VDSL - Telekom muss Konkurrenten keine Glasfasern anbieten
Bundesverwaltungsgericht bestätigt VDSL-Regulierung weitgehend
Die Telekom muss ihren Konkurrenten keinen Zugriff auf die im Zuge ihres VDSL-Ausbaus zwischen Hauptverteilern und Kabelverzweigern verlegten Glasfaserleitungen gewähren. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
Mit seiner Entscheidung (BVerwG 6 C 22.08, Urteil vom 27. Januar 2010) hob das Bundesverwaltungsgericht ein Urteil des Verwaltungsgerichts Köln in einem Aspekt auf. Die Bundesnetzagentur habe nicht hinreichend begründet, warum die Telekom ihren Konkurrenten Zugriff auf zwischen Hauptverteiler und Kabelverzweigern verlegten Glasfaserleitungen gewähren muss.
In allen anderen Punkten aber bestätigten die Bundesrichter das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln. Durch die Möglichkeit, die Kabelverzweiger von den Hauptverteilern aus mit eigenen Glasfaserkabeln zu erschließen und mit eigener Übertragungstechnik auszurüsten, können einerseits die Wettbewerber mit zumutbarem Aufwand eine eigene Infrastruktur aufbauen und sich andererseits aus der technischen Abhängigkeit von der Telekom lösen, so die Richter.
Die Telekom hatte vor kurzem bei der Bundesnetzagentur Entgelte für die entsprechenden Vorleistungen beantragt und war damit der Regulierungsverfügung nachgekommen.







Die Bahn hat 2008 ihre Anteile verkauft und über Mannesmann reden wir seit 10 Jahren...
Das kann man ja auch nur als Insiderin besser wissen und zudem war mein Post eher als...
An Boni-Bankern und den zig fehlgeschlagenen Fusionen der letzten Jahre siehst Du gut...
Hinter Vodafone / Arcor steht genug Kapital für eine komplett eigene Infrastruktur. Nicht...
Gleichpreisprinzip. Dafür muss nicht notwendig das Eigentum wechseln. Aber die Preise...
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