Filesharer-Sperrung kostet Nutzer über 550 Millionen Euro

Britisches Gesetz könnte Medienbranche Umsätze von 1,89 Milliarden Euro bringen

550 Millionen Euro wird es die britischen Nutzer von Breitbandinternetzugängen kosten, wenn die Regierung ihr Filesharer-Zugangssperrungsgesetz erlässt. Downloads werden überwacht und bei Urheberrechtsverletzung verliert der Kunde nach Abmahnungen den Netzzugang.

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Der Plan des britischen Wirtschaftsministers Peter Mandelson, illegalen Filesharern ab Sommer 2011 den Internetzugang kappen lassen, kostet die Internetnutzer 500 Millionen Pfund (556 Millionen Euro). Das berichtet die britische Times unter Berufung auf Berechnungen der Regierung.

Das Gesetz, Digital Economy Bill soll wie das Hadopi-Gesetz in Frankreich, eine dreistufige Abstrafung für illegale Datentransfers durchsetzen, an deren Ende die Sperrung von Breitbandzugängen steht.

Damit entstünden für die Kunden von Internetprovidern Mehrkosten von 25 Pfund (27,80 Euro) jährlich, so die Zeitung. Circa 40.000 Haushalte würden nach Regierungsberechnungen den Internetzugang verlieren. Zugleich generiere die Breitbandsperre über die kommenden zehn Jahre 1,7 Milliarden Pfund (1,89 Milliarden Euro) an zusätzlichen Umsätzen für die Film- und Musikindustrie. Zugleich flößen 350 Millionen Pfund (389 Millionen Euro) zusätzliche Mehrwertsteuer an die Regierung.

Der Provider Talktalk, eine Tochter von Carphone Warehouse, fordert, dass die Musikindustrie die Sperrkosten übernimmt. Ein BT-Sprecher sprach von "illegaler kollektiver Bestrafung". Ein Sprecher der British Phonographic Industry (BPI) betonte dagegen, dass die tatsächlichen Kosten viel niedriger seien, als von "einigen Providern angegeben".

Liste hartnäckiger Urheberrechtsverletzer

Zuerst wird nach dem Stufenmodell der Anschlussinhaber für die IP-Adresse ermittelt und dem Internetprovider mitgeteilt. Dieser muss eine erste Warnmitteilung an den Kunden versenden.

Bei weiteren illegalen Datentransfers würde der Betroffene auf eine Liste hartnäckiger Urheberrechtsverletzer gesetzt. Der Provider muss technische Maßnahmen wie Sperrung oder Drosselung ergreifen. Der Internetnutzer hat 20 Tage Zeit, Beschwerde dagegen einzureichen, solange ruht die technische Maßregelung. Die Beschwerden soll eine unabhängige Stelle bearbeiten, die von der Telekom-Regulierungsbehörde Ofcom eingerichtet wird. Sollte die Beschwerde erfolglos bleiben, kann der betroffene Internetnutzer eine zweite Beschwerde bei einem Verwaltungsgericht einlegen, über die innerhalb von 30 Tagen entschieden werden muss. Je nach Ausgang werden die technischen Maßnahmen dann wieder in Kraft gesetzt oder zurückgenommen.

Am Ende des Verfahrens steht die Sperrung des Internetzugangs. Wirksam werden soll die Digital Economy Bill voraussichtlich ab Sommer 2011.


THEMASTER 18. Jan 2010

mein gott wenn ich umziehe wird auch die Leitung gekappt und es kostet auch nicht...

Metzelkater 11. Jan 2010

Meine Prognose: 1. Das ist das Ende der Tauschbörsen im Internet 2. Festplatten werden...

asd 03. Jan 2010

Es gibt die Käufer, die es so oder so legal erwerben. Es gibt die Anti-Käufer, die es...

LarusNagel 31. Dez 2009

Die meisten DVDs tue ich vor dem Anschauen mit einem PC auf meinen Fileserver (Samba...

Wikifan 31. Dez 2009

Ich glaube, dass das Urheberrecht überarbeitet gehört. Eine exklusive Verwertung sollte...

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