Anbieter anonymer SIM-Karten verliert gegen T-Mobile

Mobilfunkbetreiber erreicht Ende des Angebots von Simonym

Simonym, ein Anbieter gebrauchter SIM-Karten, der bereits seit Juli 2008 durch eine Abmahnung von T-Mobile lahmgelegt ist, hat einen Prozess vor dem Berliner Landgericht teilweise verloren und ist damit offenbar am Ende.

Anzeige

Das Berliner Landgericht hat in dem Rechtsstreit zwischen T-Mobile und Simonym, einem Anbieter gebrauchter SIM-Karten, entschieden. Simonym bot in seinem Onlineshop gebrauchte Prepaid-SIM-Karten an, die bereits freigeschaltet und aktiviert waren, was eine Registrierung auf den Namen des neuen Besitzers umgehbar machte. Anfang Dezember 2009 gab das Landgericht der Telekom-Tochter T-Mobile nun teilweise recht.

Das Simonym-Werbeversprechen über eine "unbegrenzte Laufzeit" sei streitentscheidend, so die Kammer. Tatsächlich hätten die Karten nicht zwingend eine unbegrenzte Laufzeit, denn laut T-Mobiles allgemeiner Geschäftsbedingungen für Prepaid-Produkte muss ein Besitzerwechsel des Mobilfunkanschlusses vom Betreiber genehmigt werden. T-Mobile könne die über Simonym weiterverkauften Verträge deshalb jederzeit kündigen. Damit sei der Tatbestand der irreführenden Werbung erfüllt und eine frühere Abmahnung durch T-Mobile zu Recht erfolgt.

Eine Fortsetzung des Rechtsstreits konnten sich die Simonym-Betreiber nicht leisten, ging es bei dem Verfahren doch um einen Streitwert von 50.000 Euro. Rund 8.000 Euro hätte es gekostet, wenn Simonym komplett verloren hätte. Um weitere Kosten eines Berufungsverfahrens mit ungewissem Ausgang zu vermeiden, wurde das Verfahren dadurch beendet, gab das Berliner Unternehmen bekannt. Der T-Mobile-Anwalt habe zudem signalisiert, hinsichtlich der Rechtsanwaltskosten möglicherweise mit einer Ratenzahlung einverstanden zu sein.

Eine systematische Verleitung zum Vertragsbruch durch Simonym, den T-Mobile behauptet hatte, hat das Landgericht jedoch nicht erkennen können. Auch ein Eingriff in das Vertriebssystem wurde nicht festgestellt. Der Ankauf und Weiterverkauf von gebrauchten SIM-Karten sei wettbewerbsrechtlich nicht ohne weiteres fassbar, so das Gericht in der mündlichen Verhandlung.

T-Mobile hatte zudem behauptet, dass durch Simonyms Verkauf anonymer SIM-Karten "missbräuchliches Verhalten, von belästigenden Telefonanrufen bis hin zur Vorbereitung terroristischer Handlungen, gefördert" werde.


Klaus1923 08. Dez 2009

Gib mir 30€ und 10min Zeit und ich lass irgendjemand (z.B. den Bettler) in der Fu...

No Patents 07. Dez 2009

Aufenthaltsort ja, Bewegungsprofil nur von dummen Terrouristen.

K-ontrolle 07. Dez 2009

Denn in einem Polizeistaat darf niemand anonym telefonieren. Wo kommen wir denn hin, wenn...

Himmerlarschund... 07. Dez 2009

Blödsinniger Einwand. Wenn ich Computer verkaufe, verdiene ich mein Geld auch mit der...

Himmerlarschund... 07. Dez 2009

Wer gibt denn eine auf seinen Namen registrierte SIM-Karte an jemanden weiter, den er...

Kommentieren


IT-weblog / 07. Dez 2009

Anonym gleich Terrorist



Anzeige
  1. Projekt- / Softwareingenieur (m/w) Manufacturing Execution Systems (MES)
    Brückner Servtec, Siegsdorf
  2. Projektingenieur / Technischer Berater, Automatisierungstechnik (m/w)
    über Personalstrategie GmbH, Südbayern
  3. Vice President - Research / Development (m/w)
    m:pro IT Consult GmbH, Wiesbaden
  4. Junior Test Engineer (m/w)
    NDS GmbH, Unterföhring

 

Detailsuche


Folgen Sie uns
       


Meistgelesen
  1. Desktop-Roadmap

    Mozilla hat mit Firefox 2012 viel vor

  2. Paypal

    Nutzern von Kino.to drohen Strafverfahren

  3. Spielebranche

    Diskussion über "stinkende Gamer"

  4. Gerüchte

    Apple will alle Notebooks dünner machen

  5. Gema-Vermerk

    Youtube sperrt irrtümlich Acta-Video von Bruno Kramm


Meistkommentiert
  1. Kommentare: 270 | letzter Beitrag 13.02. 23:28

  2. Kommentare: 185 | letzter Beitrag 00:54 Uhr

  3. Kommentare: 178 | letzter Beitrag 13.02. 22:01

  4. Kommentare: 116 | letzter Beitrag 13.02. 18:47

  5. Kommentare: 96 | letzter Beitrag 13.02. 16:40

Mehr


  1. Jugendschutz

    Filtersoftware von Jusprog und Telekom staatlich anerkannt

  2. Gema-Vermerk

    Youtube sperrt irrtümlich Acta-Video von Bruno Kramm

  3. Deutsche Post

    Zusatzfunktionen beim E-Postbrief dauern länger

  4. Gnome

    Neue Spezifikation für Fensterlayout

  5. Samsung Galaxy Tab 2

    7-Zoll-Tablet mit Android 4.0 und Glonass-Unterstützung

  6. IBM-Mainframe

    Nasa schaltet letzten Großrechner ab

  7. Appmenu Runner

    Head-Up Display auch in KDE

  8. Galaxy S2 mit Android 2.3.6

    Update wegen Abstürzen zurückgezogen?

  9. Fair Labor Association

    Apple lässt Foxconn überprüfen

  10. 802.11ac

    Broadcom will Chips für Gigabit-WLAN noch 2012 liefern



Haben wir etwas übersehen?

E-Mail an news@golem.de


Überwachungstechnik: Kuli mit HD-Videokamera
Überwachungstechnik
Kuli mit HD-Videokamera

Mit zwei unscheinbaren Kugelschreibern bietet der US-Sicherheitsdienstleister Swann hochauflösende Videokameras für Überwachungszwecke an, die praktisch nicht zu erkennen sind.

  1. Saeed Malekpour Iran bekräftigt Todesstrafe für Webentwickler
  2. Stille SMS In Hamburg über 134.700 heimliche Ortungsimpulse
  3. Europol Bundesregierung schweigt zu Überwachung sozialer Netzwerke

Blizzard: Diablo 3 erscheint im zweiten Quartal 2012
Blizzard
Diablo 3 erscheint im zweiten Quartal 2012

Call of Duty Elite 2.0 kommt, Blizzard legt sich wegen Dota 2 mit Valve an und die Gewinne steigen: Beim Spielekonzern Activision Blizzard tut sich derzeit viel. Zusammen mit Geschäftszahlen wurde nun sogar ein Zeitrahmen für die Veröffentlichung von Diablo 3 genannt.


Test The Darkness 2: Standardshooter mit spannender Story
Test The Darkness 2
Standardshooter mit spannender Story

Am Anfang war die Finsternis, und alles war gut - bis das böse Licht kam: Der Egoshooter The Darkness 2 bietet neben einer packenden Handlung auch ultraharte Schockeffekte - von denen aber längst nicht alle in der deutschen Version zu sehen sind.


Zum Artikel