UsedSoft unterliegt Adobe in Rechtsstreit (Update)

Berufung angekündigt

Adobe hat vor dem Landgericht Frankfurt am Main eine einstweilige Verfügung gegen den Gebrauchtsoftware-Händler UsedSoft erwirkt. HHS UsedSoft hat angekündigt, in Berufung zu gehen.

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HHS UsedSoft hat erneut eine Niederlage beim Handel mit gebrauchten Softwarelizenzen hinnehmen müssen. Wie heute bekannt wurde, hat das Landgericht Frankfurt am Main Ende November 2009 dem Münchner Gebrauchtsoftware-Händler UsedSoft per einstweiliger Verfügung untersagt, bereits einmal verwendete Volumenlizenzen für Adobe-Software weiterzuverkaufen. Gegen diese Entscheidung will UsedSoft gegebenenfalls bis zur letzten Instanz in Berufung gehen. Der Lizenzhändler bezeichnete Adobes Vorgehen in einer Pressemitteilung als "letzten verzweifelten Versuch US-amerikanischer Softwarehersteller, ihr Monopol zu retten".

Anfang Juli 2008 hatte das Münchner Oberlandesgericht UsedSoft bereits den Handel mit gebrauchten Oracle-Lizenzen verboten und eine Revision zum Bundesgerichtshof nicht zugelassen. Diese Entscheidung löste bei Beobachtern erhebliches Erstaunen aus, nicht zuletzt auf Grund der Begründung des Gerichts, die Rechtslage in der Frage des Handels mit gebrauchten Softwarelizenzen sei "klar und eindeutig" und bedürfe deshalb "weder einer Bestätigung durch den EuGH noch durch den BGH".

Gegen den Revisionsausschluss war UsedSoft mit einer Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH vorgegangen - mit Erfolg. Der BGH wird sich also in absehbarer Zeit mit der Frage des Handels mit gebrauchten Softwarelizenzen aus Volumenverträgen befassen und für Rechtsklarheit sorgen. Diese Entscheidung wird dann auch Einfluss auf den aktuellen Streit zwischen UsedSoft und Adobe haben. UsedSoft gibt sich in der Sache siegessicher. Der Geschäftsführer der Firma, Peter Schneider, erklärte, am Ende werde "der freie Wettbewerb die Oberhand behalten".

Nachtrag vom 14. Januar, 14:00 Uhr

Mittlerweile hat sich auch Adobe zu dem Rechtsstreit mit Usedsoft geäußert. Laut Adobe ging es in dem Verfahren um zwei Lizenzen für Adobes Creative Suite 4 Premium, die Usedsoft unter nicht ganz klaren Umständen verkauft haben soll.

Statt Original-Datenträgern und -Lizenzurkunden soll Usedsoft "lediglich eine gebrannte DVD-R mit der Softwaresammlung Adobe Creative Suite 4 Web Premium zusammen mit einer von Usedsoft selbst erstellten Lizenzurkunde" geliefert haben. Dazu gab es für den Käufer "ein Testat eines Schweizer Notars mit der Überschrift 'Notarielle Bestätigung zum Softwarelizenzerwerb'". Damit sollte es dem Käufer gestattet sein, die Software auf zwei Computern zu installieren.

Adobe bezweifelte die Legalität des Vorgehens von Usedsoft und beantragte die einstweilige Verfügung. Vor Gericht war der Gebrauchtsoftware-Händler dann, so Adobe, "nicht willens oder in der Lage, den Namen des angeblich ursprünglichen Lizenznehmers zu benennen". Somit ließ sich nicht feststellen, ob ein ursprünglicher Lizenzvertrag existiert hat, der dann unter Umständen einen Weiterverkauf der Lizenz erlaubt hätte.

Die Richter, die in Usedsofts Handeln sowohl einen Verstoß gegen Adobes Urheberrechte als auch dessen Markenrechte sahen, gaben dem Antrag des Softwareherstellers auf einstweilige Verfügung statt. Außerdem stuften sie die von Usedsoft veranlasste Erstellung des notariellen Testats als Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht ein, betont Adobe. [von Robert A. Gehring]


dbl 03. Mai 2010

Bischen alt der Thread aber ich muss da meinen Senf noch dazu geben. Warum kosten Adobe...

C. Gold 11. Jan 2010

Es gibt auch schon eine Presserklärung von usedSoft dazu und betont die...

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