Hackintosh-Anbieter Psystar unterliegt Apple vor Gericht

Rechtsstreit ist noch nicht beendet

Psystar hat vor einem kalifornischen Gericht auf ganzer Linie gegen Apple verloren. Noch verkauft Psystar PCs mit modifiziertem MacOS X, das dürfte sich bald ändern.

Anzeige

Das zuständige kalifornische Gericht hat Apples Anträgen auf ein Schnellverfahren bezüglich Urheberrechts- und DMCA-Verletzungen und der Beendigung dieses Teils des Verfahrens stattgegeben. "Die Parteien haben viel Tinte darüber vergossen, ob Psystar der Besitzer oder Lizenznehmer der Kopie (u.a. der materiellen Kopie) des von ihm erworbenen MacOS X ist", schreibt das Gericht in seinem Urteil.

Das Gericht folgte Apples Argumenten fast auf ganzer Linie. Psystars Reproduktion, Modifikation und Verbreitung von MacOS X auf Nicht-Apple-Computern wurde als Urheberrechtsverletung unter dem Copyright Act und als Verletzung des Digital Millennium Copyright Act (DMCA) verurteilt. Letzteres, da Psystar einen Schutzmechanismus im MacOS-X-Bootloader umging. Diesen betrachtete das Gericht als wirksam, obwohl Psystar argumentierte, dass die Informationen dazu leicht über das Internet nachzuschlagen wären.

Apple hat dem Gericht durch Testkäufe nachgewiesen, dass Psystar nicht allen seinen Rechnern eine originale MacOS-X-DVD beigelegt hat. Dazu kommt der Vorwurf, dass Psystar das auf den Rechnern vorinstallierte MacOS X nicht von den beigelegten DVDs, sondern von einem Image installiert hat - was im PC-Handel aus Effizienzgründen ein normaler Vorgang ist.

Das von einem Mac Mini erstellte Master-Image habe zudem nicht immer der Betriebssystemversion entsprochen, die verkauft worden sei. Das könnte allerdings durch vom Händler voreingespielte Updates auch bei normalen Macs auftreten. Zudem würde bei jedem Systemstart eines Psystar-Rechners eine weitere unerlaubte Kopie von MacOS X im RAM entstehen. Das Gericht folgte auch diesen Ausführungen und sah Psystars Gegenargumente als nicht schlüssig an.

"Selbst wenn es der Fall gewesen wäre, dass eine DVD jedem Computer beigelegen hätte, hätte dies die Verletzung bezüglich oben erwähnter unerlaubter Kopien nicht beseitigt", heißt es im Urteil.

Das Gericht sieht Apples Nutzungsbedinungen, die ein Ausführen von MacOS X auf Nicht-Apple-Computern untersagen, als legitim an: "[...] Apple hat MacOS-X-Käufern nicht verboten, Produkte von Konkurrenten zu benutzen. Stattdessen hat Apple Käufern schlicht verboten, MacOS X auf Produkten von Konkurrenten einzusetzen." Das wertete das Gericht nicht als übermäßig restriktiv.

Das Rechtsblog Groklaw sieht das Urteil als Massaker gegen Psystar. Psystars Verteidigung sei in Flammen aufgegangen. Zudem sei es ein Paradebeispiel für die Gefahren proprietärer und damit restriktiver Software - und für die Vorzüge von Open Source ohne jegliche proprieräte Elememte. Diese würden immer Restriktionen und damit Probleme mit sich bringen. "Schaut Euch den Apple-gegen-Psystar-Fall an. Auf die Freiheit kommt es an. Einige Dinge sind zu offensichtlich."

Für Psystar ist der Rechtsstreit mit Apple nicht vorbei: Apple klagt weiter, unter anderem wegen Vertragsbruch, Markenrechtsverletzung und Wettbewerbsverzerrung durch Psystar. Zudem läuft noch eine Klage in einem weiteren US-Staat, der sich ebenfalls um MacOS X - genauer gesagt um Snow Leopard - auf Psystar-PCs dreht. Gegen private Hackintosh-Projekte scheint Apple unterdessen noch nicht vorgegangen zu sein.


Anonymous90 24. Nov 2009

Lenovo kann es...

glücklicher... 22. Nov 2009

Mindestens seit Snowleopard. Per Default ist aber nur Read-Only aktiviert. Du musst nur...

GG 20. Nov 2009

nun - ich hatte auch lange Probleme mit meinem MBP. Im Moment läuft er zwar wieder...

Elektriker 18. Nov 2009

Bei Apple-Usern ist es das wichtigste, dass sie das Gefühl des "Besserseins" haben. Jeder...

spanther 16. Nov 2009

Ihre restriktiven Nutzungsbestimmungen genauso wie die EULA von Microsoft darf man...

Kommentieren




Anzeige
  1. Web-Entwickler Java/C# (m/w)
    comspace GmbH & Co. KG, Bielefeld
  2. Ingenieur Elektrotechnik / Informationstechniker (m/w)
    IT Solutions GmbH, Frankfurt am Main
  3. Linux / UNIX-Spezialist (m/w)
    SPIRIT/21, deutschlandweit
  4. Entwicklungsingenieur (m/w) Elektronik
    J. Schmalz GmbH, Glatten bei Freudenstadt

 

Detailsuche


Folgen Sie uns
       


  1. Bundesdatenschützer

    Jobcenter sollen nicht bei Facebook recherchieren

  2. Navigation

    Google Maps erhält Routenplanung per Fahrrad

  3. Test Call of Juarez Gunslinger

    Hör-Spiel im Wilden Westen

  4. Fonic All-Net Flat

    Telefon-, SMS- und Datenflatrate für 25 Euro

  5. Drosselung

    Die Mär vom teuren Traffic oder wie viel kostet ein GByte?

  6. Telekom

    Bundestagspetition gegen Drosselung erreicht 50.000

  7. E-Ink

    Das E-Paper errötet

  8. Security

    WLAN-Suche als Einfallstor bei Android und iOS

  9. Luxuskamera

    Leica Mini M als Vollformatsystemkamera?

  10. Navigations-App

    Google will Facebook bei Waze überbieten



Haben wir etwas übersehen?

E-Mail an news@golem.de


Anzeige
Need for Speed Rivals: Verfolgungsjagden zwischen Cops und Rasern
Need for Speed Rivals
Verfolgungsjagden zwischen Cops und Rasern

Eine offene Spielumgebung, sehr schnelle Autos und spannende Verfolgungsjagden kündigt EA für Need for Speed Rivals an. Das Rennspiel auf Basis der Frostbite-3-Engine erscheint auch für die Next-Gen-Konsole.


Xbox One: Big Brother im Wohnzimmer
Xbox One
Big Brother im Wohnzimmer

Die Xbox One beobachtet den Spieler zwingend per Kinect - und könnte die Daten zumindest zum Teil an Microsoft weiterreichen. Sie hat eine 500-GByte-Festplatte und muss zum Spielen nicht immer mit dem Internet verbunden sein.

  1. Xbox One Hauseigene Halo-Konkurrenz und neues Altes von Rage
  2. Xbox One Forza 5 und Halo-Serie von Spielberg kommen für Xbox One
  3. Microsoft Xbox One mit neuer Kinect und Blu-ray-Laufwerk

802.11ac: Erster Chipsatz für WLAN mit 1,7 GBit/s
802.11ac
Erster Chipsatz für WLAN mit 1,7 GBit/s

Das Startup Quantenna hat nach eigenen Angaben den ersten Chipsatz für die zweite Generation von WLAN-Geräten nach 802.11ac hergestellt. Nicht nur die Bandbreite soll damit steigen, sondern auch die Reichweite und die Abdeckung in Gebäuden.

  1. AP 8232 und Wing 5.5 Motorola-Access-Point mit Gigabit-WLAN, Videokamera und LTE
  2. 802.11ac Unterstützung für Gigabit-WLAN in Mac OS X entdeckt
  3. Gigabit-WLAN 802.11ac-Access-Point für Unternehmen

Zum Artikel