CCC gewinnt vor Gericht

Hamburger Wahlstift bleibt gehackt

Der Chaos Computer Club darf weiterhin behaupten, der Wahlstift, der bei der Hamburger Bürgerschaftswahl 2008 eingesetzt werden sollte, sei gehackt worden, und die Sicherheitslücken veröffentlichen. Das Oberlandesgericht in Hamm hat eine Klage der Hersteller gegen die Hacker- und Datenschützerorganisation abgewiesen.

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Die Hacker- und Datenschützerorganisation Chaos Computer Club (CCC) hat vor Gericht gegen die Hersteller des Digitalen Wahlstift Systems (DWS), die Arbeitsgemeinschaft Wahlstift, gewonnen. Die Hersteller hatten dem CCC verbieten wollen, zu behaupten, er habe den Hamburger Wahlstift gehackt, sowie seine Erkenntnisse über die Sicherheitslücken des Systems zu veröffentlichen. Das Oberlandesgericht in Hamm wies die Klage jedoch ab und gab dem CCC recht.

Echtes und virtuelles Kreuz

Die Hamburger Bürgerschaft wollte zur Wahl 2008 den digitalen Wahlstift einsetzen, um die Auszählung der Stimmen zu beschleunigen. Mit dem Stift sollte der Wähler auch weiterhin seine Kreuze auf dem Wahlzettel machen. Gleichzeitig sollte eine Kamera ein kaum sichtbares Muster auf dem Stimmzettel aufzeichnen. Der Stift wäre dann in eine Auslesestation gesteckt worden, um die Daten vom Stift auf einen Computer zu übertragen, der die Kreuze in Stimmen umwandelt.

Der CCC hatte jedoch vor der Wahl gezeigt, dass der Wahlstift anfällig für Manipulationen ist. Die Hacker entwickelten einen trojanischen Wahlstift, mit dessen Hilfe Schadsoftware auf den Auswertungscomputer hätte geschmuggelt werden können. Außerdem bewies der CCC, dass es möglich ist, durch die Verwendung eines manipulierten Musters auf dem Stimmzettel die Wahl zu fälschen. Wegen der Sicherheitslücken beschloss die Hamburger Bürgerschaft schließlich, den Wahlstift nicht einzusetzen.

Klage nach Ablehnung

Nach der Entscheidung des Hamburger Senats verklagte die Arbeitsgemeinschaft Wahlstift den CCC. In der Verhandlung mussten die Hersteller jedoch bestätigen, dass der Angriff auf das Papier des Stimmzettels technisch korrekt war. Es sei den Herstellern "erfreulicherweise nicht gelungen, dem CCC einen Maulkorb zu verpassen", kommentierte CCC-Anwalt Till Jaeger das Urteil.

Der Angriff auf das Papier treffe, so der CCC, "den technologischen Kern des Systems". Das beruhe "auf der Aufzeichnung der Position des Wahlstifts mit Hilfe eines feinen Musters auf dem Papier". Ein Angriff wie der von CCC durchgeführte ist vom Wähler nicht erkennbar.

Im März 2009 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass Wahlcomputer nicht der Verfassung entsprächen, wenn die Wähler die Stimmauszählung nicht überprüfen könnten. Das bedeutet, der Einsatz der Wahlcomputer des niederländischen Herstellers Nedap bei der Bundestagswahl 2005 war nicht rechtmäßig. Das Konzept des Wahlstifts sah vor, dass durch das Kreuz auf dem Papier die Wahl überprüfbar sein sollte.


huehnerhose 18. Nov 2009

Bundestagswahlen sahen in Berlin ein Erfrischungsgeld irgendwo zwischen 20-30€ vor. Wenn...

Der Kaiser! 17. Nov 2009

GodsBoss 17. Nov 2009

Viel schlimmer: Vor Gericht ist man in des Richters Hand und den gibt's nachweislich...

GodsBoss 17. Nov 2009

Dass man das _darf_, is absolut richtig, finde ich. Von mir aus kann man jeden Unfug...

vollprolet 17. Nov 2009

es giebt einfach dinge wo es auf den mensch ankommt und nicht auf computer. wahlen sind...

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Compyblog / 17. Nov 2009

Wahlstift-Hack gerichtlich bestätigt



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