Golem.de
 
Suchen bei Golem.de
Golem.de Newsletter-Abo
Videos bei Golem.de
ArtistX-Linux-Distribution - Test ArtistX-Linux-Distribution - Test
Detailsuche
Newsletterabo
Verwandte Themen

Politik/Recht, Internet, Tauschbörse, Urheberrecht

Verwandte Artikel
Letzte Meldungen

Buzz - Google macht Twitter und Facebook Konkurrenz

Belkins Powerline-Adapter sollen P1901-kompatibel werden

600 GByte mit 10.000 U/min von Seagate

British Library und Microsoft liefern kostenlose E-Books

Wenn Sicherheitssoftware zu Sicherheitslücken führt

KDE SC 4.4 - Caikaku macht einen großen Schritt

Quadriga Games - ein neues deutsches Spielestudio

Zoomit: SD-Kartenleser fürs iPhone

EA macht weniger Umsatz im Weihnachtsgeschäft

Wie geht es weiter mit dem Kindle?

Samsung S5620: Handy mit kapazitivem Touchscreen und WLAN

Aperture 3 lernt GPS, erkennt Gesichter und bekommt Pinsel

Aiptek MobileCinema D25 - Projektor mit DVD und DVB-T

Optimus: Grafikkerne im Notebook automatisch umschalten

Innenministerium gibt 2 Millionen Euro für Botnetzbekämpfung

Dalvik Turbo soll Android dreimal schneller machen

Amazons S3 lernt Versionierung

Copperlicht - 3D-Engine rendert Quake 3 im Browser

EU-Kommission bekennt Farbe zu ACTA

Samsung Shark: Drei Mobiltelefone für soziale Netzwerke

Kingston profitiert von Preisanstieg bei DRAM und Flash

Infocus-Projektoren über Funk auch mit dem Mac ansteuern

Tankstellen werden zu Akkuwechselstationen

AMD verrät Details zu CPU- und GPU-Kombination Llano

Microsoft: Windows 7 hat keine Probleme mit Notebookakkus

Flash soll auf Macs bald schneller laufen als unter Windows

Speedcommander 13.10 korrigiert Programmfehler

Radeon HD 5570 - DirectX-11 auch für Kompakt-PCs

Deutsche Telekom greift Kabel Deutschland an (Update)

Gallium 3D bringt DirectX für Linux und FreeBSD

Weitere News


Haben wir etwas übersehen? Dann Mail an news@golem.de.

HOME

Internet / 13.11.2009 / 14:25Trackback    Teilen    Druck 

IP-Adressen-Ausdruck kein Beweis für Urheberrechtsverletzung

LG Frankfurt am Main fordert eidesstattliche Erklärung des Providers

Ein einfacher Papierausdruck von IP-Adressen aus einer Tauschbörse genügt nicht, um zu beweisen, dass von einem bestimmten Internetzugang aus eine Urheberrechtsverletzung begangen worden ist. Das hat das Landgericht Frankfurt am Main entschieden.

Es war eine von vielen Abmahnungen, mit denen die Musikindustrie gegen Tauschbörsennutzer vorgeht. Die für Unternehmen der Medienwirtschaft in Fällen von Urheberrechtsverletzungen ermittelnde Firma Digiprotect stellte die IP-Adresse fest, unter der das Musikstück "Hard To Say I’m Sorry 2k9" in einer Tauschbörse zu finden war. Ein Anwalt beschaffte sich im Auftrag des Labels Kontor Records vom Internetprovider die zugehörigen Verbindungsdaten der mutmaßlichen Anschlussinhaberin. Ihr schickte der Anwalt eine strafbewehrte Abmahnung ins Haus. Statt die Abmahnung zu unterzeichnen und die geforderte Gebühr zu zahlen, weigerte sich die Anschlussinhaberin und bestritt alle Vorwürfe.

Der Fall ging vor Gericht. Der Anwalt von Kontor Records legte als Anscheinsbeweis für die vom Anschlussinhaber begangene Urheberrechtsverletzung einen Ausdruck mit IP-Adressen und Zeitpunkten aus der Tauschbörse vor. Das Landgericht Frankfurt am Main erließ daraufhin eine einstweilige Anordnung gegen die Anschlussinhaberin und untersagte ihr bei Androhung eines Ordnungsgeldes in Höhe von 250.000 Euro, das Musikstück "Hard To Say I’m Sorry 2k9" der Gruppe Aquagen der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Gegen die einstweilige Verfügung legte die Beschuldigte Widerspruch ein und erklärte eidesstattlich, dass weder sie noch ihr Lebensgefährte zu den genannten Zeitpunkten den Computer genutzt hätten.

Der Widerspruch war erfolgreich. Das LG Frankfurt entschied, dass die von den Klägern vorgelegten Beweise – die Ausdrucke aus der Tauschbörse – nicht ausreichend seien, damit "die Zuordnung der festgestellten IP-Adressen zu der in Anspruch genommenen Antragsgegnerin lückenlos nachvollzogen werden kann". Die vom Kläger-Anwalt vorgelegte "Auflistung, deren Aussteller nicht erkennbar ist", sei kein ausreichender Beweis für die Vorwürfe. Der Kläger hätte dazu schon eine eidesstattliche Versicherung des Providers vorlegen müssen, "was nicht der Fall war".

Das Gericht stufte die eidesstattliche Versicherung der Beklagten als gewichtiger ein und wies die Klage des Labels ab: "Denn der Antragstellerin ist es nicht gelungen glaubhaft zu machen, dass die vorliegenden Rechtsverletzungen tatsächlich von dem Anschluss der Antragsgegnerin begangen worden sind." (Az. 2-18 O 162/09) [von Robert A. Gehring] (md)
Kommentar-Übersicht / Kommentieren:
Re: du milchmädchen (Dumdidum, 17.11.09 18:46)
Re: Doppelmoralinsaures Geschwafel (Tobioderanders, 17.11.09 08:13)
Re: "der Gruppe Aquagen" (Django79, 16.11.09 12:20)
Re: Armes Deutschland (Jimmy_B, 16.11.09 10:56)
Re: MacDonald (Schnelllader, 16.11.09 00:28)
Trackback:
Aktuelle Artikel

Buzz - Google macht Twitter und Facebook Konkurrenz
Buzz - Google macht Twitter und Facebook Konkurrenz Mit Buzz führt Google einen neuen Weg zur Echtzeitkommunikation ein und tritt damit in Konkurrenz zu Twitter und Facebook. Mit Funktionen wie Auto-Following und einer Integration in die Inbox von Google Mail soll es leicht werden, Neuigkeiten mit anderen zu teilen und diese zu verfolgen.

Belkins Powerline-Adapter sollen P1901-kompatibel werden
Belkin wird den in Entwicklung befindlichen Powerline-Standard IEEE-P1901 ebenfalls unterstützen. Die aktuellen Gigabit-Powerline- und Homeplug-AV-Adapter des Herstellers sollen mit späteren Firmware-Upgrades zu IEEE P1901 kompatibel werden.

600 GByte mit 10.000 U/min von Seagate
Seagates Savvio 10K.4 hat bis zu 600 GByte Speicherkapazität im 2,5-Zoll-Formfaktor. Der Hersteller bietet die Festplatte, die bis zu 141 MByte/s bewegen können, mit zwei Schnittstellen an.

 

 

Audio/Video | Desktop-Applikationen | Foto | Games | Handy | Internet | Mobil | OSS | PC-Hardware | Politik/Recht | Security | Software-Entwicklung | Wirtschaft | Wissenschaft

Ticker | RSS | API | Forum | Zusatz-Dienste | Jobs | IT-Events

Home | Impressum | Werbung | Freunde

Copyright © 1997 - 2010 Golem.de. Alle Rechte vorbehalten.

 

Zum Artikel Text einblenden Text ausblenden