Gebühren der GEZ für Internetnutzer vor Verdreifachung (Up.)

Medienkoordinator legt Pläne offen

Der Koordinator der Medienpolitik der Länder will Internetnutzer stärker zur Kasse bitten. Die Gebühr für Internetnutzer, die keinen Fernseher oder Radio bei der GEZ gemeldet haben, soll von monatlich 5,76 Euro auf rund 18 Euro steigen.

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Die Rundfunkgebührenpflicht der GEZ für Internetnutzer ohne Fernseher soll sich verdreifachen. Das hat Martin Stadelmaier, Leiter der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz und Koordinator der Medienpolitik der Länder, dem Magazin Carta erklärt. Der verminderte Tarif für Internetgeräte soll entfallen. Ab 2013 sollen statt bisher 5,76 Euro rund 18 Euro im Monat fällig werden. Internetnutzer, die in ihren Haushalten keinen Fernseher gemeldet haben, sollen damit Vollzahler bei der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten werden.

Stadelmaier sagte Carta: "Wir diskutieren derzeit verschiedene Gebührenmodelle. Es gibt aber noch keine Entscheidung. Bei der Haushaltsabgabe stellt sich die Frage der PC-Gebühr nicht. Bei der modifizierten Gerätegebühr gibt es für eine verminderte Gebührenpflicht für PCs oder Smartphones keine sachliche Begründung mehr." Dies soll auch für gewerbliche Nutzer gelten.

Die Haushaltsabgabe sehe eine GEZ-Abgabenpflicht für jeden Haushalt unabhängig vom Gerätebesitz vor. Das Modell der modifizierten Geräteabgabe sieht bei Besitz eines Fernsehers, Radios, PC oder Smartphones bereits die volle Abgabenpflicht vor. Stadelmaier war bis zum Redaktionsschluss dieses Beitrages für einen Kommentar nicht erreichbar.

Die Ministerpräsidenten wollen am 9. Juni 2010 zu den Gebühren eine Sonderkonferenz in Berlin abhalten.

Im Juli 2008 hatte das Verwaltungsgericht Koblenz die Gebühren der GEZ für internetfähige PCs infrage gestellt. Ein Rechtsanwalt muss für seinen beruflich genutzten PC mit Internetanschluss keine Gebühren an die GEZ entrichten. Er hatte seinen internetfähigen PC bei der Gebühreneinzugszentrale angemeldet, aber hinzugefügt, er nutze ihn nicht zum Rundfunkempfang. Das Gericht betrachtete den Rechtsanwalt deshalb nicht als Rundfunkteilnehmer im Sinne des Rundfunkgebührenstaatsvertrags. Über den PC sei es zwar möglich, Sendungen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zu empfangen, dies rechtfertige jedoch nicht ohne weiteres die Gebührenerhebung.

Nachtrag vom 8. Dezember 2009, 14:58 Uhr:

Auch dem Kölner Stadt-Anzeiger liegen Informationen aus der rheinland-pfälzischen Staatskanzlei vor, nach denen die Ministerpräsidenten derzeit beraten, auch Haushalte mit Laptops und Smartphones zu GEZ-Vollzahlern zu machen. "Grundsätzlich stimmt das, insbesondere, dass die Gebühren für PCs und Smartphones erhöht werden sollen", hieß es. Zudem planten die Ministerpräsidenten eine Umkehr der Beweislast: Gebührenpflichtige hätten den Nachweis zu erbringen, dass sie keines der Geräte besitzen, wenn sie nicht zahlen wollten. Bisher musste die GEZ diesen Beweis führen.


LOL Schlupfi 12. Okt 2010

Der Eintrag ist zwar schon eine Weile her, jedoch verstehe ich nicht, warum hier nur...

KlaXX 17. Sep 2010

Wo keine Geräte angemeldet wurden, da können keine Geräte abgemeldet werden!

abGEZockt 18. Jan 2010

Das ist einfach nur abGEZockt dies wird vom Staat noch unterstützt wegen...

pliwatsch 05. Jan 2010

Und wenn jetzt die wearable Computers groß rauskommen, mit intelligenter Unterwäsche und...

gothic 10. Dez 2009

*zustimm*

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Handy Online Shop / 08. Dez 2009

GEZ-Gebühren für Smartphones



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