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Millionenstrafe für eBay1,7 Millionen Euro wegen Luxusartikeln auf eBay-Seiten
Das Handelsgericht in Paris hat der Onlineauktionsplattform eBay eine Ordnungsstrafe in Höhe von 1,7 Millionen Euro auferlegt. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass eBay sich nicht an eine Unterlassungsverfügung aus dem Jahr 2008 gehalten habe. Danach hätte eBay verhindern müssen, dass französische Nutzer Produkte des Luxusartikelherstellers Moët Hennessy - Louis Vuitton (LVMH) über die Versteigerungsplattform anbieten oder ersteigern
können.
Unterlassungsverfügung nicht befolgt Im Juni 2008 hatte das Pariser Handelsgericht eBay zu einer Geldstrafe in Höhe von 38,6 Millionen Euro verurteilt, weil über die Handelsplattform gefälschte LVMH-Produkte verkauft worden waren. Gleichzeitig verbot das Gericht, dass auch Originalware des Unternehmens angeboten werde. Daran habe sich eBay nicht gehalten, so das Gericht. EBay bestreitet den Vorwurf. Das Unternehmen setze moderne Filtersoftware ein, um zu überprüfen, welche Artikel auf seinen Seiten eingestellt werden. Auf diese Weise seien mehrere tausend angebotene Originalprodukte für Nutzer in Frankreich unsichtbar und unzugänglich gemacht worden. Filter absichtlich umgangen Die von LVMH vor Gericht vorgelegten Angebote wurden nach Ansicht von eBay absichtlich so gestaltet, dass die Filtermechanismen nicht gegriffen haben. So seien etwa die angebotenen Artikel falsch beschrieben worden, die Produktnamen hätten nicht gestimmt oder seien weggelassen worden. Bei einzelnen Angeboten sei beispielsweise nur über ein Foto erkennbar gewesen, welches Produkt angeboten worden sei. "Die Unterlassungsverfügung stellt einen Missbrauch selektiver Vertriebssysteme dar. Sie wird benutzt, um einschränkende Vertriebsverträge durchzusetzen. Das ist wettbewerbsschädigend", kommentierte Alex von Schirmeister, Chef von eBay in Frankreich, das Urteil. "Die heutige Entscheidung schadet den Verbrauchern, die daran gehindert werden, authentische Produkte im Internet zu kaufen und zu verkaufen." Unverhältnismäßige Strafe Schirmeister kritisierte zudem die Höhe der Strafe. "Angesichts der Tatsache, dass eBay der Unterlassungsverfügung nachgekommen ist, ist die Ordnungsstrafe selbst unverhältnismäßig." Er geht jedoch davon, dass eine höhere Instanz die Entscheidung des Handelsgerichts aufheben wird. EBay hatte gegen das Urteil aus dem Jahr 2008 Berufung eingelegt, die im Mai kommenden Jahres verhandelt wird. LVHM ist der größte Luxusartikelhersteller der Welt. Zu seinen Marken gehören unter Christian Dior, Givenchy, Kenzo, Louis Vuitton, Moët & Chandon, Dom Pérignon und Hennessy. Viele der Produkte dürfen, um das Image der Edelmarken zu wahren, nur von autorisierten Handelspartnern verkauft werden. (wp)
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