Marions Kochbuch gewinnt gegen Chefkoch.de vor dem BGH

Chefkoch.de haftet für unerlaubt genutzte Fotos von Marions Kochbuch

Der Bundesgerichtshof hat Folkert Knieper, dem Betreiber von Marions Kochbuch, im Streit mit Chefkoch.de recht gegeben: Chefkoch.de haftet als Betreiber einer Rezeptsammlung im Internet dafür, wenn Internetnutzer widerrechtlich Fotos von Kochrezepten auf seine Internetseite hochladen.

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Die Rezeptsammlung Chefkoch.de setzt auf Inhalte ihrer Nutzer, denn sie stellen Rezepte und Bilder ein. Dabei wurden mehrfach Fotos von Folkert Knieper bei Chefkoch.de eingestellt. Knieper betreibt Marions Kochbuch und war in der Vergangenheit durch Abmahnungen gegen Forenbetreiber aufgefallen.

So klagte Knieper auch gegen Chefkoch.de, um den Betreibern verbieten zu lassen, bestimmte von ihm erstellte und auf seiner Website abrufbare Fotos ohne seine Erlaubnis auf Chefkoch.de öffentlich zugänglich zu machen. Außerdem forderte Knieper Schadenersatz.

Knieper setzte sich mit seiner Klage vor dem Landgericht und dem Oberlandesgericht erfolgreich gegen Chefkoch.de durch. Auch der Bundesgerichtshof (I ZR 166/07, Urteil vom 12. November 2009) gab ihm jetzt recht und hat die Revision von Chefkoch.de zurückgewiesen. Der BGH kommt zu dem Schluss, dass die "Bereitstellung der urheberrechtlich geschützten Fotos des Klägers zum Abruf unter der Internetadresse www.chefkoch.de [...] dessen ausschließliches Recht auf öffentliche Zugänglichmachung (§ 15 Abs. 2 Nr. 2, § 19a UrhG)." verletze.

Nach Ansicht des BGH spielt es dabei keine Rolle, dass die Fotos bereits zuvor auf der Internetseite des Klägers allgemein abrufbar gewesen seien. Die Haftung der Beklagten werde auch nicht dadurch beschränkt, dass Diensteanbieter im Falle der Durchleitung und Speicherung fremder Informationen für Rechtsverletzungen nur eingeschränkt haften, denn Chefkoch.de habe sich die von ihren Nutzern hochgeladenen Inhalte zu eigen gemacht. Daher müsse der Anbieter für diese Inhalte wie für eigene Inhalte einstehen.

Da Chefkoch.de die auf der Plattform erscheinenden Rezepte inhaltlich kontrolliere und die eigenen Nutzer auf diese Kontrolle hinweise, übernehmen die Betreiber nach außen sichtbar die inhaltliche Verantwortung für die auf ihrer Internetseite veröffentlichten Rezepte und Abbildungen, so das Gericht. Zudem kennzeichne Chefkoch.de die Rezepte mit dem eigenen Emblem, einer Kochmütze und der Verfasser des Rezepts erscheine lediglich als Aliasname und ohne jede Hervorhebung unter der Zutatenliste. Außerdem verlange Chefkoch.de das Einverständnis seiner Nutzer, alle zur Verfügung gestellten Rezepte und Bilder beliebig vervielfältigen und an Dritte weitergeben zu dürfen.

Der Bundesgerichtshof hat Knieper daher auch Schadenersatz zugesprochen, denn Chefkoch.de habe nicht ausreichend geprüft, wem die Rechte an den auf ihrer Plattform erschienenen Fotos zustünden. Der Hinweis in den allgemeinen Geschäftsbedingungen, dass keine urheberrechtsverletzenden Inhalte hochgeladen werden dürften, reiche nicht aus.


Mic hel 18. Nov 2009

Ich mache ein paar Fotos, klatsche diese auf meine Internetseite mit Vermerk auf Copy...

Onkel Dagobert 17. Nov 2009

Ja, aber auch nicht mehr als ein Foto vom Schnitzel mit Pommes, die in jeder Frittenbude...

Kreeper 16. Nov 2009

Die sammeln nur genug Geld um irgendwann mal einen Rechtsstreit mit Google zu führen...

Nele 16. Nov 2009

Ja, es stimmt. Die Kniepers verdienen sich seit ein paar Jahren ihr Geld nur noch mit...

xpyrus 16. Nov 2009

Es gibt zwei Möglichkeiten: 1. Es gibt eine redaktionelle Prüfung des Benutzercontent...

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Marketingrecht / 20. Nov 2009

Widerrechtlich genutztes Bildmaterial



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