Hackintosh-Anbieter Psystar unterliegt Apple vor Gericht

Rechtsstreit ist noch nicht beendet

Psystar hat vor einem kalifornischen Gericht auf ganzer Linie gegen Apple verloren. Noch verkauft Psystar PCs mit modifiziertem MacOS X, das dürfte sich bald ändern.

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Das zuständige kalifornische Gericht hat Apples Anträgen auf ein Schnellverfahren bezüglich Urheberrechts- und DMCA-Verletzungen und der Beendigung dieses Teils des Verfahrens stattgegeben. "Die Parteien haben viel Tinte darüber vergossen, ob Psystar der Besitzer oder Lizenznehmer der Kopie (u.a. der materiellen Kopie) des von ihm erworbenen MacOS X ist", schreibt das Gericht in seinem Urteil.

Das Gericht folgte Apples Argumenten fast auf ganzer Linie. Psystars Reproduktion, Modifikation und Verbreitung von MacOS X auf Nicht-Apple-Computern wurde als Urheberrechtsverletung unter dem Copyright Act und als Verletzung des Digital Millennium Copyright Act (DMCA) verurteilt. Letzteres, da Psystar einen Schutzmechanismus im MacOS-X-Bootloader umging. Diesen betrachtete das Gericht als wirksam, obwohl Psystar argumentierte, dass die Informationen dazu leicht über das Internet nachzuschlagen wären.

Apple hat dem Gericht durch Testkäufe nachgewiesen, dass Psystar nicht allen seinen Rechnern eine originale MacOS-X-DVD beigelegt hat. Dazu kommt der Vorwurf, dass Psystar das auf den Rechnern vorinstallierte MacOS X nicht von den beigelegten DVDs, sondern von einem Image installiert hat - was im PC-Handel aus Effizienzgründen ein normaler Vorgang ist.

Das von einem Mac Mini erstellte Master-Image habe zudem nicht immer der Betriebssystemversion entsprochen, die verkauft worden sei. Das könnte allerdings durch vom Händler voreingespielte Updates auch bei normalen Macs auftreten. Zudem würde bei jedem Systemstart eines Psystar-Rechners eine weitere unerlaubte Kopie von MacOS X im RAM entstehen. Das Gericht folgte auch diesen Ausführungen und sah Psystars Gegenargumente als nicht schlüssig an.

"Selbst wenn es der Fall gewesen wäre, dass eine DVD jedem Computer beigelegen hätte, hätte dies die Verletzung bezüglich oben erwähnter unerlaubter Kopien nicht beseitigt", heißt es im Urteil.

Das Gericht sieht Apples Nutzungsbedinungen, die ein Ausführen von MacOS X auf Nicht-Apple-Computern untersagen, als legitim an: "[...] Apple hat MacOS-X-Käufern nicht verboten, Produkte von Konkurrenten zu benutzen. Stattdessen hat Apple Käufern schlicht verboten, MacOS X auf Produkten von Konkurrenten einzusetzen." Das wertete das Gericht nicht als übermäßig restriktiv.

Das Rechtsblog Groklaw sieht das Urteil als Massaker gegen Psystar. Psystars Verteidigung sei in Flammen aufgegangen. Zudem sei es ein Paradebeispiel für die Gefahren proprietärer und damit restriktiver Software - und für die Vorzüge von Open Source ohne jegliche proprieräte Elememte. Diese würden immer Restriktionen und damit Probleme mit sich bringen. "Schaut Euch den Apple-gegen-Psystar-Fall an. Auf die Freiheit kommt es an. Einige Dinge sind zu offensichtlich."

Für Psystar ist der Rechtsstreit mit Apple nicht vorbei: Apple klagt weiter, unter anderem wegen Vertragsbruch, Markenrechtsverletzung und Wettbewerbsverzerrung durch Psystar. Zudem läuft noch eine Klage in einem weiteren US-Staat, der sich ebenfalls um MacOS X - genauer gesagt um Snow Leopard - auf Psystar-PCs dreht. Gegen private Hackintosh-Projekte scheint Apple unterdessen noch nicht vorgegangen zu sein.


Anonymous90 24. Nov 2009

Lenovo kann es...

glücklicher... 22. Nov 2009

Mindestens seit Snowleopard. Per Default ist aber nur Read-Only aktiviert. Du musst nur...

GG 20. Nov 2009

nun - ich hatte auch lange Probleme mit meinem MBP. Im Moment läuft er zwar wieder...

Elektriker 18. Nov 2009

Bei Apple-Usern ist es das wichtigste, dass sie das Gefühl des "Besserseins" haben. Jeder...

spanther 16. Nov 2009

Ihre restriktiven Nutzungsbestimmungen genauso wie die EULA von Microsoft darf man...

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