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Neue Verfassungsbeschwerde gegen Pkw-Kennzeichen-ErfassungPkw-Scanning in Baden-Württemberg soll fallen
Drei Autofahrer wehren sich in einer Verfassungsbeschwerde gegen die automatische Erfassung von Pkw-Kennzeichen in Baden-Württemberg. Kennzeichenlesegeräte ermöglichen es in dem Bundesland seit einem Jahr, den gesamten Fahrzeugverkehr auf bestimmte Kennzeichen zu durchsuchen. Dies hatte die Landtagsmehrheit mit den Stimmen von CDU und FDP beschlossen.
Die klagende Diplom-Psychologin ist mit ihrem Pkw circa 5.000 km jährlich unterwegs. Ein weiterer Kläger ist Personaldezernent und fährt jährlich 20.000 km mit dem Auto, gab die Bürgerrechtsvereinigung Humanistische Union bekannt. Im März 2008 hatte das Bundesverfassungsgericht bereits vergleichbare Regelungen in Schleswig-Holstein und Hessen aufgehoben, mit der Begründung, sie seien nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Mit einer Entscheidung über die Klage aus Baden-Württemberg könne 2010 oder 2011 gerechnet werden. Die Kläger fordern den baden-württembergischen Landtag jedoch auf, das Gesetz zum Kfz-Massenabgleich freiwillig wieder aufzuheben, oder zumindest dessen Vollzug auszusetzen. "Das Kfz-Scanning liefert nur Zufallsfunde vornehmlich aus dem Bagatellbereich", so Rechtsanwalt Udo Kauß von der Humanistischen Union, der die Kläger in Karlsruhe vertritt. 72.000 Kennzeichen pro Stunde Die dabei eingesetzten IT-Systeme arbeiten mit optischer Texterkennung. So kann beispielsweise ein in dem Bundesland angebotener Autodetektor fortlaufend die Nummernschilder parkender und fahrender Fahrzeuge auf beiden Straßenseiten und in beiden Richtungen lesen. Die Nummernschilder werden von zwei Mikroinfrarotkameras entziffert, die auf dem Dach von Streifenwagen der Polizei montiert sind. Damit sei nach Herstellerangaben die Erfassung und Auswertung von mehr als 72.000 Kennzeichen pro Stunde möglich, was die Erkennung von mindestens 95 Prozent der Kennzeichen gewährleisten soll. Der Autodetektor bereitet die Bilder auf, entnimmt die Kennzeicheninformation, zeigt diese auf dem Bildschirm im Fahrzeug an und gleicht sie in Echtzeit mit der Fahndungsliste im Fahrzeug ab. Die Fahndungsliste wird zu Beginn der Patrouille über eine WLAN–Schnittstelle mit der zentralen Datenbank abgelichen. Per Satelliten-Navigationssystem werden zudem für alle erfassten Bilder und Kennzeichen der Fahrzeuge Datum, Uhrzeit und geografische Position bestimmt. Weitere Gefahr durch Toll-Collect Petra Pau, Innenexpertin der Partei Die Linke, hatte am Wochenende davor gewarnt, dass mit der Einführung einer Pkw-Maut mit den bundesweiten Systemen von Toll-Collect eine neue Stufe der Überwachung drohe. "Das deutsche Toll-Collect-System zur Maut-Berechnung war von vornherein auf Überwachung angelegt. Nun will die CSU die systematische Bewegungskontrolle auch noch auf private Pkw ausdehnen. Die staatliche Vorratsspeicherung von Kommunikations- und Verkehrsdaten wird immer maßloser." Wer sich bewegt, werde erfasst. (asa)
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