dollar reduziert. In Großbritannien beschweren sich Internetnutzer, weil ihnen angeblich ungerechtfertigt Warnschreiben wegen Dateitauschaktivitäten ins Haus flattern.

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Statt knapp zwei Millionen nur 54.000 US-Dollar Schadensersatz, das klingt fast wie ein Schnäppchen. Ein Berufungsgericht in Minnesota hat die im ersten großen Filesharing-Verfahren in den USA von einer Jury festgesetzte Schadensersatzsumme für "monströs und schockierend" befunden. Unter ausführlicher Würdigung aller Verfahrensdetails und besonders des Verhaltens der Beklagten Jammie Rasset-Thomas entschied das Gericht, die Höhe des Schadensersatzes auf 54.000 US-Dollar zu reduzieren. Diese Summe sei insbesondere angesichts der einfachen Lebensverhältnisse von Thomas-Rasset ausreichend, um den gewünschten "Abschreckungseffekt" zu erreichen.

Das Gericht entschied zugleich, dem von den Anwälten der Beklagten vorgebrachten Zweifel an der grundsätzlichen Verfassungswidrigkeit der Schadensersatzbemessung nicht nachzugehen. Richter Michael J. Davis betonte, dass es seiner Auffassung nach praktisch unmöglich sei, den tatsächlich entstandenen Schaden vernünftig zu kalkulieren. Damit bleibt weiter offen, ob ein Schadensersatz in Millionenhöhe oder auch nur in Höhe von einigen zigtausend Dollar für das illegale Anbieten von 24 Musikstücken in einer Tauschbörse völlig unangemessen und deshalb verfassungswidrig ist.

Laut P2Pnet haben die klagenden Plattenfirmen Jammie Thomas-Rasset eine Einigung angeboten, wenn sie bereit sei, einen Schadensersatz von 25.000 US-Dollar zu zahlen. Das lehnte Thomas-Rasset aber ab: "Ich sage ihnen: Entweder, wir einigen uns zu meinen Bedingungen, oder ihr könnt versuchen, vor Gericht den entstandenen Schaden nachzuweisen. Wenn ihr mehr als 24 Dollar nachweisen könnt, habt ihr Glück..."

Der Fall dürfte die Gerichte wohl noch eine Weile beschäftigen.

Derweil verstärkt die Musikindustrie ihren Kampf gegen das Filesharing in Großbritannien. Dabei scheinen die von ihr beauftragten Kanzleien und Ermittlungsfirmen nicht zimperlich vorzugehen. Bei der Verbraucherschutzorganisation Which häufen sich laut BBC Beschwerden von Internetnutzern über ungerechtfertigte Warnschreiben wegen Dateitauschaktivitäten.

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lerts 12. Jul 2010

Es geht nicht um den tatsächlich entstandenen Schaden, sondern um einen möglichst starken...

arthurs 31. Jan 2010

ich hätte ja jetzt eher gedacht der deal wäre anders abgelaufen. so in der art...

PanopticlickerK... 30. Jan 2010

Was für ein verschrobenes Verständnis von Kunst. Warum soll deiner Meinung nach Kunst...

Bitte Mit... 29. Jan 2010

Das war sowas von abzusehen. Wenn die Kontentmafia einmal den Knüppel zwischen den Beinen...

qwertzuiopü 29. Jan 2010

Also bei mir ist diese Seite erreichbar (Kabel Deutschland)? Versuch mal nen anderen DNS...

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