Google legt überarbeitetes Bücherabkommen vor

Nur noch Bücher aus wenigen Ländern fallen unter das Abkommen

Nur noch Bücher, die in den USA registriert sind, oder solche, die in Australien, Großbritannien und Kanada erschienen sind, sollen von Google in digitaler Form genutzt werden dürfen. Das ist die wichtigste Änderung des neuen Entwurfs für das Google Books Settlement, den Google, US-Verleger und Schriftsteller am Freitag vorgelegt haben. Die Reaktionen sind gemischt.

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Google, der US-Schriftstellerverband Authors Guild und der US-Verlegerverband Association of American Publishers (AAP) haben am Freitagabend beim zuständigen News Yorker Gericht eine überarbeitete Version des Abkommens über die Nutzung der von Google digitalisierten Bücher vorgelegt. Die wichtigste Änderung ist eine Beschränkung auf wenige Länder.

Bücher aus angelsächsischen Ländern

Nach dem neuen Book Settlement darf Google nur solche Bücher nutzen, die beim US-Copyright Office registriert oder in Australien, Großbritannien und Kanada erschienen sind. Diese Länder hätten "ein gemeinsames juristisches Erbe und ähnliche Gepflogenheit in der Buchbranche", heißt es in den FAQ zu der Vereinbarung. Jedes dieser Länder wird einen Vertreter in das Leitungsgremium des sogenannten Book Rights Registry entsenden. In diesem Register werden die Rechteinhaber der gescannten Bücher erfasst und darüber werden die Einnahmen aus den Onlineverkäufen verteilt.

Eine weitere Änderung betrifft den Umgang mit Einnahmen, die Google mit sogenannten verwaisten Büchern erzielt. Das sind Bücher, deren Urheberrechtsschutz noch nicht abgelaufen ist, deren Rechteinhaber aber nicht auffindbar sind. Ein unabhängiger Treuhänder soll berufen werden, der die Rechteinhaber vertritt. Das Geld, das Google mit den verwaisten Büchern verdient, soll zehn Jahre lang eingefroren werden. Das soll es den Rechteinhabern ermöglichen, ihre Forderungen geltend zu machen.

Mitsprache bei der Verwertung

Schließlich bekommen Verlage und andere Rechteinhaber mehr Mitspracherecht bei der Verwertung. So muss sich Google von der Leitung des Book Rights Registry alle Geschäftsmodelle, die es einführen möchte, sei es das Herunterladen als digitales Buch, Abomodelle oder Print-on-Demand, genehmigen lassen. Die Rechteinhaber können entscheiden, ob sie die Bücher kostenpflichtig oder kostenlos zugänglich machen, ob sie sie unter eine Creative-Commons-Lizenz stellen oder ob sie die Nutzung einschränken, etwa indem sie die Zahl der Seiten des Buches, die ein Nutzer drucken kann, beschränken. Unangetastet bleibt die Aufteilung der Einnahmen: Der Rechteinhaber erhält 63 Prozent des Geldes, Google 37 Prozent.

Die Reaktionen auf das neue Google Book Settlement fielen gemischt aus. Die Open Book Alliance kritisierte auch die überarbeitete Fassung scharf. "Nach einer ersten Prüfung des neuen Entwurfs sind wir der Ansicht, dass Google und seine Partner einen Taschenspielertrick gezeigt haben; dieses Abkommen bleibt ein Versatzstück, das dazu geschaffen wurde, den Geschäftsinteressen von Google und seinen Partnern zu dienen", sagte Peter Brantley, Mitbegründer des Internet Archive und einer der Chefs der Open Books Alliance. Keine der Änderungen behebe die tiefgreifenden Mängel, die das US-Justizministerium angemahnt habe.

Bedenken nur bedingt ausgeräumt

Das Ministerium hatte im September den zuständigen Richter Denny Chin aufgefordert, das Google Book Settlement abzulehnen, da es in der damaligen Fassung nicht mit geltendem Recht übereinstimme. Auch die neue Fassung scheint diese Bedenken nicht ausgeräumt zu haben, berichtet das Wall Street Journal unter Berufung auf eingeweihte Quellen. Es wird erwartet, dass sich das Ministerium Anfang des Jahres zu dem neuen Entwurf äußern wird.

Der Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, ein ausgewiesener Gegner des Abkommens, sieht, so der Vorsitzende Honnefelder, "Licht und Schatten" in dem neuen Entwurf. Der Verein begrüßte, dass nur noch Bücher aus den vier genannten Ländern unter das Abkommen fallen. Er kritisierte jedoch, dass Google weiterhin als vergriffen eingestufte Bücher in den USA ohne Zustimmung nutzen dürfe. Wollten die Rechteinhaber die Nutzung unterbinden, müsste sie sich an das Buchrechteregister wenden. Das kehre den Grundsatz des internationalen Urheberrechts um, nach dem kommerzielle Anbieter vor der Nutzung eines geschützten Werks zunächst die Zustimmung des Rechteinhabers einholen müssten. Honnefelder kündigte an, dass der Börsenverein den neuen Entwurf genau prüfen und dann über das weitere Vorgehen entscheiden wolle.

Der Termin für die Einreichung des neuen Entwurfs des Google Book Settlements war ursprünglich der 9. November 2009. Google und seine Partner hatten jedoch bei Richter Chin einen Aufschub bis 13. November erwirken können. Eine Anhörung zu dem Entwurf soll Mitte Februar 2010 stattfinden.


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Datenhirn / 16. Nov 2009

Google, Google Books und die anderen



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