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GEZ-kritisches Blog zur Löschung von Inhalten gezwungenAnwalt reagiert mit Abmahnung über 50.000 Euro
Bernd Höcker, Autor und Betreiber des Blogs gez-abschaffen.de, hat eine Abmahnung mit einem Gegenstandswert von 50.000 Euro erhalten und muss einen großen Teil seiner Inhalte offline nehmen. Angemahnt hat dies ein Anwalt des Norddeutschen Rundfunks (NDR).
Der Anwalt berief sich darauf, dass seine Persönlichkeitsrechte durch eine namentliche Nennung verletzt wurden. Höcker unterzeichnete eine Unterlassungserklärung und ist nach eigenen Angaben damit verpflichtet, große Teile seines Weblogs zu entfernen. "Der Grund war die Namensnennung sowie ein von mir am 12. Juni 2008 verfasstes Schreiben, über das ich nun nichts mehr verlauten darf", sagte Höcker Golem.de auf Anfrage. Dem NDR sei es gelungen, den Blog an seiner empfindlichsten Stelle zu treffen, heißt es auf der Website. Er müsse alle Hinweise darauf eliminieren, wo und wie er sich gegen eine Zwangsanmeldung zur Rundfunkgebührenzahlung gewehrt hatte, so Höcker. Er hatte den Briefwechsel dazu online dokumentiert. Höcker verfasst seit Jahren Bücher mit Tipps, wie Menschen der Zahlung von Rundfunkgebühren von derzeit jährlich 215,76 Euro entgehen können. "Ich erwarte von einem öffentlich-rechtlichen Rundfunk, dass er eine freie Berichterstattung fördert und nicht unterdrückt. Alles andere ist mit seinem Programmauftrag nicht zu vereinbaren. Die GEZ unterliegt keiner wirklichen Kontrolle, und dass Höcker hier mit rechtlichen Tricks mundtot gemacht wurde, ist ein Skandal", sagt Nico Kern von der Piratenpartei Nordrhein-Westfalen. Mit der Zahlungsandrohung würden Beiträge aus dem Internet verschwinden, die Methoden der GEZ bei der Gebühreneintreibung beschreiben und zeigen, wie Menschen sich dagegen wehren können, so Kern weiter. NDR-Sprecher Martin Gartzke sagte Golem.de, Höcker führe gegenwärtig zwei verwaltungsgerichtliche Verfahren in eigenen Rundfunkgebührenangelegenheiten gegen den NDR. Daneben bestehe vor dem Landgericht Hamburg ein presserechtliches Verfahren des NDR-Justiziars gegen Höcker, der seine Persönlichkeitsrechte verletzt sieht. In der mündlichen Verhandlung vom 8. Dezember 2009 habe Höcker die geforderte Unterlassungserklärung abgegeben, soweit sie die Verbreitung der von ihm gegen den NDR-Mitarbeiter erstattete Strafanzeige und das - eingestellte - anschließende Ermittlungsverfahren betraf. "Insofern ist dieses Verfahren bereits erledigt", sagte Gartzke. Bezogen auf die von dem NDR-Mitarbeiter geforderte Anonymisierung sei ein Termin zur Verkündung einer Entscheidung auf den 15. Januar 2010 anberaumt worden. Diesem Verfahren sei die übliche Aufforderung an Höcker zur Abgabe der Unterlassungserklärung vorausgegangen. "Gegenstand des Verfahrens vor dem Landgericht Hamburg sind damit nicht Meinungsäußerungen des Herrn Höcker, sondern die Unterlassung der insbesondere durch die Namensnennung erfolgten Verletzung von Persönlichkeitsrechten des NDR-Mitarbeiters", erklärte Gartzke. (asa)
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