Schweiz: Kläger wollen Verfahren gegen BBL beschleunigen

Kleinere Unternehmen ziehen sich im Streit um Lizenzvergaben an Microsoft zurück

Im Verfahren vor dem Schweizer Bundesverwaltungsgericht zwischen Open-Source-Anbietern und dem Bundesamt für Bauten und Logistik haben sich sieben Teilnehmer von der Klage zurückgezogen. Damit soll der Prozess beschleunigt werden, um einer vorzeitigen Vergabe von Lizenzen an Microsoft entgegenzuwirken.

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Bei den Teilnehmern handelt es sich um Unternehmen, deren Legitimation an der Teilnahme am Verfahren vom Bund angezweifelt wurden. Sie sollen laut Bund nicht von der freihändigen Vergabe betroffen und somit nicht beschwerdeberechtigt sein. Um den Prozess zu beschleunigen, haben sich die strittigen Unternehmen zurückgezogen. So soll verhindert werden, dass sich der Prozess über den Ablauf des gegenwärtigen Vertrages mit Microsoft hinzieht und der Bund somit freie Hand bei der Vergabe von weiteren Lizenzen erhält.

Zahlreiche unter der Ägide der Swiss Open Systems User Group /ch/open zusammengeschlossene Open-Source-Unternehmen hatten im Mai 2009 Beschwerde bei dem Bundesverwaltungsgericht eingereicht. Die Beschwerde richtete sich gegen das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) im Zuge der Vergabe von einem 42 Millionen Schweizer Franken (circa 28 Millionen Euro) schweren Auftrag an Microsoft für Softwarelizenzen. Der Auftrag sei illegitim ohne vorherige Ausschreibung vergeben worden. Das BBL argumentierte damals, Lizenzverträge der Schweizer Bundesverwaltung, die auch Microsoft-Produkte umfassen, seien noch nie öffentlich ausgeschrieben worden. Zur Zeit des Abschlusses sei das heutige Schweizer Beschaffungsrecht noch nicht in Kraft gewesen.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte zunächst beide Seiten aufgefordert, in Verhandlungen zu treten und eine Frist bis zum 10. Dezember 2009 gesetzt. Mit Ablauf der Frist erklärten allerdings beide Seiten die Verhandlungen für gescheitert. Das BBL monierte, die Beschwerdeführer wollten die Verhandlungen auf den gesamten Informatikbetrieb des Bundes ausdehnen und seien auf einen vermittelnden Vorschlag, künftig OSS-Produkte zu prüfen und gegebenenfalls zu beschaffen, nicht eingegangen. Die Kläger hingegen klagen über die mangelnde Bereitschaft des BBL, künftig öffentliche Ausschreibungen zu veranstalten.


adfasdf 13. Jan 2010

ihr zwei nasen (naja, die nase vor dir am ehesten) ignoriert aber schon den fakt, dass...

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