Golem.de
 
Suchen bei Golem.de
Golem.de Newsletter-Abo
Videos bei Golem.de
iPhone 3G - Test iPhone 3G - Test
Stellenmarkt

Software-Entwickler (Junior) (m/w)
D.O.M. Datenverarbeitung GmbH, Nürnberg

Teamleiter/in im IT-Center
DELICom DPD GmbH, Aschaffenburg

Field Service Engineer Clinical Chemistry / Automation (m/w)
Siemens Healthcare Diagnostics, Regensburg

Detailsuche
Newsletterabo
Verwandte Themen

Politik/Recht, Wirtschaft, Rechtsstreitigkeiten, eBay

Verwandte Artikel
Letzte Meldungen

Innenministerium gibt 2 Millionen Euro für Botnetzbekämpfung

Dalvik Turbo soll Android dreimal schneller machen

Amazons S3 lernt Versionierung

Copperlicht - 3D-Engine rendert Quake 3 im Browser

EU-Kommission bekennt Farbe zu ACTA

Samsung Shark: Drei Mobiltelefone für soziale Netzwerke

Kingston profitiert von Preisanstieg bei DRAM und Flash

Infocus-Projektoren über Funk auch mit dem Mac ansteuern

Tankstellen werden zu Akkuwechselstationen

AMD verrät Details zu CPU- und GPU-Kombination Llano

Microsoft: Windows 7 hat keine Probleme mit Notebookakkus

Flash soll auf Macs bald schneller laufen als unter Windows

Speedcommander 13.10 korrigiert Programmfehler

Radeon HD 5570 - DirectX-11 auch für Kompakt-PCs

Deutsche Telekom greift Kabel Deutschland an (Update)

Gallium 3D bringt DirectX für Linux und FreeBSD

IBMs Power7 - bis zu acht Kerne, 32 Threads und 4,1 GHz

Bundesregierung will löschen statt sperren

Weitwinkelobjektive in flachen Kompaktkameras

HD-Camcorder mit Pistolengriff

Minox DCC 5.1: Retrokamera mit externem Blitz

Canon-Kompaktkameras reagieren auf Berührung des Gehäuses

Itanium 9300 Tukwila: Vier Kerne bis 1,73 GHz und 185 Watt

EOS 550D: Canon-DSLR mit SDXC, Full-HD und 18 Megapixeln

Blu-ray - über 100 Millionen Euro Umsatz

Spieletest: Bioshock 2 - Ballern als Big Daddy

Namen der Bewerber für 4G-Mobilfunklizenzen durchgesickert

Ein Echtzeitsuchsystem für Parkplätze

Google arbeitet an einem Dolmetscher-Handy

500-MBit/s-Powerline auch von Allnet

Weitere News


Haben wir etwas übersehen? Dann Mail an news@golem.de.

HOME

Politik/Recht / 01.12.2009 / 11:50Trackback    Teilen    Druck 

Millionenstrafe für eBay

1,7 Millionen Euro wegen Luxusartikeln auf eBay-Seiten

EBay ist erneut vom Handelsgericht in Paris verurteilt worden. Das Onlineauktionshaus soll 1,7 Millionen Euro bezahlen, weil auf seinen Seiten trotz Unterlassungsverfügung Waren des Luxusartikelherstellers LVMH aufgetaucht waren.

Das Handelsgericht in Paris hat der Onlineauktionsplattform eBay eine Ordnungsstrafe in Höhe von 1,7 Millionen Euro auferlegt. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass eBay sich nicht an eine Unterlassungsverfügung aus dem Jahr 2008 gehalten habe. Danach hätte eBay verhindern müssen, dass französische Nutzer Produkte des Luxusartikelherstellers Moët Hennessy - Louis Vuitton (LVMH) über die Versteigerungsplattform anbieten oder ersteigern können.

Unterlassungsverfügung nicht befolgt

Im Juni 2008 hatte das Pariser Handelsgericht eBay zu einer Geldstrafe in Höhe von 38,6 Millionen Euro verurteilt, weil über die Handelsplattform gefälschte LVMH-Produkte verkauft worden waren. Gleichzeitig verbot das Gericht, dass auch Originalware des Unternehmens angeboten werde. Daran habe sich eBay nicht gehalten, so das Gericht.

EBay bestreitet den Vorwurf. Das Unternehmen setze moderne Filtersoftware ein, um zu überprüfen, welche Artikel auf seinen Seiten eingestellt werden. Auf diese Weise seien mehrere tausend angebotene Originalprodukte für Nutzer in Frankreich unsichtbar und unzugänglich gemacht worden.

Filter absichtlich umgangen

Die von LVMH vor Gericht vorgelegten Angebote wurden nach Ansicht von eBay absichtlich so gestaltet, dass die Filtermechanismen nicht gegriffen haben. So seien etwa die angebotenen Artikel falsch beschrieben worden, die Produktnamen hätten nicht gestimmt oder seien weggelassen worden. Bei einzelnen Angeboten sei beispielsweise nur über ein Foto erkennbar gewesen, welches Produkt angeboten worden sei.

"Die Unterlassungsverfügung stellt einen Missbrauch selektiver Vertriebssysteme dar. Sie wird benutzt, um einschränkende Vertriebsverträge durchzusetzen. Das ist wettbewerbsschädigend", kommentierte Alex von Schirmeister, Chef von eBay in Frankreich, das Urteil. "Die heutige Entscheidung schadet den Verbrauchern, die daran gehindert werden, authentische Produkte im Internet zu kaufen und zu verkaufen."

Unverhältnismäßige Strafe

Schirmeister kritisierte zudem die Höhe der Strafe. "Angesichts der Tatsache, dass eBay der Unterlassungsverfügung nachgekommen ist, ist die Ordnungsstrafe selbst unverhältnismäßig." Er geht jedoch davon, dass eine höhere Instanz die Entscheidung des Handelsgerichts aufheben wird. EBay hatte gegen das Urteil aus dem Jahr 2008 Berufung eingelegt, die im Mai kommenden Jahres verhandelt wird.

LVHM ist der größte Luxusartikelhersteller der Welt. Zu seinen Marken gehören unter Christian Dior, Givenchy, Kenzo, Louis Vuitton, Moët & Chandon, Dom Pérignon und Hennessy. Viele der Produkte dürfen, um das Image der Edelmarken zu wahren, nur von autorisierten Handelspartnern verkauft werden. (wp)
Kommentar-Übersicht / Kommentieren:
Re: was für eine armselige Firma (M.Wolf, 09.12.09 11:36)
Re: Richtig, soll eBay sehen wie sich die hier... (M.Wolf, 09.12.09 11:35)
Re: kann ich nicht verstehen (M.Wolf, 09.12.09 11:34)
Re: Nach welchem Recht.... (M.Wolf, 09.12.09 11:31)
Re: Einfacher geht es nicht (Player One, 01.12.09 12:25)
Trackback:

LVMH: eBay zu Millionen Strafe verdonnert (Fast-Load.de, 01.12.09 14:13)

Aktuelle Artikel

Innenministerium gibt 2 Millionen Euro für Botnetzbekämpfung
Innenministerium gibt 2 Millionen Euro für Botnetzbekämpfung Der Innenminister stellt 2 Millionen Euro aus Steuermitteln für die Bekämpfung von Botnetzen bereit. Sie seien eine virulente Gefährdung für das Internet und die angeschlossenen Infrastrukturen, sagte Thomas de Maizière.

Dalvik Turbo soll Android dreimal schneller machen
Das Schweizer Unternehmen Myriad hat mit Dalvik Turbo eine Alternative zu Androids Virtual Machine (VM) Dalvik angekündigt. Damit sollen Applikationen dreimal schneller laufen als mit Googles Standard-VM.

Amazons S3 lernt Versionierung
Amazons Cloud-Speicherdienst S3 unterstützt ab sofort Versionierung. Alte Versionen gespeicherter Objekte können so aufgehoben und später wieder verwendet werden.

 

 

Audio/Video | Desktop-Applikationen | Foto | Games | Handy | Internet | Mobil | OSS | PC-Hardware | Politik/Recht | Security | Software-Entwicklung | Wirtschaft | Wissenschaft

Ticker | RSS | API | Forum | Zusatz-Dienste | Jobs | IT-Events

Home | Impressum | Werbung | Freunde

Copyright © 1997 - 2010 Golem.de. Alle Rechte vorbehalten.

 

Zum Artikel Text einblenden Text ausblenden