ITC: Nvidia verletzt drei Rambus-Patente

Zwei weitere Patente sind laut Kommission ungültig

Im Patentstreit zwischen dem Speicherchipentwickler Rambus und dem Grafikchiphersteller Nvidia hat ein Richter der International Trade Commission (ITC) ein vorläufiges Urteil gefällt.

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Nvidia verletze drei von fünf Patenten, auf die sich Rambus in einer 2008 vor dem ITC eingereichten Klage bezieht, so der Richter. Zwei weitere Patente seien ungültig und somit uneinklagbar. Aufgrund des Urteils könnte die ITC den Import der fraglichen Nvidia-Produkte in die USA verbieten.

Nvidia zeigte sich einerseits erfreut darüber, dass zwei der Patente als ungültig erklärt wurden, anderseits enttäuscht darüber, dass das Urteil zu den verbleibenden Patenten zu seinen Ungunsten ausfiel. Man werde nun die Patente und das erste Urteil von der gesamten Kommission prüfen lassen.

Rambus hingegen strebt immer noch einen Vergleich an und sei weiterhin bereit, die umstrittenen Patente an Nvidia zu lizenzieren. Gleichzeitig wartet Nvidia auf eine endgültige Entscheidung über die fraglichen Patente beim US-amerikanischen Patentamt. Das U. S. Patent and Trademark Office hatte in einer vorläufigen Entscheidung festgestellt, dass Rambus nicht das volle Patentrecht über einige Patente hält. An der Nasdaq fiel im Zuge der Entscheidung der Wert der Nvidia-Aktien um 3,5 Prozent, während Rambus-Aktien um 3 Prozent stiegen.

Wenige Tage zuvor hatte Samsung seinen Patentstreit mit Rambus beendet und wird dem Speicherchipentwickler in den kommenden fünf Jahren insgesamt 900 Millionen US-Dollar an Lizenzgebühren zahlen. Die Lizenzvereinbarung gilt für alle in seinen Halbleiterprodukten und insbesondere DRAM-Speicherbausteinen genutzten Rambus-Patente.

Nach einer zwei Jahre andauernden Untersuchung durch die EU wurde Rambus im Dezember 2009 angehalten, seine Patentgebühren zu senken. Rambus muss die Zusagen für Produkte nach den JEDEC-Normen für fünf Jahre weltweit einhalten. Weiter habe Rambus zugesagt, keine Lizenzgebühren für SDR- und DDR-Chipnormen zu erheben, die zu Zeiten der JEDEC-Mitgliedschaft von Rambus angenommen wurden. Zudem soll für künftige JEDEC-DRAM-Normen für DDR2 und DDR3 eine Lizenzgebühr von höchstens 1,5 Prozent gelten, statt der 3,5 Prozent, die Rambus für Chips nach der DDR-Norm berechnet.


Autor 2 24. Jan 2010

Erst das oberste Gericht der USA hat vor wenigen Jahren festgestellt, das man mit...

KM 23. Jan 2010

Korrekterweise war es so, dass das JEDEC-Konsortium das SDRAM spezifiziert hatte und die...

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ComputerBase / 24. Jan 2010

Nvidia verletzte drei Patente von Rambus



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