Branche kritisiert Urteil zur Vorratsdatenspeicherung

Entscheidung für die Unternehmen verheerend

Eco und VATM haben empört auf ein jüngstes Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg reagiert, das Unternehmen zur Vorratsdatenspeicherung zwingt. In wenigen Monaten wird mit einem Urteil aus Karlsruhe zur Verfassungskonformität der Datensammlung gerechnet.

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Der Providerverband Eco hat eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg zur Vorratsdatenspeicherung als katastrophal bezeichnet. Danach müssen die betroffenen vier Unternehmen die Vorratsdatenspeicherung umsetzen, obwohl eine Entscheidung über die Verfassungskonformität sowie eine Regelung zur Kostenerstattung noch aussteht.

Zuvor hatten Unternehmen, die die umstrittene Regelung nach Paragraf 113a Telekommunikationsgesetz vor das Verwaltungsgericht Berlin gebracht hatten, gegenteilige Urteilssprüche erhalten. Dieses war zuletzt im März 2009 der Auffassung, dass Firmen nicht gezwungen werden dürften, die Infrastruktur zum Datensammeln vorzuhalten. Der Zwang zur Datenspeicherung ohne eine Entschädigung für die Kosten sei verfassungswidrig, so der Berliner Entscheid.

Anders sah es nun das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in einem am 8. Dezember 2009 veröffentlichten Urteil: "Den Unternehmen drohten keine derart schwerwiegenden Schäden, dass das Gemeinschaftsinteresse an einem effektiven Vollzug der EU-Richtlinie zurücktreten müsse.". Lediglich in dem Beschwerdeverfahren eines kleinen Webhosting-Unternehmens blieb es bei der Aussetzung der untergeordneten Instanz. Hier hatte der Senat Zweifel, ob das Unternehmen überhaupt der Vorratsdatenspeicherungspflicht unterliegt. Zudem wäre das Kleinunternehmen durch die Anschaffungskosten für die Überwachungstechnik voraussichtlich zur Einstellung seines Geschäftsbetriebs gezwungen worden, räumte das Gericht ein.

Der Eco sprach von "katastrophalen Gerichtsbeschlüssen". Die Branche bleibe auf Kosten sitzen. Die Entscheidung sei für die Unternehmen verheerend. Diese würden gezwungen, enorme Datenhalden mit sensibelsten Kommunikationsdaten über ihre Kunden aufzubauen.

"Eigentlich ist nur klar, dass bei der Vorratsdatenspeicherung nichts klar ist", sagte Jürgen Grützner, Geschäftsführer des Verbands der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM). Er appellierte an die neue Bundesregierung, hier Rechtssicherheit zu schaffen und klarzustellen, dass die entstehenden Kosten übernommen würden.

Seit 1. Januar 2008 ist die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland in Kraft. Seit 2009 müssen Unternehmen mit Bußgeldern rechnen, wenn sie die Daten nicht erheben. Von 82 Millionen Deutschen werden die Verkehrsdaten der Telefon- und Internetverbindungen für sechs Monate gespeichert.

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts wird sich am 15. Dezember 2009 mit Verfassungsbeschwerden gegen das Gesetz auseinandersetzen. Zwei bis drei Monate danach ist das Urteil zu erwarten. "Wir rechnen nicht mit einer kurzfristigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts", sagte Grützner.


gagabubu 10. Dez 2009

entweder so oder: "Die Überwachung ihrer Kommunikation dient ihrer Sicherheit."

sixteen 10. Dez 2009

Ich finds ja zu lächerlich. In allen bekannten Volksmedien findet man derzeit Tabellen...

foxfoobar 10. Dez 2009

Die gibt es schon massig. Globalisierung ist sowieso asozial! Recht so! Schade, aber...

Der Kommunist 10. Dez 2009

... die Kosten, die er durch denkbefreite Aktionen generiert??? Mit Staat meine ich an...

Kredo 10. Dez 2009

Endlich gibt es neue Datenhalden die ein Unternehmen verlieren kann. ^^

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