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Internet / 24.11.2009 / 12:50Trackback    Teilen    Druck 

EU-Telekompaket regelt Internet-Anschluss-Sperrung

Parlament stimmt abgeschwächter Vorlage zu

Das EU-Parlament hat soeben dem Telekompaket zugestimmt. Darin geregelt ist auch, wann Internetnutzern, die Rechtsverstöße begehen, der Anschluss gekappt werden darf.

Das EU-Parlament hat in seiner heutigen Sitzung dem sogenannten Telekompaket zugestimmt. Das Telekompaket der Europäischen Union ist ein Bündel aus mehreren Richtlinien und einer Empfehlung, mit der die EU die Entwicklung eines einheitlichen Telekommarktes vorantreiben will. "Die Abstimmung war sehr kurz und schmerzlos", sagte eine Sprecherin des EU-Parlaments Golem.de auf Anfrage. "Es gab 510 Zustimmungen, 40 waren dagegen und 24 enthielten sich." Das Paket, auch als EU-Review bezeichnet, beinhaltet die Überarbeitung von fünf Richtlinien aus dem Jahre 2002 des Rechtsrahmens zur Telekommunikationsregulierung.

Stark umstritten war bis zuletzt, ob Internetnutzern bei Rechtsverstößen der Anschluss gekappt werden darf - etwa im Fall von rechtswidrig hergestellten Kopien. EU-Parlament und Mitgliedsstaaten haben sich vor der heutigen Abstimmung geeinigt, dass es dafür Hürden in Form eines "fairen und unabhängigen Rechtsverfahrens" geben soll.

Hohes Gut der Teilhabe an der Informationsgesellschaft

Der IT-Branchenverband Bitkom begrüßte die Einschränkung, die auf einen Richtervorbehalt hinausläuft. Frankreich habe den Weg für eine komplette Sperrung des Internetanschlusses freigemacht, während es in Deutschland keine gesetzliche Grundlage dafür gebe.

"Die Teilhabe an der Informationsgesellschaft ist ein hohes Gut, das nicht vorschnell infrage gestellt werden darf", betonte Bitkom-Chef August-Wilhelm Scheer. Vorrang müsse haben, bei Rechtsverstößen die geltenden Gesetze konsequent anzuwenden. Es sei rechtlich problematisch, parallel dazu eine Art Strafsystem auf dem Rücken der Provider zu schaffen, sagte er. Nach der Verabschiedung des Reformpakets hat der Bundestag 18 Monate Zeit, die Richtlinien in nationales Recht umzusetzen.

Kooperationen trotz Kartell

Zudem müssen laut dem Telekompaket nationale Regulierungsbehörden bei ihren Entscheidungen künftig Kooperationen zwischen Wettbewerbern beim Auf- und Ausbau von Telekommunikationsnetzwerken trotz kartellrechtlicher Bedenken zulassen.

Auch die Frequenzvergabe für mobile Breitbandnetze wird flexibler. Fest im Telekompaket verankert ist der Umgang mit der digitalen Dividende: Durch die Umstellung auf digitales Fernsehen werden Frequenzen frei, die zur drahtlosen Internetversorgung genutzt werden können.

Tageswechsel für Festnetz- oder Handyanschluss

Weiter sind Bestimmungen zu Verbraucherrechten im Telekompaket enthalten. So sollen Telefonkunden künftig binnen eines Tages ihren Festnetz- oder Handyanschluss wechseln und dabei ihre Nummer mitnehmen können.

Eine EU-Regulierungsbehörde, die die für Telekommunikationsfragen zuständige EU-Kommissarin Viviane Reding favorisiert hatte, wird es nicht geben. Die neue Institution soll Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) heißen. Darin geht die Gruppe Europäischer Regulierungsstellen (ERG) auf. In der GEREK sitzen Vertretern der 27 nationalen Telekom-Aufsichtsbehörden. Zusammen mit der EU-Kommission können sie gegen nationale Regulierungsentscheidungen ein Veto einlegen. Das letzte Entscheidungsrecht bleibt jedoch beim nationalen Regulierer. (asa)
Kommentar-Übersicht / Kommentieren:
gut gemacht (Zensurr_Ursel, 25.11.09 18:24)
Re: Die Umsetzung klappt doch wieder nicht. (redwolf_, 25.11.09 15:32)
Re: Verschlüsselung wird Rechtsverstoß.... (Penetrator66, 25.11.09 00:31)
Re: WOW .... (goldgelbesaggro..., 24.11.09 17:58)
Re: signed (kT) (Gamer666, 24.11.09 15:54)
Trackback:

Internet sperren? (Science Fiction Kult, 24.11.09 19:43)

Telecom-Paket abgestimmt (musikdieb.de, 24.11.09 14:09)

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