Urteil: Störerhaftung bei Familiennutzung von Internetzugang

Müssen volljährige Kinder überwacht und erzogen werden?

Das Landgericht Düsseldorf hat einen Vater für online begangene Urheberrechtsverletzungen seiner volljährigen Tochter als Mitstörer in Haftung genommen. Das Gericht sieht den Vater in der Pflicht, "Sicherungs- und/oder Erziehungsmaßnahmen" zu ergreifen.

Anzeige

Das Internet ist ein gefährliches Ding. Das macht ein Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf erneut deutlich. Es ging wieder einmal um Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing. Ein namentlich nicht genannter Rapper hatte dem Inhaber eines Internetzugangs Urheberrechts- und Markenrechtsverletzung in der Tauschbörse eDonkey vorgeworfen und von dem Familienvater eine Unterlassungserklärung gefordert.

Der Beschuldigte weigerte sich, da nicht er für die Verletzungshandlungen verantwortlich sei, sondern seine volljährige Tochter. Es könne von ihm nicht erwartet werden, seinen rechtlich mündigen Nachwuchs permanent zu überwachen. Der Rapper beantragte daraufhin eine einstweilige Anordnung gegen den Vater, die auch erlassen wurde. Der Vater wiederum erhob dagegen Einspruch und forderte die Aufhebung der einstweiligen Anordnung.

Gefahrenquelle vorgehalten

Im Verfahren gab das Landgericht Düsseldorf dem Rapper Recht. In dem jetzt bekanntgewordenen Urteil (Az. 12 O 134/09) nahm das Gericht unter Berufung auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf den Vater als Störer in Haftung, weil er die "neue Gefahrenquelle", das heißt "den objektiv für Dritte nutzbaren Internetzugang vorgehalten und dem Verletzer zur Verfügung gestellt hat".

Das allein würde aber noch nicht genügen. Das Gericht unterstellte deshalb eine "Pflicht dahingehend..., dass er vor der mit seinem Willen erfolgenden Nutzung seines Internetzuganges die betroffenen Familienmitglieder zumindest auffordert, Urheberrechtsverletzungen mittels seines Computers und Internetzuganges zu unterlassen."

Sicherungs- und Erziehungsmaßnahmen

Wegen der Verletzung dieser Pflicht sah das Gericht die Mitschuld des Familienvaters als gegeben an. Das Gericht sah darüber hinaus eine Wiederholungsgefahr, da der Vater bis zum Tag der Verhandlung nichts unternommen hätte, um die Tochter von der weiteren Urheberrechtsverletzung abzuhalten. Angemessene Maßnahmen wären in den Augen des Gerichts beispielsweise "Sicherungs- und/oder Erziehungsmaßnahmen" gewesen.

Das Urteil darf wegen seiner Begründung als außergewöhnlich gelten. Dass ein Gericht eine Erziehungspflicht von Eltern für ihre mündigen, volljährigen Kinder sieht, dürfte nicht allzu häufig vorkommen. Aus deren Verletzung eine Haftpflicht abzuleiten, steigert die Originalität des Urteils noch ein wenig.

Der Rechtswissenschaftler Eugen Ehmann, Regierungsvizepräsident von Mittelfranken, bezeichnet die im Urteil geäußerte Rechtsauffassung des Gerichts in einem Kommentar für die Zeitschrift Datenschutz Praxis als "am Rande des Abwegigen" und sieht den Familienfrieden gefährdet. Würde man diese Haltung des Gerichts "auf die Überlassung eines Autos übertragen, wäre eine Vortragsreihe des Vaters zu rechtmäßigem Verhalten im Straßenverkehr vor der Überlassung des Fahrzeugs wohl unvermeidlich." [von Robert A. Gehring]


Sparer 31. Dez 2009

So viele können garnicht gespart werden. Sind nur ein paar...

Wabenzi 30. Dez 2009

Dieses Urteil ist ein Beweis mehr, wer heute in der Bundesrepublik alles Richter sein...

Burhan 23. Dez 2009

Du kannst mit Linux kein MP3 hören? Oder nur keinen MP3-Rapp?

ewrerg 21. Dez 2009

wenn ich so einen müll wie bushido höre, sehe ich keinen.

magic23 21. Dez 2009

Wenn dein Auto unverschlossen auf einem Parkplatz steht, kannst du durchaus einen...

Kommentieren




Anzeige
  1. IT-Spezialist/in Informationssicherheit
    LEW TelNet GmbH, Augsburg
  2. Bereichsleiter (m/w) Beratung
    F+L SYSTEM AG, Altstätten (Schweiz)
  3. Betriebswirt / Wirtschaftsinformatiker (m/w)
    Schleupen AG, Ettlingen
  4. Operations Analyst (m/w) für die Web Betreuung
    Siemens AG, München

 

Detailsuche


Folgen Sie uns
       


Meistgelesen
  1. Klage gegen Samsung

    Apple will Verkauf des Galaxy Nexus verhindern

  2. Lumia-Smartphones

    Nokias Offensive auch in Deutschland gescheitert

  3. Acta-Demos

    Zehntausende gegen "bekACTA Scheiß" in München und Berlin

  4. Browser

    Firefox 10.0.1 bringt Fehlerkorrekturen

  5. Epic Games

    Unreal Engine 4 soll in diesem Jahr "die Leute schockieren"


Meistkommentiert
  1. Kommentare: 214 | letzter Beitrag 12.02. 20:12

  2. Kommentare: 150 | letzter Beitrag 03:05 Uhr

  3. Kommentare: 106 | letzter Beitrag 08:23 Uhr

  4. Kommentare: 100 | letzter Beitrag 12.02. 10:35

  5. Kommentare: 89 | letzter Beitrag 07:25 Uhr

Mehr


  1. Premiumnutzer

    Nutzern von Kino.to drohen Strafverfahren

  2. Evilshadow

    Microsoft Store in Indien gehackt

  3. Browser

    Firefox 10.0.1 bringt Fehlerkorrekturen

  4. Lumia-Smartphones

    Nokias Offensive auch in Deutschland gescheitert

  5. Klage gegen Samsung

    Apple will Verkauf des Galaxy Nexus verhindern

  6. Nach Hackerangriff

    Polizei-Webserver in Nordrhein-Westfalen seit 12 Tagen down

  7. Acta-Demos

    Zehntausende gegen "bekACTA Scheiß" in München und Berlin

  8. Nasa

    Mögliche Etatkürzungen gefährden Mars-Erforschung

  9. Golem.de guckt

    Zuckerberg und Assange

  10. Steam-Hack

    Einbrecher könnten Kreditkartendaten kopiert haben



Haben wir etwas übersehen?

E-Mail an news@golem.de


Streaming-Client: Google bereitet eigenen Hifi-Netzwerkplayer vor
Streaming-Client
Google bereitet eigenen Hifi-Netzwerkplayer vor

Google soll noch in diesem Jahr einen Hifi-Netzwerkplayer auf den Markt bringen, der die Marke Google tragen wird. Der Google-Streaming-Client soll auf Android basieren.

  1. Iconic Panoramavideos mit dem Galaxy Nexus
  2. Dune HD Pro Zerteilte Blu-ray-Unterhaltungszentrale
  3. Electronic Drum Machine Shirt Das Anziehschlagzeug für unterwegs

Prozessorgerüchte: Haswell mit fünfmal schnellerer Grafik als Sandy Bridge?
Prozessorgerüchte
Haswell mit fünfmal schnellerer Grafik als Sandy Bridge?

Für seine nächste komplett neue CPU-Architektur Haswell plant Intel unbestätigten Angaben zufolge verschiedene Grafikkerne. Der schnellste, Codename GT3, soll fünfmal so schnell wie die HD Graphics 3000 der aktuellen Sandy-Bridge-Prozessoren arbeiten.

  1. Transactional Memory Intels Haswell kommt 2013 mit neuer Speicherverwaltung

Club-Mate: Hack fürs Hirn
Club-Mate
Hack fürs Hirn

Es sprudelt, schäumt und schmeckt - nicht jedem. Macht nichts: Club-Mate ist Kult und aus der Hackerkultur nicht mehr wegzudenken. Wie es dazu kommen konnte, erzählt das Buch Hackerbrause.

  1. Retro-Gnome Cinnamon 1.2 stabilisiert API und Desktop
  2. Linux Mint Cinnamon wird wohl Standarddesktop
  3. 28C3 Hacker hinter feindlichen Linien

Zum Artikel